Verfügen Sie als Selbstständige, Freelancer:innen, Start-Ups, Gründer:innen, als künftiger Betreiber eines Kleinst- oder Kleinunternehmens (KKU) über die erforderliche Sachkunde für die Ausübung Ihrer Tätigkeit? Die Sachkundeprüfung zertifiziert Ihre Kenntnisse über rechtliche Vorschriften, fachliche Pflichten und Befugnisse sowie den zwischenmenschlichen Umgang.
Was ist eine Sachkundeprüfung?
Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist ein zertifizierter Nachweis der Sach- und Fachkunde. Eine spezifische Eignungsprüfung beinhaltet häufig theoretische und praktische Prüfungsteile. Was kann diese allgemeine Beschreibung für Sie im Einzelfall bedeuten?
Das Metier der Sachkundeprüfung ist vielfältig. Als Auszubildende:r erwartet Sie die Abschlussprüfung zum Ende Ihrer Ausbildung. Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung gilt in diesem Fall als Berufsqualifikation. Auch weiterführende Qualifizierungen wie der Meisterbrief oder der staatlich geprüfte Techniker basieren auf einer berufsspezifischen Kenntnisprüfung.
Sie möchten sich Selbständig machen, um als Firmengründer:in ein Kleinst- oder Kleinunternehmen (KKU) zu betreiben? Diesen Schritt begleiten die autorisierten Industrie- und Handelskammern in Deutschland mit einer Sachkundeprüfung, die folgende Wissensgebiete zum Inhalt hat:
- Rechtliche Vorschriften
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gewerberecht
- Strafrecht
- Datenschutz
- Unfallverhütung
- Deeskalations- und Sicherheitstechnik
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Rechte und Pflichten im Umgang mit Menschen.
Sachkundeprüfungen für Selbständige und Existenzgründer:innen: Die Branchen
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten in ihren jeweiligen Regionen die Interessen der Gewerbetreibenden wie auch der Existenzgründer. Zu ihren öffentlich-rechtlichen Aufgaben zählen unter anderem auch die IHK Sachkundeprüfung. Die insgesamt 80 deutschen IHKs führen die branchenbezogenen Sachkundeprüfungen in der jeweiligen Region vor Ort durch. Für die folgenden Berufsfelder der Wirtschaft – hier in alphabetischer Reihenfolge – ist die Zertifizierung in Form einer bestandenen Sachkundeprüfung vorgeschrieben:
- Arzneimittelverkauf frei verkäuflicher Präparate im Einzelhandel
- Berufskraftfahrer
- Bewachungsgewerbe / Gewerbliches Sicherheitspersonal
- Gefahrgut-Fahrer und -Beauftragte
- Güterkraftverkehr
- Krankentransport und Notfallrettung
- Omnibusverkehr
- Taxi und Mietwagen
- Versicherungsgewerbe, im Rahmen von Beratung und Vermittlung
- Waffen und Munition