Sie befinden sich auf einer lexoffice-Website für Lohn & Gehalt.

Hier kommen Sie zur lexoffice-Hauptseite →

sv net

(K)eine Hilfe für Kleinunternehmen?

Um Meldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln, benötigen Arbeitgeber:innen digitale Unterstützung. Entweder man nutzt ein Lohnabrechnungsprogramm oder man greift auf sv net zurück. Doch ist sv.net wirklich eine sinnvolle Lösung für Kleinunternehmen? In unserem Beitrag erfahren Sie die Antwort.

Aktualisierte Version: Seit Januar 2023 gibt es eine neue Version von sv.net. Wer die Software auf dem Desktop installiert hat, muss über sv.net/comfort das Update herunterladen. Wer die Browservariante verwendet, muss nicht selbst tätig werden – sv.net aktualisiert sich automatisch.

sv.net läuft aus: Ab Juli 2023 gibt es eine neue Ausfüllhilfe für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber:innen und Sozialversicherungsträger: das SV-Meldeportal. Für sv.net gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023. Lesen Sie hier das Wichtigste zum SV-Meldeportal >>

Was ist sv net genau?

sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und ist eine elektronische Ausfüllhilfe für Arbeitgeber:innen, die für die Entgeltabrechnung keine Lohnsoftware verwenden. Mit sv.net ist es für Unternehmer:innen möglich, Meldungen wie z. B. Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und den digitalen Lohnnachweis zur Unfallversicherung online zu erstellen und an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln.

Welche Stärken hat svnet?

sv net ermöglicht die digitale Meldung an die Sozialversicherungen. Diese Nischenfunktion erfüllt svnet funktionsgerecht und in der Basisversion kostenlos. Das ist die Stärke von sv-net online. Doch die Stärke ist begrenzt, denn ab einem bestimmten Nutzungsumfang ist auch sv-net kostenpflichtig.

Welche Schwächen hat sv.net?

Die Arbeit mit sv net online ist vor allem eines: umständlich. Für jeden einzelnen Meldeanlass müssen die notwendigen Angaben selbst manuell eingetragen werden und zwar immer wieder aufs Neue. Und weil es zum einen viele verschiedene Meldeanlässe gibt und zum anderen zahlreiche unterschiedliche Angaben notwendig sind, ist das umständliche Kleinarbeit, die stetig anfällt.

Umständlich ist es vor allen Dingen, weil man sich genauso wenig an die einzelnen Details zur Regelung eines Meldeanlasses wie an die dafür notwendigen Angaben erinnert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen immer wieder nachschauen müssen, unter welchen Umständen eine bestimmte Meldung an den Sozialversicherungsträger notwendig ist und welche Angaben dafür erbracht werden müssen.

Das ist z. B. der Fall bei der An- und Abmeldung, der Jahresmeldung, dem Beitragsnachweis, der Unterbrechungsmeldung oder auch, wenn sich die Beitragsgruppe ändert. Also in vielen verschiedenen Fällen.

svnet bietet also nur eine minimale Unterstützung und Funktionalität.

Arbeiten mit sv net

sv.net oder Online-Lohnabrechnung – was ist besser?

sv-net kann nur Bescheinigungen und Meldungen an Sozialversicherungen übertragen. Mehr kann es nicht, was aber zugegebenermaßen auch nicht der Anspruch der Ausfüllhilfe ist.

Doch: die Kernfunktion kann eben auch effizienter und nutzerfreundlicher erledigt werden. Eine Online-Lohnabrechnung wie z. B. lexoffice Lohn & Gehalt wickelt die Meldungen an die Sozialversicherung sehr viel smarter und bequemer ab.

Mit einem solchen Lohnprogramm werden Nutzer:innen nämlich durch im Hintergrund laufende automatische Prozesse unterstützt. Weil das System die Bedingungen für die unterschiedlichen Meldungen kennt und automatisch berücksichtigt, müssen Arbeitgeber:innen nicht selbst darauf achten, ob die jeweiligen Gründe für die Abgabe einer spezifischen Meldung erfüllt sind oder nicht. Außerdem müssen die relevanten Angaben, wie Stammdaten, Beginn und Ende der Beschäftigung etc., für jede:n Arbeitnehmer:in nur einmal eingegeben werden.

Besonders praktisch: Eine Lohnsoftware errechnet dann auch automatisch die Sozialversicherungs- und Steueranteile. Kleinunternehmer:innen werden also enorm entlastet. Und das Kostenargument fällt auch weg, da sv-net ab einem bestimmten Umfang (mehr als 100 Meldungen pro Betriebsnummer pro Jahr) ohnehin kostenpflichtig ist. Unternehmer:innen, die Wert auf optimierte und kluge Workflows legen, sollte die Wahl zwischen sv net und einem Lohnprogramm wie lexoffice daher leicht fallen.

Mit sv.net die Jahresmeldung später abgeben

Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldung ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Auch der Versicherungsträger und die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Unternehmen haben einen Einfluss auf die Frist.

Der Stichtag ist meistens der 15. Februar des Folgejahres. Das gilt aber nur, wenn die Jahresmeldung auf Papier oder über das Portal ELSTER abgegeben wird. Bei einer Abgabe über sv.net verlängert sich die Jahresmeldungsabgabefrist auf den 31. März des entsprechenden Jahres. Sie haben dann also über sechs Wochen mehr Zeit zur Abgabe der Jahresmeldung.

FAQ

Prüft sv.net meine Eingaben?

Ja, sv.net prüft alle Eingaben automatisch und weist Sie darauf hin, wenn Daten fehlen oder etwas unplausibel ist.

Wie übermittelt sv.net die Daten?

Die erfassten Daten übermittelt sv.net auf elektronischem Weg zur zentralen Annahmestelle. Die Daten werden dann verschlüsselt von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) an die Annahmestellen der Krankenkassen weitergeleitet. Dort werden die Daten anschließend verarbeitet.

Was ist der Unterschied zwischen sv.net/standard und sv.net/comfort?

Die Unterschiede zwischen sv.net/standard und sv.net/comfort liegen vor allem darin, dass es sich bei der Standard-Variante um eine rein browserbasierte Software handelt. Die Comfort-Variante hingegen müssen Sie herunterladen und auf Ihrem Computer installieren.

Sie können beide Varianten gleichermaßen verwenden. Die Comfort-Variante bietet aber zusätzlich die Möglichkeit, Firmendaten und Personalstammdaten sowie Meldungen auf den Systemen zu speichern und wiederzuverwenden.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung von sv.net erfüllt sein?

Die genauen Systemanforderungen hängen davon ab, welche Variante von sv.net sie wählen. Die Standard-Variante und die Comfort-Variante haben unterschiedliche Anforderungen.

Für die Standard-Variante benötigen Sie nur einen der folgenden, aktuellen Internetbrowser:

  • Microsoft Internet-Explorer
  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome

Die Comfort-Variante setzt folgende Voraussetzungen:

  • permanente Internetverbindung
  • Windows 8.1 oder Windows 10
  • 500 MB freier Festplattenspeicher
  • 2048 MB freier Arbeitsspeicher (RAM)
  • geeigneter PDF Reader

Wo liegen die Unterschiede zwischen der normalen Version und der Premium-Version?

Die normale Version von sv.net schränkt die Nutzung im Vergleich zur Premium-Version ein wenig ein. Mit der normalen Version ist es möglich, über eine Betriebsnummer einen Benutzernamen zu registrieren und bis zu 100 Transaktionen im Jahr durchzuführen.

Die Premium-Version erlaubt mehrere Betriebsnummern, Zahlstellennummern und somit mehrere Benutzer:innen. Die Transaktionen sind unbegrenzt.

Für den Premium-Zugang fallen insgesamt 30 Euro an Kosten an (zuzüglich Umsatzsteuer). Dabei setzen sich diese aus einer Nutzungsgebühr von 6 Euro und einer Registrierungsgebühr von 24 Euro zusammen.

Wie wird die Datensicherheit bei sv.net gewährleistet?

Die Daten werden wie beim Online-Banking mit einer 128-Bit-Verschlüsselung versendet und sind dadurch vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Wie melde ich mich erstmalig für sv.net an?

Für die erstmalige Nutzung von sv.net benötigen Sie Ihre Firmenstammdaten und Ihre Betriebsnummer. Diese wurde Ihnen von der Agentur für Arbeit zugewiesen. Mit diesen Daten authentifizieren Sie sich. Nach einem erfolgreichen Abgleich der Daten, die bei der Arbeitsagentur gespeichert sind, sind Sie angemeldet.

Lust auf mehr?

Praktisches Wissen für Arbeitgeber:innen

mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich?“ sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens. Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.

>> Wissen für Arbeitgeber:innen