Ab 2020: Meisterpflicht für neue Handwerksbetriebe in 12 Gewerken

In zwölf aktuell zulassungsfreien Gewerken soll ab Januar erneut eine Meisterpflicht gelten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt zugestimmt.

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    Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer aktuellen Pressemitteilung verkündet, gibt es voraussichtlich ab Januar eine wesentliche Änderung für neu gegründete Handwerksbetriebe: Für zwölf Gewerke kehrt die Meisterpflicht zurück.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Arbeitsalltag

    »Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft«, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat. »Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein starkes Signal für die Zukunft des Handwerk.«

    Die spannende aktuelle Entwicklung mildert einen Beschluss der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2004 ab: Damals war die Arbeitslosigkeit sehr hoch und für 53 Berufe wurde die Meisterpflicht aufgehoben, um für mehr Wettbewerb zu sorgen und vor allem auch, um neue Unternehmensgründungen zu erleichtern.

    Am 31.12.2016 umfasste das Handwerk laut Bundesministerium für Energie und Wirtschaft in Deutschland 999.268 Betriebe mit rund 5,4 Millionen Erwerbstätigen. Das Handwerk gliedert sich in 41 zulassungspflichtige und 52 (noch) zulassungsfreie Handwerke sowie 54 handwerksähnliche Gewerbe auf und verteilt sich auf die unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren. Gelten soll die Wiedereinführung der Meisterpflicht ab 2020 dann für neu gegründete Betriebe.

    Einige Experten wie Helmut Dittke (IG Metall) gehen sogar davon aus, dass die Deregulierung der Handwerksberufe 2004 ein Grund für den heutigen Fachkräftemangel sei, auch sonst gibt es unter Politikern und Vorständen zahlreiche Stimmen, die den Gesetzesentwurf befürworten.

    Handwerker*innen mit Meistertitel wissen es zu schätzen, wenn diese Qualifikation wieder Voraussetzung zur Ausübung ihres Berufs wird.

    Sara Carrlsson
    Sara Carlsson

    Sara Carlsson

    Tischlermeisterin

    Sara Carlsson, Tischlermeisterin: »Ich finde die Rückkehr zur Meisterpflicht gut. Hierdurch wird die erworbene Qualifikation für den Kunden sichtbar. Zudem ist gewährleistet, dass der Betrieb weiß, was er da tut – denn nur wer qualifiziert ist und die Anforderungen kennt, die mit seinem Beruf einher gehen, kann dauerhaft gute und qualifizierte Arbeit leisten.«

    Für diese Handwerke wird die Meisterpflicht wieder eingeführt

    Die Meisterpflicht bedeutet, dass ein Handwerksbetrieb nur nach dem Bestehen der Meisterprüfung selbstständig geführt werden darf. Sofern der Inhaber nicht selbst Meister ist, kann er eine Meisterpflicht durch die Beschäftigung eines angestellten Meisters erfüllen. Künftig gilt die Voraussetzung auch wieder für diese Handwerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Ferner gilt die Meisterpflicht künftig wieder für Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller. (Quelle: Tagesschau.de)

    Nicht allen geht die Gesetzesanpassung weit genug. Projektleiter und Bauleiter Jan Niepoth hat als Ingenieur täglich mit verschiedenen Gewerken zu tun. Er findet, dass erfahrene Gesellen auch weiterhin ohne Meisterpflicht gründen dürfen sollten – aber zur Weiterbildung verpflichtet werden sollten.

    Jan Niepoth
    Jan Niepoth

    Jan Niepoth

    Sachverständiger Baugewerbe

    Jan Niepoth: »Die Meisterpflicht an sich ist nicht schlecht: Es soll verhindert werden, dass jeder Geselle eines Faches einen Betrieb eröffnen kann. Ergänzend gibt es ja die Regelung, dass erfahrene Gesellen einen entsprechenden Betrieb führen dürfen, die sollte ruhig weiterhin Gültigkeit haben.

    Leider ist es aber kein Garant für eine fachlich einwandfreie Arbeit, wenn man einen Meisterbetrieb beauftragt. Die Firma ist dann jeweils nur so gut wie ihr schlechtester Mitarbeiter. Ich würde es wichtig finden, dass es eine Weiterbildungspflicht der Handwerker gibt, so dass Gesellen und Meister immer auf den aktuellen Stand der Dinge sind. Dies ist derzeit nicht wirklich geregelt, bzw. mir sind hier keine Regelungen bekannt. Wenn ich mir das Wissen mancher Handwerker vor Ort so anschaue, glaube ich nicht, dass solch eine Regelung existiert. Zum Vergleich: Ich als Ingenieur muss jährlich gewisse Fort-/Weiterbildungspunkte bei der Ingenieurkammer nachweisen.

    Mein Fazit: Eine Meisterpflicht bzw. Altegesellenregelung für gewisse Berufe in Verbindung mit einer Weiterbildungspflicht ist eine gute Sache.«

    Wer mit Berufserfahrung, aber ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb gründen möchte, sollte sich also sputen, denn die Uhr tickt: Ab Januar 2020 gelten wieder striktere Voraussetzungen für die genannten Gewerke.

    Ein Vorteil für die Verbraucher*innen besteht darin, dass Firmen mit schlechter Bewertung nicht einfach »umgewidmet« und unter anderer Flagge weiterbetrieben werden können, wenn ein Meister mit Brief die Voraussetzung für eine Firmengründung ist. Aber es gibt auch Gegenstimmen, die eine Meisterpflicht gerne entfallen lassen möchten.

    Gegenstimmen zur Meisterpflicht in Handwerksbetrieben

    Michael Gassmann, Korrespondent der Welt.de ist der Meinung, dass die Meisterpflicht Verbraucher*innen entmündigt: »Der Schritt führt hin zu mehr Bürokratie und Abgrenzung, er entmündigt Verbraucher und Anbieter, er wird zu einer weiteren Erhöhung der Baupreise und zu einer Verknappung des Angebots an Bauleistungen in Zeiten führen, in denen exakt das Gegenteil erforderlich wäre. Und er schadet am Ende auch den Handwerkern selbst.« Gassmann sieht den Meistertitel als Qualitätssiegel, das Handwerksbetriebe vorlegen können, aber nicht verpflichtend.

    Andere Gegenstimmen befürchten, dass der Handwerkermangel noch weiter verstärkt wird und befürworten bessere Arbeitsbedingungen statt Einführung von Pflichten. Von Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Handwerker mit Meistertitel ist die Rede und Kunden, die lieber niedrigere Preise als Meisterpreise zahlen wollen.

    Gründung im Handwerk

    Bevor du eine Gründung im Handwerk planen kannst, solltest du die für deine Region zuständige Handwerkskammer hinsichtlich der Meisterpflicht und möglicher Ausnahmeregelungen kontaktieren. Nach der Erstellung eines Geschäftsplans gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, zum Beispiel qualifizierte Beratung und Coaching für Gründende.

    Wir freuen uns über eure Meinungen zu der aktuellen Entwicklung!

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