Für die Zahlungsabwicklung der Sozialversicherungsbeiträge ist ein Arbeitgeberkonto, oder auch Beitragskonto, bei der Krankenkasse wichtig. Hier erfahren Sie mehr.
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Für die Zahlungsabwicklung der Sozialversicherungsbeiträge ist ein Arbeitgeberkonto, oder auch Beitragskonto, bei der Krankenkasse wichtig. Hier erfahren Sie mehr.
Das Wichtigste in Kürze
Das Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse ermöglicht den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Sonderbeiträge für Krankheit und Mutterschaft.
Arbeitgeber:innen können das Konto online eröffnen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um die Beitragszahlung zu vereinfachen.
Das Arbeitgeberkonto ist die Grundlage dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge von der jeweiligen Krankenkasse eingezogen werden können. Denn die Krankenkasse, bei der ein:e Arbeitnehmer:in versichert ist, fungiert als Einzugsstelle. Auf das Arbeitgeberkonto der Krankenkasse fließen somit alle Beiträge, Umlagen und sonstige Zahlungen.
Die Umlageverfahren U1 („Krankheitsumlage“) und U2 („Mutterschaftsumlage“) sorgen in der gesetzlichen Krankenversicherung dafür, die finanziellen Belastungen eines Unternehmens bei Krankheit von Mitarbeiter:innen oder bei Mutterschaftszeiten abzufedern. Für Arbeitgeber:innen ist dies eine Pflichtversicherung, für die sie monatlich einen fixen Betrag an die Krankenkasse zahlen. Dies erfolgt ebenfalls über das Arbeitgeberkonto. Die Pflicht zur U1 gilt für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten, die Pflicht zur Zahlung der U2 gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Tipp: Prüfen Sie zum Jahresende hin, ob sich die Umlagesätze für Sie geändert haben, und passen Sie diese ggf. an.
Für die Eröffnung eines Beitragskontos bieten viele Krankenkassen die Möglichkeit, das entsprechende Antragsformular auf ihrer Webseite herunterzuladen oder mit einem persönlichen Ansprechpartner bzw. einer Ansprechpartnerin in Kontakt zu kommen. Bei der Anmeldung müssen Sie verschiedene Angaben machen, wie z. B. die Anschrift, die Betriebsnummer, wo sich Ihr Firmensitz befindet und die Angabe zu dem:der Ansprechpartner:in der Personalabteilung/Lohnabteilung.
Damit Beitragszahlungen fristgerecht eingehen, empfiehlt es sich, der jeweiligen Krankenkasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Tipp: Um sich dabei das zeitfressende Ausfüllen von Formularen zu ersparen, können Sie, je nachdem, was Sie für ein Lohnprogramm nutzen, das Mandat mit einem Klick direkt über Ihre Software erteilen.
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