Digtale Fördermittel
Digtale Fördermittel

Förderprogramme als Starthilfe in die digitale Zukunft

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm Digitalbonus kleine und mittlere innovative Unternehmen.

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    Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der „Zukunftsstrategie Bayern Digital” kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben. Das „Förderprogramm Digitalbonus“ läuft noch bis zum 31. Dezember 2020. Auch andere Institutionen unterstützen Unternehmer*innen als digitale Entwicklungshelfer.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Erfolgstipps für Selbstständige

    Das Förderprogramm Digitalbonus in Bayern hat zum Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformierung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu unterstützen und die IT-Sicherheit zu verbessern. Strategisch gefördert werden im Freistaat die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Hardware, Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen durch finanzielle Zuschüsse oder Kredite oder sogar beides in Kombination.

    Weder klein noch „nur“ mittelgroß sind hierbei die Möglichkeiten: Der Finanzierungsanteil des Digitalkredits beträgt bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens, wobei der Darlehensmindestbetrag bei 25.000 EURO und der Höchstbetrag bei satten 2 Mio. EURO liegt. Bei den Zuschussvarianten beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, max. jedoch 10.000 EURO (die Bagatellgrenze beträgt 4.000 EURO).

    Darlehen und Zuschüsse für die digitale Zukunft

    Die Innovationsförderung gibt es in den Zuschussvarianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt sowie als Darlehensvariante des zinsverbilligten Digitalbonus Kredit. Voraussetzung für alle Förderungen ist, dass die Maßnahme im Freistaat Bayern zum Einsatz kommt. Anträge für den Digitalbonus sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Online-Antragsformular unter http://www.digitalbonus.bayern bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

    Allzu lange warten sollten Unternehmer*innen mit ihrem Vorhaben aber nicht: Für die Jahre 2017 und 2018 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. EURO zur Verfügung – um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist dieses ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden. Aufgrund der hohen Resonanz des Förderprogramms waren die ersten für das Jahr 2017 bereitgestellten Fördermittel bereits im Mai 2017 ausgeschöpft – das kann jederzeit wieder geschehen, denn das Interesse an Unterstützung bei der digitalen Transformation ist naturgemäß enorm.

    Noch ein wichtiger Hinweis: Zum 9. Mai 2018 wurden die Förderbedingungen für den Digitalbonus Digitalkredit von der LfA Förderbank Bayern angepasst. Der maximale Zeitraum, in dem Lizenzkosten und Systemservicegebühren für Förderungen berücksichtigt werden können, wurde von bisher drei Jahren auf 18 Monate verkürzt.

    Nicht förderfähig mit dem bayrischen Digitalbonus: Websites und Marketing

    Digitale Grundvoraussetzungen wie Kauf-Templates oder Standardanwendungen wie Bürosoftware und -Hardware, Websites und Marketingmaßnahmen sind nicht förderfähig. Ziel des Digitalbonus ist es vielmehr, Unternehmen auf Projekt- und Prozessebene zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Die geförderte Maßnahme muss dann auch binnen 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids und/oder der Projektbescheinigung beendet bzw. in der Umsetzung abgeschlossen sein.

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    Förderprogramm Digitalbonus in Bayern

    Anträge, Flyer und weiterführende Informationen zur digitalen Innovationsförderung unter https://www.digitalbonus.bayern/ oder zuerst zur Checklist Digitalbonus Bayern in der Förderdatenbank.

    Zahlreiche Förderprogramme für eine digitale Zukunft

    Auch wer nicht in Bayern wohnt oder als freiberufliche*r Einzelunternehmer*in für den Digitalbonus nicht in Frage kommt, muss nicht verzagen. In der bundesweiten <href=“http://www.foerderdatenbank.de“ target=“_blank“>foerderdatenbank.de finden sich zahlreiche Möglichkeiten, bei den unterschiedlichsten Innovationsvorhaben unterstützt zu werden. Fast 300 Angebote finden sich bereits bei der nicht weiter verfeinerten Stichwortsuche zu Digitalisierung.

    „go digital“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Die Initiative go digital mit ihren drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen sich Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen. Unterstützt wird durch fachliche Beratung sowie Begleitung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau der IT-Systeme.

    Das Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ von go digital (Flyer als PDF) ist ausgerichtet auf die Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

    Das trifft zum Beispiel auf lexoffice zu, angefangen von Rechnungslegung über Buchhaltung bis Mahnwesen. Denn das Ziel des Moduls besteht darin, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig zu digitalisieren sowie sichere elektronische und mobile Prozesse zu etablieren – dafür wurde die lexoffice App entwickelt und wird ständig weiter ausgebaut. Durch den günstigen Preis wird lexoffice für Innovationskredite eher nicht in Frage kommen, dafür ist es auch für Einzelkämpfer*innen jederzeit erschwinglich.

    Die gute Nachricht: Im Gegensatz zum bayrischen Digitalbonus und genau wie das Beratungsangebot von „go digital“ ist auch lexoffice nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt 🙂

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