Hallo an alle,
sind Sie mit Ihrer Buchhaltung gut im neuen Jahr angekommen? In dieser für Unternehmen wichtigen Zeit zwischen Jahresabschluss und Neuaufstellung gibt es erfahrungsgemäß viele Fragen und Anforderungen. Die bei lexoffice aktuell am häufigsten nachgefragten Themen haben wir für Sie mit entsprechenden Erklärungen vom Support-Team zusammengestellt, sodass Sie Ihre To-Dos schneller abhaken können, sollten Sie auch noch offene Punkte zum Jahreswechsel haben.
Viele Grüße
Emily von lexoffice
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Neues Jahr, neue Buchungen
Ist Ihre Buchhaltung schon im neuen Jahr angekommen?
Haben Sie beispielsweise schon an Ihre Saldenvorträge gedacht?
Darüber hinaus stehen nach dem Jahreswechsel viele weitere Herausforderungen an. Um Sie bei all den Aufgaben zu unterstützen, hat das lexoffice Support-Team eine Sammlung mit aktuell häufig nachgefragten Themen und den entsprechenden Erklärungen für Sie erstellt.
→ Alle Beiträge zum Jahreswechsel
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Anbindung KleanApp
Für Unternehmen der Branche Gebäudereinigungen
KleanApp unterstützt Unternehmen aus dem Bereich der Gebäudereinigung bei der digitalen Umsetzung ihrer Prozesse. Mit der Anbindung können Sie das Finanz-Modul von KleanApp mit der Buchhaltung von lexoffice verbinden. Angebote, Aufträge und Rechnungen werden so unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der Gebäudereinigungsbranche in KleanApp erstellt.
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Gesetzliche Änderungen: Das ist neu 2023
Das Jahr 2023 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich. Wir haben wichtige und interessante Änderungen aus den Bereichen Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Umwelt u.a. in einem kostenlosen eBook für Sie zusammengestellt.
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Neu bei lexoffice?
Das sind unsere nächsten Online-Schulungstermine
- Einstieg in die Buchhaltung mit lexoffice 24.01.2023 10:00 Uhr
- One-Stop-Shop Verfahren in lexoffice 16.02.2023 10:30 Uhr
- Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei 23.02.2023 13:00 Uhr
Ca. 60 min Vortrag + 30 min Fragerunde – kostenlos
Das geht auch: Jederzeit mit der lexoffice Academy Video-Kurse buchen.
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Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Vorschau auf neue Funktionen
Durch das Jahressteuergesetz 2022 dürfen begünstigte Photovoltaikanlagen mit 0% Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Gerade sind wir an den letzten Anpassungen, um Ihnen eine komfortable Unterstützung in lexoffice zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie zukünftig Belege mit dem Nullsteuersatz erfassen und erstellen können.
Die vorangegangenen News – Schneller wiederfinden, was wichtig war
In der Timeline finden Sie alle unsere Feature-Updates.
Über lexoffice
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