Kunde verweigert Abnahme? So einfach geht das nicht!

Die Corona-Krise verhilft aktuell vielen Menschen zu ungeahnten kreativen Höhenflügen. Nicht immer so, wie du es dir als Geschäftskontakt wünschen würdest.

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    Kennst du den alten Witz von den Hausaufgaben, die der Hund gefressen hat? Es ist unglaublich, was Dienstleister aktuell alles an fantasievollen und dramatischen Ausreden zu hören bekommen, wenn Kunden begründen, warum ein Projekt nicht fortgesetzt oder freigegeben werden kann. Kunde verweigert Abnahme: Der schlaue Gedanke hinter der Verzögerung (oder dem sang- und klanglosen Verschwinden!) des Kunden ist das taktische Vermeiden der Rechnung.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Erfolgstipps für Selbstständige

    Was nicht abgenommen wird, muss erst mal auch nicht bezahlt werden – oder doch?

    So mancher Auftraggeber hat jetzt keine Lust, seine anstehenden Rechnungen für Dienstleistungen zu begleichen. Die Krise macht unser aller Situation unkalkulierbar, im Zweifelsfall ist jede*r sich selbst der Nächste und was liegt da näher, als ein Projekt einfach anzuhalten? Die meisten Kreativdienstleister, Developer und Zuarbeiter für kleine und mittelgroße Projekte rechnen nach fertiggestellten Projektphasen oder Projekten ab.

    Wenn das Projekt nun vor der Abnahme angehalten wird, stehen sie erst einmal dumm da. Noch unangenehmer wird die Situation, wenn ein triftiger persönlicher Grund genannt wird und es die guten Sitten verletzen würde, jetzt einfach am Ball zu bleiben. Der Wahrheitsgehalt eines Verzögerungsgrunds lässt sich von außen sowieso nicht überprüfen.

    Sang- und klanglos verstummen entbindet nicht von Pflichten

    Manche Auftraggeber verstummen auch einfach: Kunde verweigert Abnahme durch Ignorieren. Was früher selten vorkam, ist in der Corona-Krise ein häufigeres Phänomen. Ob diese Kunden alle wirklich verstehen, dass sie die Existenz ihrer Dienstleister gefährden? Soloselbständige bekommen nicht so mühelos reichhaltige Corona-Hilfen wie Firmen, sie können nicht in Kurzarbeit gehen. Schon ein wegbrechender vierstelliger Auftrag kann jetzt eine private Katastrophe darstellen.

    Zum Glück bist du als Auftragnehmer der Willkür solcher unprofessionell agierenden Kunden nicht hilflos ausgeliefert. Die Gesetzgebung ist auf deiner Seite:

    Linienmuster

    Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet

    (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. 2Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

    (2) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. 2Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

    Quelle und Wortlaut: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in § 640

    Die Pflicht zur Projektabnahme ist gesetzlich geregelt

    Wenn du also deinen Teil der Projektarbeit geleistet hast, kannst du um die Abnahme bitten und eine Frist setzen. Was eine angemessene Frist ist, kommt auf die Umstände an, in vielen Fällen werden zwei bis drei Wochen angemessen sein.

    Sollte dein spontan verstummter Kunde mitten im Projekt ausgestiegen sein, kannst du (leider auch wieder nach einer Info und einer Frist) den geleisteten Anteil berechnen und ebenso in Rechnung stellen. Bei der Zusammenarbeit ist ein Werkvertrag entstanden und dir steht es frei, einen Abschlag zu berechnen oder eine Zwischenrechnung zu stellen, wenn sich das Projekt unerwartet hinzieht.

    Faire Auftraggeber kommunizieren.

    Was nicht gesetzlich zu regeln ist: Wie du mit so einem Vertrauensbruch umgehst, mit dem dir so klar signalisiert wird, dass euer Werkvertrag nicht auf Augenhöhe stattfindet. Dein Kunde muss die Brötchen beim Bäcker zahlen, aber ob du dich ernähren kannst, das fällt durchs Raster? Unfair.

    Wenige Freelancer würden meiner Meinung nach einen Kompromiss völlig verweigern, wenn sie von einem ehrlichen Kunden in einer Notlage oder in dieser Krise um einen Aufschub oder um Ratenzahlung gebeten werden. Sie würden sich um eine gemeinsame Lösung bemühen, bekommen diese Chance aber gar nicht, wenn der Kunde sich einfach zurückzieht, um die Rechnung zu verzögern.

    Kunden, die stattdessen kühles Schweigen servieren, sind aber nicht nur ein Risiko für die Freelancer, sondern auch für sich selbst. Sie belasten eine zukünftige Zusammenarbeit, machen sie in den meisten Fällen sogar unmöglich – wahrscheinlich gar keine gute Idee. Denn wenn die Krise uns eins bringen wird, dann einen großen Fachkräftemangel qualifizierter Freelancer, wenn unsere neue Normalität entsteht.

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