Tipps für das Gelingen der Probezeit
Damit die Probezeit für beide Seiten angenehm wird, sollte mit der nötigen Motivation in die Einarbeitungsphase hineingegangen werden. Zu Beginn müssen sich beide Parteien erstmal aneinander gewöhnen. Durch motivierte Zusammenarbeit und aktive, gegenseitige Unterstützung gelingt das.
Wer ein wenig aus der Reihe tanzt, fällt auf. Das gilt vor allem für die Arbeitskleidung. Arbeitgeber:innen oder Kolleg:innen dürfen neuen Mitarbeiter:innen gerne Hinweise geben, wenn deren Arbeitskleidung vielleicht nicht ganz passend für den Job ist. Beispielsweise bei Jobs mit viel Kundenkontakt.
Tipps für das richtige Verhalten sind immer angebracht. Auch im lockersten Unternehmen gibt es gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden sollten. Je eher neuen Angestellten diese Grenzen aufgezeigt werden, desto einfacher ist es für sie, sich einzufinden.
Feedback ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration ins Team. Das gilt für alle Beteiligten. Je besser die Zusammenarbeit von Beginn an ausfällt, desto schneller fühlen sich Neuankömmlinge im Unternehmen wohl.
Verwechslungsgefahr: Das befristete Probearbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist bei einem befristeten Probearbeitsverhältnis zum Zwecke der gegenseitigen Erprobung befristet. Das Arbeitsverhältnis endet dann erst einmal automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Befristung und kann durch einen weiteren Vertrag verlängert oder entfristet werden, wenn sich der Arbeitnehmer bewährt hat.
Für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung muss der Arbeitsvertrag eine eindeutige Befristungsklausel enthalten. Im Normalfall sollte eine Befristungsdauer von sechs Monaten ausreichen, um den Befristungszeck (= Erprobung) zu erreichen. Längere Befristungszeiten wie z.B. neun Monate oder (höchstens) zwölf Monate können nur wirksam vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer komplizierte Arbeiten verrichten soll.