Du kümmerst dich um dein Fotografie-Business,
lexoffice erledigt den Rest.
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Rechnungen + Online-Banking
+ Buchhaltung + Finanzamt
PC
Apple
Android
Multi-Device
„Sehr gut“ bestätigt auch die Fachpresse
Buchhaltung für
Fotografen mit
lexoffice
Schau Dir Stephan Wiesner‘s YouTube Tutorial an
Über 10.000 Fotograf:innen erleichtert lexoffice bereits die Buchhaltung.
Der Hersteller LEXWARE ist Marktführer für kaufmännische
Software in Deutschland (über 1 Million Kunden).
Weit mehr als die Hälfte der etwa 39.000 Fotografen in Deutschland sind selbstständig. Gehören auch Sie dazu? Dann wissen Sie, dass ein selbstständiger Fotograf weit mehr können muss, als nur gute Fotos zu schießen. Er ist Geschäftsführer, Ansprechpartner für Kunden und Finanzverwalter in einem. Eine besonders anspruchsvolle Aufgabe ist die Buchhaltung für Fotografen. Diese verwalterische Tätigkeit steht im Gegensatz zu Ihrer kreativen Arbeit. Sie ist jedoch notwendig, um das Tagesgeschäft bewältigen zu können, denn ohne eine ordentliche Buchführung können selbstständige Fotografen ihre Finanzen nicht ordnen und Chaos ist vorprogrammiert. In vielen Fällen ist sie aber auch gesetzlich verpflichtend, da der Staat nur so die zu zahlenden Steuerabgaben errechnen kann.
Die meisten Fotografen arbeiten als Einzelunternehmer. Sie vielleicht selbst auch? Wie in jedem Unternehmen fallen hier täglich eine Menge Geschäftsvorfälle an. Es handelt es sich um alle Berührungen des Unternehmenskapitals, darunter:
Daneben kommen noch viele weitere Aufgaben zusammen, zum Beispiel müssen Sie als Fotograf Rechnungen stellen. Offiziell müssen diese nur an Unternehmen ausgestellt werden. In der Praxis bestehen aber auch viele Privatkunden darauf.
Um die täglich anfallenden Arbeiten im Bereich der Buchhaltung für Fotografen zu bewältigen, ist eine Software eine sinnvolle Investition. So können Sie sicher sein, dass Sie diese korrekt erledigen. Das bewahrt Sie vor bösen Überraschungen und hohen Steuernachzahlungen. Mit ihr können Sie Ihre Buchführung schnell und selbstständig regeln. Komplizierte Vorgänge werden vereinfacht dargestellt und können leichter bearbeitet werden. Das spart Zeit, die Sie als Fotograf wiederum in andere Bereiche investieren kann:
Auf der anderen Seite können Sie langfristig aber auch Geld sparen, zum Beispiel Gebühren für den Steuerberater.
Dass Rechnungsstellung und Buchhaltung für Fotografen, die in Selbstständigkeit arbeiten, zum Beruf dazu gehören, wissen Sie jetzt. Wahrscheinlich kennen Sie dies aber auch aus Ihrer eigenen Tätigkeit. Wir von Lexoffice möchten Ihnen nun zeigen, wie Sie die tägliche Herausforderung der Buchhaltung bewältigen können und was sie bei der Rechnungsstellung als Fotograf beachten müssen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Ihnen Softwarelösungen helfen, wie Sie mobil Rechnungen erstellen können und welche rechtlichen Hintergründe Sie beachten müssen.
So kommst du schnell zum Inhalt:
Das Fotografieren ist für die meisten Berufsfotografen mehr als ein Beruf. Es ist ein Ausdruck der eigenen Kreativität und des individuellen Kunstverständnisses. Doch jenseits dieser Tätigkeit muss sich ein selbstständiger Lichtbildner mit organisatorischen Aufgaben beschäftigen. Die Buchhaltung abzuwickeln, Kunden zu akquirieren und das Tagesgeschäft am Laufen zu halten, stellt jedoch viele Fotografen vor große Herausforderungen. Auch wenn sie Meister ihres Fachs sind, haben sie in der Führung eines Unternehmens oft keine Erfahrung. Viele sind daher auf Hilfe von außen angewiesen, zum Beispiel in Form von Steuer- und Finanzberatern. Vielleicht geht es Ihnen auch so? Sie möchten aber ungern viel Geld für externe Berater ausgeben? Dann ist unsere Buchhaltungssoftware die Lösung für Sie: Diese kann Ihnen nämlich ebenfalls den Geschäftsalltag vereinfachen.
Die buchhalterischen Tätigkeiten eines Freiberuflers sind vielfältig. Unter anderem gehört dazu die Angebots- und Rechnungserstellung –
für die meisten Fotografen eher lästige, aber notwendige Aufgaben. Im Folgenden haben wir daher die wichtigsten Fakten zusammengefasst, damit Ihnen das Schreiben von Angeboten und Rechnungen in Zukunft leichter von der Hand geht.
Die Angebotserstellung dürfte Ihnen keine Schwierigkeiten bescheren, wenn Sie auf diese Faktoren achten:
Natürlich müssen Sie als Fotograf nicht für jeden Auftrag ein Angebot verfassen. Privatpersonen buchen oft ein Fotoshooting, nachdem sie sich mündlich nach dem Preis erkundigt haben. Ausführliche Angebotsschreiben müssen Sie in der Regel nur bei Anfragen von Unternehmen und großen Aufträgen verfassen.
Weitaus wichtiger als das Angebot ist eine ordentliche Rechnungsstellung. Sie ist…
Wenn Sie Rechnungen für Fotoshootings erstellen, sollten Sie stets einheitliche Rechnungsvorlagen verwenden. Das ist zum einen für Stammkunden hilfreich, zum anderen erleichtert es Ihnen die Buchung der jeweiligen Beträge, da Sie immer den Überblick behalten. Wie bereits erwähnt, müssen Sie als Fotograf nicht immer eine Rechnung schreiben. Verpflichtend notwendig ist es nur, wenn es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt. Üblicherweise ist für einen Privatkunden eine Quittung ausreichend. Wenn sie rechtlich aber auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie auch hier eine Rechnung ausstellen.
Das Schreiben von Rechnungen ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung. Nur so können Sie Forderungen richtig buchen und letztlich einen korrekten Jahresabschluss erstellen. Wenn Fotografen Rechnungen richtig schreiben und ordnen, sparen sie sich viel Arbeit, denn
… mangelhafte Rechnungen werden vom Kunden beanstandet und müssen neu erstellt werden.
… fehlende oder unsortierte Rechnungen müssen zur Erstellung des Jahresabschlusses neu verfasst bzw. geordnet werden.
Achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie Ihre Rechnungen korrekt verfassen und nicht nur Ihrem Kunden zukommen lassen, sondern eine Kopie in den eigenen Dokumenten verwahren.
Der Beruf des selbstständigen Fotografen ist generell ein sehr unbeständiger. Etwa ein Viertel von ihnen arbeitet sieben Tage in der Woche:
Rechnungen schreiben Fotografen üblicherweise am Abend oder am Wochenende. Gleiches gilt generell für die gesamte Buchhaltung. Diese Fakten, die sich aus zahlreichen Umfragen ergeben haben, zeigen, dass Ihr Beruf zwar alles andere als regelmäßig ist, er erlaubt Ihnen als Fotograf aber auch ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit.
Sie haben mit dem Schreiben von Rechnungen noch Ihre liebe Not? Keine Panik, im Folgenden möchten wir näher auf die Erstellung einer solchen eingehen und Ihnen damit zukünftig unter die Arme greifen. Sie erfahren, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen und wie eine Musterrechnung aussehen kann. Außerdem finden Sie Tipps zu Buchhaltung und Steuererklärung.
Das Schreiben einer Rechnung ist kein Hexenwerk, es gibt aber verschiedene Dinge, die Sie dabei beachten müssen. Wenn Sie die Pflichtangaben in Ihre Rechnung aufnehmen, sind Sie als Fotograf auf der sicheren Seite.
Diese Dinge müssen obligatorisch auf jedem Dokument zu finden sein. Darüber hinaus können Sie noch weitere Daten hinzufügen, beispielsweise
Daneben sollten Sie gewisse Formalitäten einhalten und sich um ein ansprechendes Rechnungsdesign bemühen. Wie große Unternehmen auch haben Kleinunternehmer sowie Freiberufler und selbstständige Fotografen häufig ein eigenes Logo. Dieses können Sie integrieren, wenn Sie als Fotograf eine Rechnung schreiben. Dadurch bleiben Sie dem Kunden länger im Gedächtnis und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Sie bei künftigen Anlässen wieder gebucht werden. Schriftarten, Formen und Farben sollten einheitlich und schlicht gehalten sein. Zu diesem Zwecke erstellen Sie am besten eine Musterrechnung, die Sie immer wieder für die Rechnungsstellung verwenden. Durch die Verwendung des immer gleichen Rechnungsdesigns finden Sie selbst und Mitarbeiter oder Steuerberater sich besser in den Dokumenten zurecht. Das erleichtert die Buchhaltung.
Rechnungen, auf denen Pflichtangaben fehlen oder die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden vom Finanzamt oft nicht anerkannt. Dann müssen Sie das Dokument noch einmal nachbearbeiten, was natürlich zusätzlich Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt. Eine inkorrekte Rechnung ist darüber hinaus oft ein Grund für Kunden, die Zahlung zu verzögern. Das kann für Sie im schlimmsten Fall zu Liquiditätsschwierigkeiten führen. Auf jeden Fall werden Ihnen unsauber formulierte Schriftstücke vermeidbaren Stress aufbürden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie alle Pflichtangaben berücksichtigt haben.
Eine Rechnungsvorlage kann schon eine immense Arbeitserleichterung für Sie sein. Eine Musterrechnung für Fotografen sollte so gestaltet sein, dass Sie diese immer wieder verwenden können, ohne sie jedes Mal wieder groß bearbeiten zu müssen. Der Rechnungsaufbau sollte daher einheitlich und rechtskonform sein. Ganz oben oder am unteren Ende der Seite können Sie beispielsweise Ihr Logo integrieren. Auf der oberen Hälfte sollten zudem Ihr Name und Ihre Anschrift sowie die Daten Ihres Auftraggebers stehen. Es folgen eine detaillierte Leistungsbeschreibung und der fällige Betrag. Am Ende der Rechnung stehen weitere Angaben wie Steuernummer etc. Alle weiteren Daten können Sie frei nach Ihren Vorlieben gestalten. Die Musterrechnung speichern Sie ab und verwenden Sie für jede Rechnung. Alternativ können Sie auch unsere Rechnungsvorlage für Fotografen verwenden. Sie finden diese in verschiedenen Ausführungen:
Diese Vorlage einer Fotografen-Rechnung enthält die Umsatzsteuer. Einfach die Rechnungsvorlagen für Word (docx), Excel (xlsx) und Adobe Acrobat (pdf) gratis herunterladen.
Diese Vorlage einer Fotografen-Rechnung enthält keine Umsatzsteuer. Einfach die Rechnungsvorlagen für Word (docx), Excel (xlsx) und Adobe Acrobat (pdf) gratis herunterladen.
Diese Rechnungsvorlage für Fotografen gilt für Kleinstbeträge bis 250€. Einfach die Rechnungsvorlagen für Word (docx), Excel (xlsx) und Adobe Acrobat (pdf) gratis herunterladen.
Sind Sie noch nicht lange im Geschäft und unsicher, was Sie für ein Fotoshooting verlangen können? Besonders als Hobbyfotograf oder Neueinsteiger sollten Sie sich an den branchenüblichen Preisen orientieren.
Umfragen zeigen, dass die Forderungen von Fotografen für ein Shooting stark variieren. Wichtigste Komponenten für die Zusammensetzung der Rechnungssumme sind:
Die teilweise sehr stark variierenden Honorarvorstellungen sind vor allem durch unterschiedliche Kalkulationsmethoden zu erklären. Während die meisten Fotografen diese aus dem Bauch heraus treffen, können Sie dafür auch Tabellen und Kalkulationshilfen verwenden.
Wie viel Honorar Sie als Fotograf für ein Fotoshooting verlangen können, lässt sich pauschal nicht sagen, denn es hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab:
Nutzen Sie diese 4 Faktoren, um sich für Ihr Honorar einzuordnen und erkundigen Sie sich bei Branchen-Kollegen, was diese in der Regel verlangen.
Sie wünschen sich mehr Durchblick und Kontrolle bei der Rechnungsstellung? Buchhalterische Tätigkeiten sind eine absolute Herkulesaufgabe für Sie? Wir bieten Ihnen mit lexoffice ein Programm für Unternehmer und Freiberufler, mit dem Sie alle Aspekte der Rechnungsstellung und der Buchhaltung im Allgemeinen bearbeiten können. Da es sich bei lexoffice um eine Cloudlösung handelt, eignet sie sich hervorragend als Buchhaltungssoftware für Fotografen. Denn in Ihrem Beruf sind Sie ständig unterwegs und auf Kundenterminen – eine Lösung, die Sie mobil von überall nutzen können, ist daher sicher ideal für Sie. Mit unserer Unternehmenssoftware können Sie Rechnungen unmittelbar vor Ort ausfüllen. Gleichzeitig vereinfacht sie die Buchhaltung, indem sie direkt alle Buchungen für die jeweiligen Geschäftsvorfälle erstellt. Und ein weiteres Plus: Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, können Sie ihm die Daten per DATEV-Schnittstelle direkt übermitteln. Ganz einfach per Knopfdruck.
Die Funktionen unserer Buchhaltungssoftware für Fotografen für Sie zusammengefasst:
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten die Anfrage für ein Fotoshooting. Wie gewohnt, erstellen Sie ein Angebot und schicken dieses an den Kunden. Nachdem dieser das Angebot akzeptiert hat, begeben Sie sich zum ausgemachten Termin. Vor Ort fällt dem Kunden aber ein, dass er doch mehr Fotos benötigt, als ursprünglich vereinbart war. Mithilfe unseres Programms für Fotografen können Sie das Angebot problemlos ändern und die entsprechende Rechnung einfach ausdrucken. Das spart Ihnen viel Zeit, da Sie sie nicht im Nachhinein verschicken müssen. Die geänderte Auftragsstellung wird im System direkt gespeichert und für alle Dokumente und Dateien verwendet. Unsere Rechnungssoftware für Fotografen eignet sich für alle Betriebssysteme und besonders für iOS, welches gerne von Fotografen genutzt wird, da es sich für die Bildbearbeitung sehr gut eignet. Sie haben im Nachhinein also keine zusätzliche Arbeit.
Wir haben alle Vorteile unserer Software noch einmal zusammengefasst:
Um herauszufinden, ob unser Produkt für Sie das richtige Programm ist, können Sie sich zunächst die kostenlose Testversion unserer Buchhaltungssoftware für Fotografen herunterladen.
Wie bereits erwähnt, ist die Rechnungssoftware lexoffice hervorragend für Fotografen geeignet. Im Folgenden möchten wir Ihnen nun zeigen, welche Funktionen genau unsere Software enthält.
Nach einer Kundenanfrage ist die Angebotserstellung Ihr erstes Todo. Legen Sie dem Kunden darin die Preise für eine Leistung dar. Dies sollten Sie stets in schriftlicher Form vorlegen, damit Sie bei Problemen rechtlich auf der sicheren Seite sind. Wenn der Kunde Sie bucht, ohne dass Sie ihm ein Angebot unterbreitet haben, sollten Sie zumindest eine Auftragsbestätigung schicken. Für ein einheitliches und professionelles Design Ihrer Dokumente können Sie unsere kostenlose Angebotsvorlage verwenden.
Nachdem Sie das Angebot geschrieben haben und das Fotoshooting vorbei ist, müssen Sie eine Rechnung erstellen. Wie bereits gezeigt, funktioniert das mit unserem Programm in Verbindung mit unserer kostenlosen Vorlage ganz einfach. Die Software bietet Fotografen außerdem die Möglichkeit, Serienrechnungen zu erstellen. Dabei handelt es sich um immer wiederkehrende Rechnungen. Darüber hinaus können Fotografen ihre Dokumente verwalten. Die Software zeigt, wann Forderungen bezahlt wurden, welche noch offen sind und wann eine Mahnung geschickt werden sollte. Das integrierte Mahnwesen hilft Ihnen dabei, schneller an Ihr Geld zu kommen.
Neben diesen Standardfunktionen des Rechnungsprogramms können Sie mit unserer Software auch weitere buchhalterische Aufgaben erledigen. Das ist wichtig, da Sie als freiberuflicher oder selbstständiger Fotograf ebenfalls bis zu einem gewissen Grad eine Buchhaltung führen müssen. Drei wesentliche rechtliche Unterschiede zwischen den beiden Formen sind:
Das Rechnungsprogramm von lexoffice eignet sich sowohl für Freiberufler als auch für Selbstständige. Fotografen können ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso damit anfertigen wie ihre komplette Buchführung. Des Weiteren können Fotografen ihre Abschreibungen erfassen. So können unter anderem Fotokameras und Zubehör abgeschrieben werden. Weitere nützliche Funktionen sind:
Ein Lichtbildner ist in der Regel kein einfacher Dienstleister, der eine Leistung erbringt und wieder verschwindet. Er muss sich vielmehr in den Kunden hineinversetzen und dessen Bedürfnisse sowie seine Wünsche erkennen. Nur so kann er die passenden Fotos für jeden einzelnen Kunden schießen. Bei einer kreativen Aufgabe wie dieser kann sich der Fotograf einzig auf seine persönliche Kreativität und seine Kamera verlassen. Dennoch kann unsere Software eine wichtige Stütze sein, wenn Sie Ihre Kundendaten verwalten möchten. Mit lexoffice haben Sie diese immer parat, können auf Auftragsänderungen und Wünsche jederzeit reagieren, zum Beispiel wenn sich ein Kunde erweiterte Nutzungsrechte wünscht oder sich etwas bezüglich Ihres Honorars ändert.
Der größte Vorteil von lexoffice liegt darin, dass es das mobile Arbeiten unterstützt. Das unterstreicht die Nützlichkeit für Fotografen, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit außer Haus verbringen. Sie profitieren bei lexoffice von einer Online-Buchhaltung, die Ihnen alle Funktionen via Cloud zu Verfügung stellt.
So können Sie Angebote und Rechnungen direkt vor Ort beim Kunden verfassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vereinfacht auch den üblichen Geschäftsweg, bei dem Rechnungen per Mail oder Brief hin und her gesendet werden. Der Kunde kann die Dokumente vor Ort prüfen und auf Fehler oder Missverständnisse, beispielsweise hinsichtlich des Honorars, direkt hinweisen. Das geht schneller, schont die Nerven und verhindert unnötigen Papierkram.
Des Weiteren erleichtert eine Online-Buchhaltung das Arbeiten in Bus und Bahn oder auf längeren Geschäftsreisen. Mithilfe der Cloud können Sie immer und überall mit dem Rechnungsprogramm auf Ihre Daten zugreifen, Ihre Buchungen online vornehmen oder andere verwaltungstechnische Aufgaben erledigen. Durch die vielen unterschiedlichen Funktionen haben Sie Ihr mobiles Büro immer dabei.
Die Vorteile der mobilen Online-Buchhaltung für Fotografen im Überblick:
Ein Beispiel:
Sie erhalten eine kurzfristige Anfrage für ein Fotoshooting. Um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen, müssen Sie sich sofort auf den Weg machen. Sie steigen in die Bahn und können mit der Online-Buchhaltung von lexoffice während der Fahrt alle buchhalterischen Aufgaben für die Anfrage erledigen. Sie erstellen einen neuen Auftrag und bereiten bereits die Rechnung vor.
Während des Termins wird Ihnen schnell klar, dass die kalkulierte Arbeitszeit nicht ausreicht. Vor Ort bearbeiten Sie gemeinsam mit dem Kunden den bereits erstellten Auftrag und passen die Rechnung an. Der Kunde kontrolliert alle Daten und Sie schicken ihm das Dokument direkt per Mail zu.
Auf der Rückfahrt können Sie alle noch ausstehenden buchhalterischen Aufgaben zu diesem Auftrag bearbeiten, inklusive Erstellung aller Buchungen. Wieder zurück im Büro fallen nun keine weiteren Verwaltungstätigkeiten an und Sie können darauf warten, dass der Kunde die fällige Zahlung tätigt.
Bevor Sie festlegen, ob die sog. Kleinunternehmerregelung bei Ihnen Anwendung finden kann, sollten Sie jedoch prüfen, ob Sie Gewerbetreibender, Freiberufler oder doch freier Mitarbeiter sind. Das stellt im Zweifel ein Gutachter fest. Bei der Fotografie spielt hier vor allem die Frage eine Rolle, ob Sie Bilder zu künstlerischen Zwecken schießen oder nicht.
Interessant sind vor allem die Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem:
Freiberufler | Gewerbetreibender | |
Angemeldetes Gewerbe? | Nein | Ja |
Mitglied Handelskammer? | Nein | Ja |
Steuererklärung? | Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Pflicht zur Buchführung |
Eindeutige Kriterien für diese ziemlich nebulöse Umschreibung bleibt das Gesetz zwar schuldig. Doch solange Sie Ihre Geschäfte als Einzelunternehmer betreiben, können Sie davon ausgehen, dass Sie noch keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führen. Dies ist meistens bei Einzelunternehmen und Zusammenschlüssen von Fotografen zu einer GbR der Fall.
Als Kleingewerbetreibender Fotograf haben Sie einige Vorteile:
Kleingewerbetreibende sind hingegen grundsätzlich schon umsatzsteuerpflichtig. Durch die weitverbreitete Verwechslung von Kleingewerbe und (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmern wird das häufig anders dargestellt.
Die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer bei Fotografen werden oft als Synonyme betrachtet. Dabei bezeichnen die beiden Begriffe zwei komplett unterschiedliche Angelegenheiten.
Die Begriffe „Kleinunternehmer“ und „Kleingewerbe“ bezeichnen verschiedene Sachverhalte:
Ab 2020:
Fazit: Alle (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind aber nicht alle Kleingewerbetreibenden gleichzeitig auch Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Der Großteil aller Fotografen in Deutschland gehört zu den Kleinunternehmern und hat ein Kleingewerbe angemeldet. Die sog. Kleinunternehmerregelung vereinfacht für Unternehmer, die nur geringe Umsätze erwirtschaften, das Umsatzsteuerrecht. Fotografen können dann wählen, ob sie quasi wie Nicht-Unternehmer behandelt werden. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer zwar dem Umsatzsteuergesetz unterliegen, die Steuer aber nicht vom Finanzamt erhoben wird. Fotografen, die diese Regelung anwenden, müssen keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Allerdings sind sie dafür vom Vorsteuerabzug, den sie bei Rechnungen von anderen Unternehmen geltend machen könnten, ausgeschlossen.
Wenn Sie als Fotograf Kleinunternehmer sind und eine Rechnung für Ihr Kleingewerbe schreiben, so müssen Sie dort nach §19 des UStG keine Umsatzsteuer hinzufügen. Dafür müssen Sie jedoch am Ende der Rechnung darauf hinweisen, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, weil Sie Kleinunternehmer sind.
Fügen Sie dann eine der folgenden Formulierungen ein:
Für Sie als Fotograf hat es einige Vorteile, wenn Sie kein Gewerbe anmelden müssen. Denn dann zahlen Sie keine Gewerbesteuer und sind von der Buchführungspflicht befreit. Das ist dann möglich, wenn Ihren Fotografien ein künstlerischer Zweck zugesprochen wird. In diesem Fall steht der kommerzielle Erfolg nicht im Vordergrund.
Beispiel künstlerischer Zweck: Sie fahren in die Natur und machen dort eine Aufnahme vom Sonnenuntergang über einem See. Diese stellen Sie in Ihrem Atelier aus, wo sich ein Kunstliebhaber dafür interessiert und Ihnen 300 Euro für die Aufnahme gibt.
Beispiel gewerblicher Zweck: Sie erhalten von einem Unternehmen den Auftrag, mehrere Mitarbeiter für die Firmenhomepage zu fotografieren. Für diesen Auftrag erhalten Sie 500 Euro.
Nicht immer sind die Grenzen zwischen künstlerischem und gewerblichem Zweck so klar definiert. Sie können sich jedoch daran orientieren, dass es sich um Kunst handelt, wenn Sie eine Fotografie anfertigen, ohne dass diese zuvor beauftragt wurde. Hochzeits- und Porträtfotografen etc. sind also nie Freiberufler. Im Zweifelsfall wird das Finanzamt einen Gutachter beauftragen, der Ihre Tätigkeit bewertet. Als Freiberufler können Sie in Bezug auf die Rechnungsstellung ebenfalls die Kleinunternehmerregelung anwenden genau wie Fotografen mit Kleingewerbe.
Als Hobbyfotograf zählen Sie, wenn Sie nur in Ihrer Freizeit fotografieren. Solange dabei keine klare Gewinnabsicht vorliegt, spricht das Finanzamt von Liebhaberei. Sie dürfen aber auch dann kleine Summen verdienen. Wenn Sie zum Beispiel Familienfotos für einen Freund schießen und dieser Ihnen am Ende des Tages 50 Euro zusteckt, wird dies nicht als Gewinnabsicht ausgelegt.
Die gesetzlichen Regelungen sind für Freiberufler und Gewerbetreibende in Bezug auf das Erstellen von Rechnungen gleich. Hobbyfotografen dürfen als Privatperson ebenso eine Rechnung schreiben. Dann entfallen Rechnungs- und Steuernummer.
Eine veränderte Rechtslage gibt es für sogenannte Kleinstbetragsrechnungen, also Beträge unter 250 Euro. Dann sind die folgenden Angaben auf dem Dokument ausreichend:
Sie haben nun das wichtigste über die Buchhaltung für Fotografen erfahren. Mit ein wenig betriebswirtschaftlichem Know-How und Geschick können Sie diese in Zukunft selbst erledigen. In allen Bereichen der Buchhaltung unterstützt Sie unsere Online-Software kompetent, rechtssicher und GoBD konform.