Kündigungsschutzklage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung
Es ist immer damit zu rechnen, dass Mitarbeiter:innen eine verhaltensbedingte Kündigung entweder abwehren oder eine Abfindung erkämpfen wollen. Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist für Arbeitgeber:innen äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen und man sollte gut belegen können, warum die Kündigung ausgesprochen wird, gegebenenfalls vorher eine Verbesserung durch einen Warnschuss in Form einer Abmahnung probieren oder sich durch professionelle Konfliktmoderation unterstützen lassen.
Drei Verhaltensweisen übrigens, die vor Gericht dann für das arbeitgebende Unternehmen sprechen werden, denn einer der Maßstäbe für die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ist ein sachlicher Auftritt und ein verständig urteilendes Verhalten durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Anders ausgedrückt: Wenn man seinem Ärger Luft macht und sich wie Rumpelstilzchen aufführt, die betroffene Person am liebsten sofort und mit knallenden Türen loswerden will und gar nicht belegen kann, was wann wie vorgefallen ist, ist man weniger glaubwürdig (und das kann teuer werden).
Gesprächsversuch, dann Abmahnung, dann erst verhaltensbedingte Kündigung
Gerichte haben viel Ermessensspielraum. Diverse Kriterien können bei der Klage gegen eine verhaltensbedingte Kündigung ins Gewicht fallen: Die Dauer der störungsfreien Vertragsbeziehung und die Zeitspanne der Betriebszugehörigkeit, ob es sich um eine einmalige oder um eine wiederholte Pflichtverletzung handelte, ob eine persönliche Zwangslage oder besondere soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt, Unterhalt gezahlt werden muss oder die Person älter ist und sogar die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Es lohnt sich also, trotz allem Ärger vor der verhaltensbedingten Kündigung noch einmal den Versuch einer Klärung zum Beispiel mit professioneller Unterstützung zu unternehmen. Auch eine gut begründete Abmahnung als Warnschuss kann später aufzeigen, dass sich die Situation nicht änderte. Unternehmer:innen sollten alles dokumentieren: Das Fehlverhalten und seine Häufigkeit und Intensität, die Schlichtungsversuche, die Abmahnung …. und wenn das alles nichts hilft, dann sieht man sich eben vor Gericht.
Denn manche Beziehungen sind nicht zu kitten. Sie haben sich selbständig gemacht, um freier zu sein und nicht, um sich jeden Tag zu ärgern.