Das Wichtigste in Kürze
Bereitschaftsdienst bezeichnet die Zeit, in der Arbeitnehmer bereit sein müssen, bei Bedarf sofort zu arbeiten, wobei sie sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten können.
Es gibt Unterschiede zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft, wobei nur die Rufbereitschaft als Ruhezeit gilt, während die anderen beiden als Arbeitszeit zählen.
Arbeitgeber müssen den Bereitschaftsdienst vergüten, wobei die Bezahlung aufgrund der geringeren Arbeitsbelastung niedriger sein kann als die reguläre Arbeitszeit, jedoch nicht unter dem Mindestlohn liegen darf.
Was ist Bereitschaftsdienst?
Bereitschaftsdienst ist die Arbeitszeit, in der sich Arbeitnehmende bereithalten müssen, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Sie können sich dabei an einem vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufhalten. Der Bereitschaftsdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeit geleistet.
Beispiel: Bereitschaftsdienst verrichtet die Krankenhausärztin, die über Nacht in der Klinik bleibt, um bei Bedarf schnell bei den Patient:innen zu sein. Solange sie nicht zur Arbeit gerufen wird, kann sie ihre Zeit frei gestalten und z. B. ein Buch lesen, fernsehen oder schlafen.
Typischerweise war der Bereitschaftsdienst lange Zeit insbesondere in medizinisch-pflegerischen und sicherheitsrelevanten Branchen gefragt. Mittlerweile hat er sich zunehmend auch im technischen und produzierenden Bereich etabliert.
Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft?
Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft – was ähnlich klingt, unterscheidet sich im Detail. Der wichtigste Unterschied: Nur die Rufbereitschaft gilt als Ruhezeit. Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft zählen dagegen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof am 9.9.2003 entschieden. Zur Abgrenzung: