Teilhabe am Arbeitsmarkt

Was Arbeitgeber:innen über die Fördermöglichkeit wissen müssen

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    Um Langzeitarbeitslosen einen (Wieder-)einstieg in eine Beschäftigung zu ermöglichen, bietet die Agentur für Arbeit mit der Fördermöglichkeit „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Möglichkeiten. Was Sie dazu als Arbeitgeber:in wissen müssen, lesen Sie hier.

    Das Wichtigste in Kürze

    Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist eine Förderung der Agentur für Arbeit, die seit 2019 Langzeitarbeitslosen und Arbeitgebern hilft, indem sie Lohnkosten für einen bestimmten Zeitraum übernimmt.

    Berechtigt sind Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, wobei Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen oder mit minderjährigen Kindern gelten.

    Die Förderung umfasst sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100% in den ersten beiden Jahren, die stufenweise bis zum fünften Jahr auf 70% reduziert werden, und bietet auch die Übernahme von Weiterbildungskosten sowie ein begleitendes Coaching für Arbeitnehmer.

    Was ist die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“?

    Seit 2019 bietet die Agentur für Arbeit Langzeitarbeitslosen mit der Fördermöglichkeit „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eine neue Perspektive. Die Agentur für Arbeit unterstützt damit Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber:innen, denn sie übernimmt für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise die Lohnkosten, wenn Arbeitgeber:innen sich dafür entscheiden, Langzeitarbeitslose einzustellen.

    Wer wird durch die Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert?

    Berechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und mindestens 25 Jahre alt sind sowie in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderung oder Leistungsberechtige mit minderjährigen Kindern. Eine Förderung ist für sie bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug möglich.

    Welche Arbeitsverhältnisse werden gefördert?

    Von Teilzeit bis Vollzeit können alle Arbeitsverhältnisse bei gemeinnützigen und öffentlichen sowie privatwirtschaftlichen Arbeitgeber:innen gefördert werden. Dies gilt für alle Arten von Tätigkeiten und Branchen. Die Mindestarbeitszeit beträgt 15 Stunden pro Woche und kann stufenweise erhöht werden. Eine Befristung ist ebenfalls möglich, diese darf einmalig verlängert werden.

    Wie genau sieht die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt aus?

    Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschuss werden bis zu fünf Jahre lang gefördert. Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber:innen nach dem zu zahlenden Arbeitsentgelt und für alle anderen Arbeitgeber:innen nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Zuschuss beträgt:

    • 100 Prozent in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses.
    • 90 Prozent im dritten Jahr.
    • 80 Prozent im vierten Jahr.
    • 70 Prozent im fünften Jahr.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Übernahme von Weiterbildungskosten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in Höhe von max. 3.000 Euro.

    Teilhabe am Arbeitsmarkt: Förderung durch die Agentur für Arbeit

    Die Agentur für Arbeit bietet in diesem Förderzusammenhang zudem ein begleitendes Coaching für die eingestellten Arbeitnehmer:innen an. Das Coaching dient primär dazu, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Es verfolgt aber einen ganzheitlichen Ansatz, sodass es auch bei persönlichen Problemen unterstützt. Auch Arbeitgeber:innen erhalten bei Bedarf durch dieses Coaching Unterstützung. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

    Entscheiden sich Arbeitgeber:innen dafür, die Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen, ist die jeweils zuständige Arbeitsagentur die erste Anlaufstelle. Sie steht beratend zur Seite und bringt Sie und den:die passende:n Mitarbeiter:in zusammen.

    Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber:innen?

    Ein entscheidender Vorteil für Arbeitgeber:innen sind die hohen Lohnkostenzuschüsse oder gar die Übernahme von 100 Prozent des Lohns durch die Arbeitsagentur sowie der hohe Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren. Zudem bringen viele Langzeitarbeitslose bereits wertvolle Arbeitserfahrung mit, die Sie sich zunutze machen können. Die Einstellung von Langzeitarbeitslosen bedeutet darum nicht zwangsläufig einen erhöhten Aufwand beim Einlernen in den Job. Fehlen nötige Qualifikationen, die durch Weiterbildungen erworben werden können, profitieren Sie als Arbeitgeber:in von der Übernahme der Weiterbildungskosten von bis zu 3.000 Euro.

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