Im Jahr 2023 soll die Gaspreisbremse der Bundesregierung Deutschland in Kraft treten. Damit sollen die hohen Gaspreise für Verbraucher:innen, aber auch für Unternehmen bezahlbar bleiben und insgesamt für Entlastung sorgen. Der gedeckelte Gaspreis ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft, die Unternehmen befolgen müssen.
Wie wird den Unternehmen durch die Gaspreisbremse geholfen?
Die Gaspreisbremse soll durch eine gedeckelte Bezahlung dafür sorgen, dass die Ausgaben für Gas verringert werden. Dadurch sollen Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit geschützt werden.
In der Industrie wird die Gaspreisbremse den Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf 7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) drücken. Zum jetzigen Stand kostet eine Kilowattstunde Gas in Deutschland durchschnittlich 20,5 Cent. Die Gaspreisbremse würde zum aktuellen Stand den Preis für die ersten 70 Prozent also fast um zwei Drittel verringern.
Die restlichen 30 Prozent müssen zum normalen Preis eingekauft werden, die Ersparnis bleibt aber enorm. Angenommen, Ihr Unternehmen verbraucht im Jahr ungefähr 50.000 kWh an Gas. Das wären beim jetzigen Preis Kosten von ungefähr 10.000,00 Euro. Durch die Gaspreisbremse gibt es die ersten 70 Prozent zum günstigeren Preis. Das wären insgesamt ungefähr 5.450,00 Euro und somit eine Ersparnis von über 4.500,00 Euro im Jahr.
Der Start der Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse soll ab 2023 gelten. Zuvor will die Bundesregierung bereits die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernehmen. Das gilt allerdings nicht für industrielle Großkonzerne, für die diese Abschlagszahlungen nicht übernommen werden. Für diese Unternehmen beginnt die Gaspreisbremse dafür direkt ab Januar 2023. KMU und Verbraucher:innen müssen bis März 2023 warten – es soll aber rückwirkend auch der Februar 2023 berücksichtigt werden. Dafür wird für die kleinen und mittelständischen Unternehmen wie gesagt die Abschlagszahlung im Dezember 2022 übernommen.
Der Gaspreisdeckel kann von allen Unternehmen genutzt werden. Dann greifen die günstigeren Bedingungen für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs.
Allerdings ist die Nutzung der Gaspreisbremse und damit verbundene Entlastung für Unternehmen an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Diese sollen vor allem verhindern, dass Unternehmen die Vorteile der Gaspreisbremse nutzen, aber die Wirtschaft in Deutschland und den einzelnen Regionen nicht stärken wollen.
Bedingungen für die staatliche Hilfe durch die Gaspreisbremse
Will ein Unternehmen die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, muss es vor allem eine Bedingung erfüllen: den Standorterhalt.
Eine Voraussetzung ist es, dass die Unternehmen ihren Standort nicht ändern. Das soll durch eine Vereinbarung zwischen den Tarif- oder Betriebsparteien oder im Aufsichtsrat sichergestellt werden.
Sind diese Strukturen nicht vorhanden oder nicht umsetzbar, muss das entsprechende Unternehmen den Erhalt von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze nachweisen. Und zwar mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus.
Stand jetzt, ist die Gaspreisbremse bis 2024 gültig. Allerdings würde die Regelung für den Nachweis die Sicherung der Arbeitsplätze sich auf den Moment beziehen, an dem zuletzt die Gaspreisbremse genutzt wurde. Angenommen, ein Unternehmen nutzt die Gaspreisbremse zuletzt im April 2023, dann müsste es bis zum April 2024 nachweisen, dass 90 Prozent der Arbeitsplätze gesichert sind.
Werden die Bedingungen nicht erfüllt, das Gas aber trotzdem zu den günstigeren Konditionen erworben, verlangt der Staat das Geld vom entsprechenden Unternehmen zurück. Und das kann dann teuer werden.
Der Gaspreisdeckel für Unternehmen
Die Gaspreisbremse darf von allen Unternehmen genutzt werden. Sie ist also nicht auf Unternehmen beschränkt, die Gas für die Produktion benötigen oder an einen bestimmten Bedarf gebunden sind.
Wofür das Gas verwendet wird, ist den Unternehmen ebenfalls völlig freigestellt. Das Gas darf für eigene Zwecke verwendet werden. Für die Produktion, Reparaturen, Herstellung oder was sonst noch mit Gas in der Industrie gemacht wird.
Das Gas darf aber auch am Markt verwertet werden. Das bedeutet konkret, dass das Gas auch weiterverkauft werden kann. Dieser Punkt ist nicht ganz unumstritten, da die Befürchtung im Raum steht, dass Unternehmen versuchen könnten, sich am Gas zu bereichern, indem sie es zu einem höheren Preis als dem gedeckelten Einkaufspreis weiterverkaufen.
Der Gaspreisdeckel gilt zwar gleichermaßen für alle Unternehmen, aber Firmen, die gar kein Gas benötigen, könnten die Gaspreisbremse für den Einkauf nutzen und das Gas dann immer noch zu einem günstigeren Preis weitergeben, als es dem nicht gedeckelten Preis entspricht. Damit würden sie immer noch Gewinn machen und die Unternehmen, die ihren Verbrauch über die 70 Prozent hinaus gering halten wollen, könnten so immer noch Einsparungen beim Gas machen.
Die Gefahr, dass das passiert, dürfte aber gering sein, da das Risiko doch recht hoch ist, auf dem Gas sitzen zu bleiben, das man gar nicht benötigt, solange die bedürftigen Unternehmen ihren eigenen Verbrauch im Blick behalten. Zumal der günstigere Preis nur für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt und dieser bei Unternehmen, deren Gasverbrauch ohnehin sehr gering ist, schnell erreicht werden dürfte. Dann wird das Gas auch schneller wieder teurer.
Bis zum März 2024 ist die Umsatzsteuer auf Gas von den üblichen 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Das gilt bereits seit dem Oktober 2022, also sind erste Einsparungen bereits möglich.