pflichten digitaler nomaden

Pflichten digitaler Nomaden: Steuer und Wohnsitz

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    Gehört es zu Deinen Träumen und Vorsätzen, mobil im Ausland zu arbeiten – am Strand oder in spannenden Metropolen? Dank der Buchhaltungssoftware lexoffice als Lösung für Windows und MAC ist das organisatorisch kein Problem. Doch die Pflichten digitaler Nomaden und Nomadinnen sind vielfältig. Wir erklären, worauf Du achten solltet.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Arbeitsalltag

    Pflichten digitaler Nomaden mit oder ohne Wohnsitz?

    Wer von der Freiheit träumt, meint auch oft die vom deutschen Steuersystem. Während es zwar viele Möglichkeiten der Steuerersparnis gibt, über die auf Selbstständige spezialisierte Steuerberater*innen Dich informieren können und das vorab auch sollten, wirst Du Deine steuerlichen Pflichten aber nicht los, nur weil Du im Ausland lebst und arbeitest.

    Gerade Gründer*innen sitzen diesem Irrtum häufig auf und kämpfen dann später mit den bürokratischen Folgen. Denn auch digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz sind unverändert steuerpflichtig – selbst wenn sie im Ausland Steuern zahlen oder eine Adresse im Ausland haben oder beides. Die Abmeldung des Wohnsitzes oder die einfache Anmeldung im Ausland oder die Angabe einer postalischen Adresse sind allesamt kein Wegzug, Du hast immer noch steuerlich gesehen den Wohnsitz hier.

    Wie in fast allen europäischen Ländern ist in Deutschland die Steuerpflicht an den Wohnsitz geknüpft: Personen, die ihren Wohnsitz gemäß § 8 AO oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 9 Satz 1 AO in Deutschland haben, gelten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EstG als unbeschränkt steuerpflichtig.

    „Aber ich lebe doch im Ausland?“ reicht nicht aus

    Das häufig auftretende Missverständnis beruht auf der Definition von Wohnsitz. Umgangssprachlich ist Wohnsitz der Platz, an dem man wohnt. Für die Finanzbehörden genügt diese Zuschreibung nicht. Sie legen die Bedeutung viel detaillierter fest. Dein Wohnsitz ist der Ort, an dem Du eine Wohnung hast, die Du benutzen und beibehalten wirst. Auch ein Raum, den Du nutzen kannst, obwohl Du dort nicht behördlich mit Wohnsitz gemeldet bist, gilt als solcher – das kannst Du nicht selbst aussuchen oder entscheiden, die reinen Fakten legen dies fest. Und diese Fakten können es in sich haben:

    Sobald aus der steuerlichen Sicht Dein Wohnsitz in Deutschland ist, bist Du hier steuerpflichtig für alle Einnahmen, auch für die am Strand oder im brasilianischen Straßencafé erarbeiteten. Schon wer über Wohnraum in Deutschland verfügen kann, sprich: Einen Schlüssel hat und jederzeit entscheiden kann, ob und wann er oder sie Zutritt zu diesem Raum nimmt, hat dort seinen oder ihren Wohnsitz. Leider kommt es gar nicht darauf an, ob Du das auch tust und wie oft oder wann. Entscheidend ist, dass Du es kannst. Nicht einmal eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ändert diesen steuerrechtlichen Anspruch.

    Heimatbesuche können den steuerpflichtigen Wohnsitz auslösen

    Das gilt dummerweise auch schon, wenn Du ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung mietest, Dein altes Zimmer samt Schlüssel bei Deinen Eltern behalten hast und besonders bei einer Wohnung als „Zweitwohnsitz“ in Deutschland. Wenn Du jetzt sagst „Aber woher soll das Finanzamt das denn erfahren?“, bedenke bitte: Du buchst vielleicht Tickets und zahlst unterwegs Rechnungen, sobald Du diese als Reisekosten angibst, ist klar, dass Du in Deutschland warst.

    Besonders Menschen, die ihren Traum verwirklichen, während andere lieber daheimbleiben, haben oft Neider. Exfreund*in oder ehemalige Kolleg*innen, Konkurrenten im selben Themengebiet oder einfach dumme Zufälle wie Event-Fotos und Leute, die Leute kennen – Du läufst jederzeit das Risiko, gemeldet oder bemerkt zu werden und dann kann es weitreichende Konsequenzen haben.

    Denn gemäß § 9 S. 1 AO ist der Ort relevant, an dem Du Dich aufhältst sowie die Umstände. Bereits der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort kann Anlass für die Steuerpflicht sein, denn Wohnungen kann man ja auch vorübergehend ruhen lassen bis zur Rückkehr. Bei einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten oder mehr wird gar nicht mehr diskutiert, so eindeutig ist die Sachlage. Aber auch mehr als drei Wochen pro Jahr in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung können die unbeschränkte Steuerpflicht begründen.

    Wenn diese erst im Nachhinein „auffliegt“, eventuell erst nach Jahren, kann es richtig teuer werden, weil eventuell Nachzahlungszinsen, Stundungszinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung verlangt werden und außerdem Anwaltskosten, Prozesskosten und andere Unannehmlichkeiten anfallen können. Wir empfehlen, bereits vorab mit Steuerexpert*innen zu sprechen und sämtliche Unklarheiten auszuräumen, damit Du besser einschätzen kannst, worauf Du Dich einlässt.

    Die Vorteile, die ein fester Wohnsitz in Deutschland hat

    Ein Wohnsitz hier bedingt aber nicht nur die steuerlichen Pflichten digitaler Nomaden, ein paar Pluspunkte bringt er Dir natürlich auch. Alle Finanzangelegenheiten und Konten sind besser zu organisieren mit einem gültigen Ausweisdokument der BRD mit Wohnsitzangabe. Gelegentlich brauchst Du sogar eine aktuelle amtliche Meldebestätigung, weil Banken angehalten sind, sich über Änderungen im Aufenthalt ihrer Kunden informieren zu lassen. Kreditkarten, überlebenswichtig für flexible mobile Arbeiter*innen, gibt es erst recht nicht ohne Wohnsitz. Reisedokumente, Mietwagen, Krankenversicherungsanträge und eventuell auftretende Rechtsstreitigkeiten – die Überlegung lohnt, ob Du nicht lieber von vornherein mit deutschem Wohnsitz in der Hinterhand auf Weltreisen gehst.

    Außerdem möchtest Du ja Geld verdienen und dafür Rechnungen schreiben. Eine echte Adresse ist Pflichtbestandteil einer rechtsgültigen Abrechnung. Bevor Du also mit dem Notebook unterm Arm den nächsten Flieger Richtung Süden nimmst und eine Hütte neben der Strandbar baust, solltest Du Dich unbedingt mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater über Deine Situation und Pläne unterhalten. Dann ist das Nomadentum so wasserdicht abgesichert wie hoffentlich Dein Gepäck.

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