SV-Meldeportal
Der Nachfolger von sv.net

Ab Oktober 2023 gibt es eine neue Ausfüllhilfe für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Sozialversicherungsträger: das SV-Meldeportal. Für sv.net gilt eine Übergangsfrist bis zum 29. Februar 2024. Das Wichtigste zum SV-Meldeportal lesen Sie hier.

Was ist das SV-Meldeportal?

Das SV-Meldeportal ist eine allgemein zugängliche Ausfüllhilfe, mit der Arbeitgeber:innen und Selbstständige Meldungen und Bescheinigungen elektronisch an die Sozialversicherungsträger übermitteln können. Das SV-Meldeportal steht nach einer Pilotphase ab Herbst 2023 zur Verfügung und ersetzt die bekannte Ausfüllhilfe sv.net.

Warum wird sv.net abgeschafft?

Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals ist eine gesetzliche Neuregelung (§95a SGB IV). Das Gesetz sichert den Umfang der Datenübermittlung und das Verfahren zur Nutzung ab. Die Sozialversicherungsträger sollen demnach den Arbeitgebenden und Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch – insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge – eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.

Wie funktioniert das SV-Meldeportal?

Die neue Ausfüllhilfe soll insbesondere Kleinunternehmen eine Möglichkeit bieten, alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen und die Entgeltdaten an einem zentralen Speicherort elektronisch abzulegen. Damit können die Unternehmer:innen die digitalen Unterlagen auch für die elektronische Betriebsprüfung vorhalten.

Für Registrierung und Login beim neuen SV-Meldeportal braucht es in Zukunft zwingend ein ELSTER-Zertifikat.

Wie ist der Zeitplan für die Einführung des SV-Meldeportals?

Die Umstellung der Ausfüllhilfe erfolgt ab 2023 schrittweise:

  • Im Frühjahr 2023 standen die letzten Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe an.
  • Ab Juli 2023 geht das SV-Meldeportal mit den ersten Pilotnutzer:innen an den Start.
  • Ab 1. Oktober 2023 ist die neue Ausfüllhilfe für alle freigegeben.
  • Für die bisherige Ausfüllhilfe gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 29. Februar 2024 steht sie allen Nutzer:innen weiterhin vollumfänglich zur Verfügung. Danach wird sv.net abgeschaltet.

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