3 Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen betreffen zum Beispiel die Arbeitszeit – sie dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Auch die Anzahl der Urlaubstage im Jahr (25 bis 30, je nach Alter) und die Art der Arbeit – keine Fließband- oder Akkordarbeit – sind vorgeschrieben.
Berufsbildungsgesetz
Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben.
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn der Ausbildung muss man in jedem Fall einen Berufsausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließen. Dieser kann zunächst sogar formlos geschlossen werden, also zum Beispiel mündlich. Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Auch nachträgliche Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Der oder die Auszubildende und der Ausbilder oder die Ausbilderin unterschreiben den Vertrag. Ist die oder der Azubi minderjährig, muss zusätzlich noch ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.
Das gehört in den Vertrag:
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Nach der Probezeit benötigt man einen wichtigen Grund, um das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Pflichten als Ausbildungsbetrieb dem oder der Azubi gegenüber
Als Verantwortliche:r im ausbildenden Unternehmen hat man eine Reihe von Pflichten, damit die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Das Unternehmen muss eine geeignete Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen und Formalien einhalten, wie zum Beispiel die Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen. Die Firma muss eine angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen, die Azubis als Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung anmelden, sämtliche benötigten Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen.
Außerdem ist man verpflichtet, den oder die Auszubildende:n für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freizustellen, die Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen zu lassen und diese zu kontrollieren. Man darf nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen, muss für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, bei jugendlichen Azubis vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres die Bescheinigung über die absolvierte ärztliche Untersuchung prüfen und außerdem die
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer beantragen.
Viele Pflichten, aber auch viele Möglichkeiten.
Die Vorteile, wenn man selbst ausbildet
Wenn man selbst ausbildet, spart man Zeit und Geld, denn als Unternehmer:in lernt man die Auszubildenden in den zwei bis dreieinhalb Jahren sehr gut kennen. Das ist Zeit genug, Motivation und Eignung zu überprüfen und herauszufinden, bei wem sich eine Übernahme nach der Ausbildung für alle lohnt und bei wem eher nicht.
Teure Fehlbesetzungen sind, wenn man selbst ausbildet, am Ende deutlich seltener als bei der Einstellung externer Fachkräfte. Als Ausbilder:in bringt man den Auszubildenden genau das bei, was in der Firma benötigt wird und ermöglichst es daher allen Beteiligten, erfolgreich an den Unternehmenszielen zu arbeiten.
Auszubildende sind trotz anders lautender Gerüchte nicht unbedingt besonders günstige Arbeitskräfte, da ihnen immer Betreuung zur Seite gestellt wird, sie die meisten Dinge erst noch lernen müssen und außerdem einen guten Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen.
Dafür sieht man sofort, wer zum Team passt und hat die Chance, junge Talente zu fördern und weitere Fähigkeiten gemeinsam zu entdecken. Das wiederum motiviert auch die jungen Menschen und verstärkt so die Mitarbeiterbindung.
Fazit: Die unternehmensinterne Ausbildung ist eine gute Variante, um leistungsfähige Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Nach abgeschlossener Ausbildung hört die Förderung von Talenten allerdings nicht auf.