Rechnungsschreibung für innergemeinschaftliche Lieferungen – einfach und transparent!
Mit lexoffice sind innergemeinschaftliche Dienstleistungen und Warenlieferungen kein Problem: Schreiben und buchen Sie Rechnungen einfach unkompliziert!
Mit lexoffice sind innergemeinschaftliche Dienstleistungen und Warenlieferungen kein Problem: Schreiben und buchen Sie Rechnungen einfach unkompliziert!
Mit der intuitiven Bedienoberfläche sind Sie auf der sicheren Seite: Was nach viel Bürokratie klingt, wird mit lexoffice zum Kinderspiel. Bearbeiten Sie einfach und rechtssicher die Rechnungsschreibung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen ausschließlich in Deutschland aktiv? Oder verkaufen Sie Ihre Waren und Dienstleistungen auch an ausländische Unternehmer? Beim Verkauf innerhalb der EU müssen Sie diesen Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung buchen. Als Teil Ihres Jahresabschlusses ist eine korrekt aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) mit allen relevanten Posten unumgänglich für Ihre Steuererklärung. Das klingt nach einem großen Buchhaltungsaufwand, ist dank lexoffice jedoch im Handumdrehen erledigt. Erfassen Sie einfach wie gewohnt Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und unsere Software stellt automatisch Ihre GuV auf.
Sie verkaufen Ihre Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern eine zusammenfassende Meldung abzugeben. Daneben muss die Rechnungsschreibung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auftauchen. Mit unserer Software wird das Erfassen einer innergemeinschaftlichen Lieferung zum Kinderspiel.
lexoffice denkt mit und sorgt dafür, dass bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung in das EU-Ausland nichts schief geht. Aktivieren Sie für einen Kontaktdatensatz einfach die Option „Steuerfreie Rechnung erlauben“ und achten Sie darauf, dass eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) hinterlegt ist. Wenn Sie dann eine Rechnung für diesen innergemeinschaftlichen Kunden schreiben wollen, bietet Ihnen das Programm mittels Hinweis automatisch verschiedene Varianten zur Dienstleistung an: Sie können für eine innergemeinschaftliche Lieferung eine Rechnung verfassen oder eine normale Rechnung ausstellen. Schon kümmert sich das Buchhaltungsprogramm um das restliche Verfahren und stellt sicher, dass alle Angaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der zusammenfassenden Meldung übereinstimmen – wie vom Gastgeber gewünscht.
Unter Erfüllung bestimmter Kriterien kann bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Gemeinschaftsgebiet eine Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer erwirkt werden. Diese Regelungen müssen dabei zutreffen:
Gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Lieferant die Möglichkeit, anfallende Beträge für die Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug zu verbuchen.
Ihr Wechsel wird sofort mit dem gewünschten Funktionsumfang wirksam. Der neue Betrag wird dann mit dem nächsten Datum der Rechnungsstellung fällig.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.