Das Wichtigste in Kürze
Eine Quittung ist ein schriftlicher Beleg, der als Empfangsbestätigung für Zahlungen oder Dienstleistungen dient und von Barzahlungen oft als Zahlungsnachweis verwendet wird.
Sie unterscheidet sich von einer Rechnung, die eine Zahlungsaufforderung ist, und von einem Kassenbon, der einen Geschäftsvorgang an einer Kasse dokumentiert.
Eine Quittung ist ein schriftlicher Beleg, der als Empfangsbestätigung für erhaltene Zahlungen oder andere Dienstleistungen fungiert. Meist wird eine Quittung bei Barzahlungen als gültiger Zahlungsnachweis ausgestellt.
§368 BGB legt fest, dass ein rechtlicher Anspruch auf eine Quittung besteht: Der Gläubiger ist dem Schuldner auf Nachfrage zum Ausstellen einer Quittung verpflichtet.
Quittung und Rechnung unterscheiden sich in ihrer Funktion. Eine Quittung ist, anders als eine Rechnung, eine Empfangsbestätigung, die bescheinigt, dass eine finanzielle Forderung (meist als Barzahlung) beglichen wurde. Eine Rechnung ist hingegen eine Zahlungsaufforderung, die den zu zahlenden Betrag und die Zahlungsfrist sowie weitere Pflichtangaben wie Steuernummer oder Rechnungsnummer enthält. Eine Quittung kommt also dann zum Einsatz, wenn ein Betrag bereits bezahlt wurde – eine Rechnung schreiben Sie, wenn ein Betrag noch zu zahlen ist.
Hinweis: Eine Quittung kann eine Rechnung ersetzen, wenn sie alle für eine Rechnung notwendigen Angaben enthält.
Auch der Kassenbon ist etwas grundsätzlich anderes als eine Quittung. Er dient als Nachweis über den Geschäftsvorgang, der an einer Kasse stattgefunden hat. Der Kassenbon wird i. d. R. nicht als Quittung anerkannt, da er nicht die dafür nötigen Angaben enthält.
Professionelle Rechnungen in Ihrem Layout erstellen Sie GoBD und DSGVO konform mit nur wenigen Klicks mit lexoffice:
Neben der „normalen“ Quittung gibt es auch Sonderformen, z. B. die:
Die Ausstellung einer Quittung erfolgt häufig händisch. Als Quittungsvorlage dient hierzu ein Block mit Vordrucken. Der Vordruck enthält alle notwendigen Felder, die Sie ausfüllen müssen. Alternativ können Sie auch online eine Quittungsvorlage herunterladen und als PDF speichern, sie digital ausfüllen und schließlich ausdrucken.
Möglich ist auch, eine E-Quittung zu nutzen. Sie ist das digitale Äquivalent zur Papierquittung und bietet zum Beispiel die Vorteile, dass Datum und fortlaufende Nummerierung automatisch eingefügt werden und sie leserlicher ist als die handschriftliche Version. Zudem kann die Quittung automatisch der jeweiligen Rechnung zugeordnet werden, wenn Sie eine Softwarelösung nutzen.
Rechnungen schreiben – so einfach und doch so vielseitig
Das erstellen von Rechnungen gehört einfach dazu, wenn Sie als Unternehmer:in Geld verdienen wollen. lexoffice funktioniert wie ein Rechnungsautomat. Und kann doch noch mehr.
Individuelles Layout, Rechnungen direkt per Email verschicken, offene Rechnungen im Blick haben und im Fall der Fälle eine Mahnung schreiben, kundenindividuelle Rabatte gewähren, Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen erstellen, Serienrechnungen uvm.
Rechnungen – Schreiben Sie so viele, wie Sie wollen. Mit lexoffice.
Bei der Ausstellung der Quittung müssen Sie darauf achten, dass sämtliche Quittungen fortlaufende Nummern haben, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein:
Kleinunternehmer müssen bei der Ausstellung einer Quittung keine Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer angeben und somit keinen Steuersatz. Das heißt, damit entfällt auch der gesonderte Ausweis des Brutto- u. Nettobetrages.
Einnahmequittungen können Sie mit einer Kopie oder Zweitschrift ersetzen. Diese sind als solche zu kennzeichnen. Bei Ausgabequittungen können Sie ggf. an den:die Ersteller:in herantreten und um einen Ersatz der Quittung bitten.
Fehlen Ihnen einzelne Quittungen, die im Gesamtwert keinen bedeutenden Betrag übersteigen, können Sie einen Eigenbeleg erstellen. Dieser muss alle Pflichtangaben enthalten und die Ausgabe eindeutig rechtfertigen. Häufige Eigenbelege sollten Sie vermeiden, denn das könnte Ihre Buchhaltung schlecht beim Finanzamt dastehen lassen.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen oder sofort loslegen und sparen!