So beantragen Sie die A1 Bescheinigung
Die A1 Bescheinigung wird vom Arbeitgeber beantragt. Selbstständige müssen sich an die für sie zuständige Stelle wenden. Wo die Bescheinigung beantragt werden muss, hängt von der Krankenversicherung des Arbeitnehmers ab. Je nachdem wird die Bescheinigung beantragt bei:
- der Krankenkasse: Dies gilt für alle Personen, die familien- oder pflichtversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind, auch wenn sie über eine private Zusatzversicherung verfügen.
- dem zuständigen Rentenversicherungsträger: Personen, die weder gesetzlich oder berufsständisch (demzufolge also über eine private Krankenversicherung verfügen) sind, beantragen die A1-Bescheinigung bei der Rentenversicherung.
- der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV): Verfügen Personen über eine berufsständische Versorgung, wird die Bescheinigung bei der ABV beantragt (das gilt auch, wenn diese Personen privatversichert sind).
- dem GKV-Spitzenverband: Mehrfacherwerbstätige, die gewöhnlich in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat tätig sind, beantragen die Bescheinigung beim GKV-Spitzenverband. Dabei ist das Krankenversicherungsverhältnis irrelevant.
Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gilt seit dem 1. Juli 2019 ein verpflichtendes elektronisches Antragsverfahren für die A1-Bescheinigung. Die Rentenversicherungsträger nehmen für beamtete Arbeitnehmer die Anträge ebenfalls elektronisch entgegen.
Hinweis: Verfügen Sie als Arbeitgeber über kein entsprechendes Entgeltabrechnungsprogramm, können Sie den Antrag auf sv net stellen.
Selbstständige und Personen, die in mehreren Mitgliedsstaaten (auch Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein) tätig sind, stellen den Antrag auf eine A1 Bescheinigung in Papierform, an die zuständige Stelle. Aus Datenschutzgründen darf der Antrag nicht per E-Mail gestellt werden.
Sonderfall: Gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit
Von einer gewöhnlichen Mehrfacherwerbstätigkeit wird dann gesprochen, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag oder an fünf Tagen pro Quartal und in mindestens einem anderen Mitgliedsstaat stattfindet (z. B. Fernfahrer). Für diese Personen kann eine A1 Bescheinigung für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt werden – für alle Mitgliedsstaaten, in denen die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.