Das durch Globalisierung und den digitalen Handel immer wichtiger werdende Thema Compliance und Guidelines ist ein weit gefasstes: Es umfasst Datenschutz und Wettbewerbsrecht, die Vermeidung von Haftungsrisiken – und gar nicht zuletzt Korruptionsprävention.
Als Freelancer, Dienstleister*in oder Consultant hast du mit Firmen in allen Größenordnungen zu tun. Deshalb werden die aktuellen Diskussionen rund um Compliance nicht an dir vorbeigegangen sein – vielleicht hast du dich daher auch schon gefragt, ob ein exklusives Präsent für einen wichtigen Geschäftspartner oder deine nette kleine Geschenkaktion zu den Weihnachtstagen gegen Compliance Regelungen verstößt.
Oder etwa die Werbegeschenke mit deinem Branding, an denen du eben so viel Freude hast wie hoffentlich die Empfänger?
Die meisten deiner Kunden werden ethische Richtlinien haben, in denen genau festgelegt ist, welche Aufmerksamkeiten sie verteilen oder annehmen dürfen. Es gibt sogar gesetzliche Vorgaben etwa zur Kundenkommunikation per Post – und dann noch unzählige weitere Kodizes, Leitfäden und ethische Richtlinien rund um das Thema Compliance.
Die guten Nachrichten: Werbegeschenke, die den üblichen Rahmen eines „Give-aways“ nicht sprengen, sind nicht verboten.
Laut einer aktuellen Untersuchung des Gesamtverbandes der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. hat bereits ein sattes Drittel der Unternehmen ihr Einkaufsverhalten bei Werbeartikeln verändert und setzt vorsichtshalber auf diese weniger aufwendigen und preisgünstigeren Streuartikel, um ja keine Regeln zu brechen.
Werbegeschenke sind immer dann erlaubt ...
… wenn sie nicht den Rahmen sprengen, indem sie „die persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Lage des Empfängers verbessern“. Normale Streuartikel sollten diese Grenze kaum erreichen.
Werbegeschenke sind Give-aways und nicht verboten
Sind hochpreisige Werbegeschenke denn verboten? Nein. Auch teure Werbeartikel verstoßen in den meisten Fällen vermutlich nicht gegen Compliance-Kodizes. Vermutlich deswegen, weil wir hier im Blog keine Rechtsberatung geben können, sondern nur die gesetzlichen Regelungen zitieren:
Eine der wichtigsten Compliance Regeln ist Unbestechlichkeit, Geschenke dürfen keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Werbeartikel wollen natürlich genau das tun, deine Werbung soll die Empfangenden freundlicher deinen Angeboten gegenüber stimmen, an dich erinnern und dafür sorgen, dass du in die engere Wahl gerätst.
Doch laut Kodex des Arbeitskreises Corporate Compliance sind Give-aways schlichtweg Werbemittel und erlaubt.
Verboten sind Zuwendungen, die die persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Lage des Empfängers verbessern. Mit deinen handelsüblichen Werbegeschenken ist das definitiv ausgeschlossen. Gegen eine Nettigkeit in Form einer Kleinigkeit oder eines Streuartikels spricht also nichts.
Anders würde es aussehen, wenn du beispielsweise deine Ferienwohnung an der Algarve der Kundschaft unentgeltlich zur Verfügung stellst, unentgeltlich für einen Nebenerwerb eines Kunden arbeitest, mit deinem Catering-Service eine Party ausrichtest ohne Bezahlung oder als Friseurbetriebs-Inhaber*in regelmäßig einem Ansprechpartner und seiner Familie die Haare richtest und so weiter.
Es gibt in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Wertobergrenze für Werbe- und Streuartikel
Das Finanzamt zieht die Grenze zum Streuartikel, der steuerlich geltend gemacht werden kann, ohne dass eine Namensliste geführt werden muss, bei 10 Euro.
Wie in den jeweiligen Unternehmen die Obergrenzen aussehen, ist unterschiedlich geregelt – als einen zumindest groben Richtwert für die Grenze zwischen Werbegeschenk und illegaler Zuwendung hat der Arbeitskreis Corporate Compliance einen Einzelartikelpreis von bis zu 50 Euro als angemessen definiert.
Im Zweifelsfall fragen
Kugelschreiber, Kekse und das eine oder andere praktische Gadget sind aller Voraussicht nach über jeden Zweifel erhaben. Wenn du eine tolle Idee für ein Kundengeschenk hast und nicht sicher bist, ob das in Ordnung geht, bleibt immer noch die Möglichkeit, einfach kurz vorher zu fragen.
So bereitest du weder dir noch deinen Ansprechpartner*innen unliebsame Überraschungen und zeigst, dass du interne Regelungen auf Kundenseite respektierst. Selbst wenn die Compliance Guidelines es dann untersagen, bleibt immerhin deine Idee in Erinnerung.
Wir sind neugierig …
… welche Werbemittel setzt du ein? Erzähl‘ es uns in den Comments oder zeig im Kommentarstrang auf Facebook ein Bild.
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Toller Artikel! Bei Werbegeschenken muss man echt aufpassen. Bei einer Bekannten im Unternehmen, mussten Sie Werbegeschenke zurückfordern, weil diese viel zu teuer waren. Das ist vielleicht mal peinlich.
Ich hätte noch ein paar Fakten zu ergänzen, da der Artikel ja auch schon ein wenig älter ist.
Es stimmt, Werbegeschenke unter 10 Euro müssen nicht in der Einkommenssteuer angegeben werden. Da eignen sich Kugelschreiber, Magnete, Bieröffner usw.
Geschäftspartner und Kunden dürfen mit einem Wert von 35 Euro beschenkt werden, wenn es sich nicht um berufsrelevante Gegenstände handelt. Hier eignen sich z. B. Fresskörbe, die kommen immer gut an. Wenn es sich um rein berufsrelevante Geschenke handelt, dann dürfen Geschäftspartner mit einem Wert von bis zu 186 € beschenkt werden. Beispielsweise technische Geräte, die nur im Job verwendet werden.
Ich hoffe ich konnte den Artikel gut ergänzen!