Die Gaspreisbremse im Unternehmen

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    Anfang 2023 ist die Gaspreisbremse der Bundesregierung Deutschland in Kraft getreten. Sie reduziert die hohen Gaspreise für Verbraucher:innen und Unternehmen. Welche Regelungen für die Gaspreisbremse gelten und weshalb sie früher ausläuft als beschlossen, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Wie wird den Unternehmen durch die Gaspreisbremse geholfen?

    Die Gaspreisbremse sorgt durch eine gedeckelte Bezahlung dafür, dass die Ausgaben für Gas und Fernwärme verringert wurden. Dadurch werden die gestiegenen Energiekosten für die Unternehmen abgefedert. Für eine bestimmte Grundmenge Gas gilt dank der Gaspreisbremse ein staatlich garantierter Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme liegt der Preis bei 9,5 Cent.

    Die Grundmenge liegt bei 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt. Verbraucht ein Unternehmen mehr als die Grundmenge, fällt für den Mehrverbrauch der reguläre Marktpreis an.

    Gaspreisbremse für Industrieunternehmen

    Für Industrieunternehmen, die mehr als 1,5 Millionen kWh Gas verbrauchen, gibt es eine Sonderregelung. Sie erhalten Kilowattstunde Gas für 7 Cent und die Kilowattstunde Wärme für 7,5 Cent beim Beschaffungspreis. Das Grundkontingent für Industrieunternehmen umfasst bei Gas bei 70 Prozent des Verbrauchs und bei Wärme bei 80 Prozent des Verbrauchs, den sie im Jahr 2021 hatten.

    Start der Gaspreisbremse

    Bereits im Dezember 2022 hat der Bund für Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr eine „Dezember-Soforthilfe“ geleistet. Für sie wurden die Abschlagszahlungen in diesem Monat auf Gas und Fernwärme komplett übernommen. Die Höhe dieser Einmalzahlung orientierte sich am Verbrauch, welcher der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag.

    Die eigentliche Gaspreisbremse wurde dann ab März 2023 ausbezahlt. Dafür rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Industrieunternehmen mit einem Verbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr erhielten die Unterstützung bereits ab Januar. Dafür kamen sie nicht in den Genuss der Dezember-Soforthilfe.

    Der Gaspreisdeckel kann von allen Unternehmen genutzt werden. Dann greifen die günstigeren Bedingungen für die ersten 80 Prozent des Verbrauchs.

    Allerdings ist die Nutzung der Gaspreisbremse und damit verbundene Entlastung für Unternehmen, die mehr als 2 Millionen Euro an Zuschüssen benötigen, an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Diese sollen vor allem verhindern, dass Unternehmen die Vorteile der Gaspreisbremse nutzen, aber die Wirtschaft in Deutschland und den einzelnen Regionen nicht stärken wollen.

    Bedingungen für die staatliche Hilfe durch die Gaspreisbremse

    Will ein Unternehmen, das mehr als 2 Millionen Euro an Zuschüssen benötigt, die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, muss es vor allem eine Bedingung erfüllen: den Erhalt von Arbeitsplätzen. Das entsprechende Unternehmen muss den Erhalt von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze nachweisen – und zwar bis zum 30. April 2025.

    Werden die Bedingungen nicht erfüllt, das Gas aber trotzdem zu den günstigeren Konditionen erworben, verlangt der Staat das Geld vom entsprechenden Unternehmen zurück. Und das kann dann teuer werden.

    Der Gaspreisdeckel für Unternehmen

    Die Gaspreisbremse darf von allen Unternehmen genutzt werden. Sie ist also nicht auf Unternehmen beschränkt, die Gas für die Produktion benötigen oder an einen bestimmten Bedarf gebunden sind.

    Wofür das Gas verwendet wird, ist den Unternehmen ebenfalls völlig freigestellt. Das Gas darf für eigene Zwecke verwendet werden. Für die Produktion, Reparaturen, Herstellung oder was sonst noch mit Gas in der Industrie gemacht wird.

    Das Gas darf aber auch am Markt verwertet werden. Das bedeutet konkret, dass das Gas auch weiterverkauft werden kann. Dieser Punkt ist nicht ganz unumstritten, da die Befürchtung im Raum steht, dass Unternehmen versuchen könnten, sich am Gas zu bereichern, indem sie es zu einem höheren Preis als dem gedeckelten Einkaufspreis weiterverkaufen.

    Das Ende der Gaspreisbremse

    Gemäß eines Bundestagsbeschlusses im November 2023 sollte die Gaspreisbremse noch bis Ende März 2024 laufen. Dem hat das 60-Milliarden-Haushaltsloch, das Mitte November plötzlich aufklaffte, weil ein Teil des Haushalts 2023 nicht verfassungsgemäß war, aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aus Geldmangel läuft die Gaspreisbremse nun – wie ursprünglich geplant – zum 31.12.2023 aus.

    Mit der Gaspreisbremse ging auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % einher. Diese ist zum bis zum 31. März 2024 ausgelaufen.

    lxlp