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NFE: Non-Financial Entities klären die Frage nach der Geschäftskategorie

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    Bei Non-Financial Entities (NFE) oder zu Deutsch Nichtfinanzeinheiten handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Unternehmen und Institute, die nicht dem Finanzwesen angehören. Kreditinstitute oder Banken können also keine Non-Financial Entities sein.

    NFE: Darum geht’s

    Die Abkürzung NFE steht für Non-Financial Entities. Dabei handelt es sich um Rechtsträger, die keine Finanzinstitute sind, aber dennoch mit finanziellen Transaktionen zu tun haben können. Bei NFE, die ihren Sitz im Ausland haben, spricht man von Non-Financial Foreign Entitites (NFFE) oder ausländische Nichtfinanzeinheiten.

    Es wird zwischen aktiven und passiven NFE unterschieden. Im Grunde kann man sagen, dass jedes Unternehmen, das kein Finanzinstitut und keine aktive NFE ist, automatisch eine passive NFE ist.

    Aktive NFE

    Aktive NFE werden in irgendeiner Form aktiv wirtschaftlich tätig. Hier kann es sich beispielsweise um eine Holding mit aktivem Geschäftsbetrieb, um eine Gesellschaft mit Börsennotierung, um internationale Organisationen oder Unternehmen in der Gründungsphase handeln, sofern diese bereits Kapital in Vermögenswerte angelegt haben.

    Die Frage nach einer NFE spielt im Rahmen der Erfüllung von Meldepflichten nationaler Finanzinstitute auf Grundlage internationaler Abkommen wie FATCA-USA oder Berichtsstandards nach CRS Common Reporting Standard eine wichtige Rolle. CRS und verschiedene Abkommen regeln die Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden aus verschiedenen Ländern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

    Finanzinstitute müssen selbstständig verschiedene Wege gehen, um an die entsprechenden Informationen von ihren Kunden zukommen. Zur Informationsbeschaffung kommen vor allem infrage:

    • Selbstauskünfte
    • Analyse von Geldbewegungen auf Konten
    • im Falle von NFE speziell in der passiven Form auch eigene Recherchen bei Auffälligkeiten

    Finanzinstitute haben in diesem Zusammenhang beim Austausch steuerrelevanter grenzüberschreitender Informationen eine große Verantwortung. Jedes Land für sich genommen möchte verhindern, dass in ihrem Land steuerpflichtige Personen und Unternehmen im Ausland an der Steuer vorbei relevante Transaktionen durchführen. NFEs können sich über Beteiligungen besonders gut dafür eignen, Geld an der Steuer vorbeizuleiten. Es ist deshalb verständlich, dass den jeweiligen Meldepflichten eine große Bedeutung zukommt.

    Wenn eine Steuerbehörde in einem Land ansässig ist, kann sie sich nicht ohne weiteres in einem anderen Land eine Übersicht über steuerrelevante Vorgänge ihrer Steuersubjekte verschaffen. Hier sind die nationalen Steuerbehörden auf die internationale Zusammenarbeit und ebenso auf die Mitarbeit der Finanzinstitute angewiesen. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern BZSt die zentrale Meldestelle für den Informationsaustausch mit Steuerbehörden anderer Länder.

    Passive NFE

    Als passive NFE wird ein Rechtsträger bezeichnet, bei dem 50 % der Einkünfte und mehr im vorangegangenen Kalenderjahr aus passiven Einkünften stammen. Hier kommen als passive NFE zum Beispiel Trusts, Stiftungen und Treuhandgesellschaften in Betracht.

    In der Theorie kämen als passive NFE auch Rechtsanwaltsgesellschaften oder Notariate infrage, aber dazu müssten diese die Bedingungen erfüllen. Da das passive Einkommen in diesen Berufszweigen im Normalfall nicht über 50 % der Gesamteinkünfte liegt, ist das also eher unwahrscheinlich.

    Mit Blick auf steuerrelevante grenzüberschreitende Finanztransaktionen stehen gerade die passiven NFE im Fokus von Steuerbehörden. Dementsprechend werden Finanzinstitute regelmäßig sehr intensiv in die Pflicht genommen, passive NFE zu identifizieren.

    Über bestimmte internationale Abkommen und ein System von Meldepflichten nach dem CRS müssen die Finanzinstitute bestimmte Daten von ihren Kund:innen erheben. Konten von beherrschten passiven Rechtsträgern gehören zu den meldepflichtigen Konten in diesem Bereich. Die aktiven NFE stehen in diesem Feld weniger im Fokus, da sie wirtschaftliche Aktivitäten offen verfolgen. Jedoch kann eine aktive NFE zu einer passiven NFE werden, wenn sie beispielsweise Finanzdienstleistungen für nicht verbundene Unternehmen erbringt. Die Finanzinstitute stehen dabei in der Pflicht, entsprechende Entwicklungen bei ihren Kunden zu beobachten und zu melden.

    Über

    • Selbstauskünfte
    • gegebenenfalls eigene Recherchen
    • Aufmerksamkeit bei bestimmten Kontenbewegungen

    gewinnen Finanzinstitute relevante Informationen.

    Die nationalen Steuerbehörden möchten vermeiden, dass in ihrem Land steuerpflichtige Personen und Unternehmen an der nationalen Steuer vorbei Finanzgeschäfte tätigen. Gerade bei den passiven NFE ist die Gefahr gegeben, dass über ihre Aktivitäten ohne Meldungen der Finanzinstitute keine Informationen zu den nationalen Steuerbehörden gelangen. Deshalb hat man die Finanzinstitute dazu verpflichtet, entsprechende Informationen zu beschaffen. In Deutschland bestehen die Meldepflichten dabei gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

    Weitere Fragen zu NFE?

    Steuerberater, Finanzinstitute und das BZSt sind Ansprechpartner zum Thema aktive und passive NFE.

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