Um Ihren Pflichten als Arbeitgeber, zum Beispiel der Erstellung der Lohnabrechnung, nachkommen zu können, brauchen Sie von Ihrem neuen Mitarbeiter einige Daten bzw. Unterlagen.
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Um Ihren Pflichten als Arbeitgeber, zum Beispiel der Erstellung der Lohnabrechnung, nachkommen zu können, brauchen Sie von Ihrem neuen Mitarbeiter einige Daten bzw. Unterlagen.
Dazu gehören:
Sind für die Tätigkeit zum Beispiel ein Gesundheitsausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein LKW Führerschein oder andere nachweispflichtige Fähigkeiten notwendig, sollten Sie sich die entsprechenden (Qualifikations-)Nachweise vorlegen lassen.
Bei Minijobbern ist zudem der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht angeraten, wenn ihr neuer Mitarbeiter keine Eigenbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte.
Erfragen Sie bei Ihrem neuen Mitarbeiter auch eventuell bereits bestehende andere Beschäftigungen. Lesen Sie hier, was Sie zu Mehrfachbeschäftigung wissen müssen.
Hilfreich für die Erfassung der Mitarbeiterdaten ist ein Personalfragebogen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Angaben vergessen. Nutzen Sie dafür gerne unsere Vorlage:
Was Sie als Arbeitgeber beim DSGVO-konformen Schutz von Mitarbeiterdaten – von der Bewerbung bis zum Beschäftigungsende – beachten müssen, lesen Sie in unserem Artikel „Datenschutz am Arbeitsplatz“ >>
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