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Versorgungswerke für Freiberufler

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Altersvorsorge ist ein Thema, mit dem sich früher oder später jeder Selbstständige beschäftigen muss, unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen und im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten.

Autor:in: Carola Heine

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Kategorie: Arbeitsalltag

Über die Künstlersozialkasse und die freiwillige Teilnahme am gesetzlichen Rentenversicherungssystem haben wir schon geschrieben, diesmal stellen wir die berufsständischen Versorgungswerke vor. Gleich 85 Versorgungswerke gibt es in Deutschland, sie sind Sonderformen der solidarischen Versicherungseinrichtungen, wenn auch nicht Sozialversicherungen im Sinne des Art. 74 Nr. 12 Grundgesetz.

Ein ergänzendes, aber eigenständiges System

Versorgungswerke sind eine selbstständige weitere Absicherungsform neben Deutscher Rentenversicherung, Künstlersozialversicherung, Pflichtzusatzversicherungen von Betrieben und freiwilliger Vorsorge.

Für einige Berufsgruppen gilt auch dann noch die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, wenn sie selbstständig arbeiten: Handwerker, Lehrer, Künstler und Publizisten, Hebammen und Küstenseelotsen zum Beispiel … aber auch Selbständige mit nur einem einzigen Auftraggeber.

Ausgenommen sind Richter, Beamte, Soldaten und neben einigen anderen auch Freiberufler, sofern sie eben in einem Versorgungswerk ihres Berufsstands versichert sind, wie es die gesetzliche Vorgabe ist.

Die so genannten kammerfähigen freien Berufe haben Ihre eigenen Versorgungswerke: Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Psychotherapeuten und Ingenieure.

Über das Versorgungswerk sind sie dann gegen einen Prozentsatz des Einkommens versichert, der sich beispielsweise am Höchstsatz orientiert, den Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen haben. Die Einzelheiten werden durch die unterschiedlichen Landesgesetze festgelegt.

Durch eine Befreiung von einer ebenfalls bestehenden gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kann man sich als Mitglied eines Versorgungswerks wegen Doppelbelastung befreien lassen.

Die Aufgaben eines Versorgungswerkes

Die berufsständische Versorgung ist demnach ein eigener Vorsorgetyp neben gesetzlicher Rentenversicherung und freiwilliger Absicherung in Form von privaten Lebens- und Rentenversicherungen.

Eine Versichertengemeinschaft mit einer einheitlichen Risikostruktur entsteht, wenn alle von Berufsbeginn an eine einheitliche „Versorgungsbiografie“ aufbauen. Die Leistungen und Regeln des jeweiligen Versorgungswerkes lassen sich dann darauf ausrichten, was die Angehörigen dieser Berufsgruppe benötigen.

Versorgungswerke gelten als besonders sicher, die Mitglieder werden durch staatliche Kontrollen geschützt, am Ende steht eine lebenslange staatliche Rente und oft weitere Sozialleistungen.

Berufsständischen Versorgungswerke erfüllen außerdem berufs- und arbeitsmarktpolitische Aufgaben, sehen sich als Träger kollektiver Eigenverantwortung und arbeiten selbstverwaltet demokratisch zusammen.

Zusätzliche Möglichkeiten

Auch wer zum Beispiel über die Künstlersozialkasse versichert ist, kann von Angeboten der Presseversorgungswerke profitieren, wenn diese besondere zusätzliche Leistungen anbieten.

Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise bietet Redakteuren, Journalisten und Selbstständigen der Medienbranche Rentenversicherungen zu guten Konditionen an. Mitglied muss man dafür nicht sein. Hinter diesem Presse-Versorgungswerk stehen gleich drei Versicherer: Allianz, HDI-Gerling und Axa.

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