CO₂-Preis

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    Die Aussetzung der CO2-Preis Erhöhung erfolgt für ein Jahr. Erst am 1. Januar 2024 wird der CO2-Preis dann also 35 Euro betragen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Die Bundesregierung hatte für den 1. Januar 2023 die Erhöhung des CO2-Preises geplant. Vorgesehen war es, Mehrkosten von fünf Euro pro im Brennstoffemissionshandel anfallender Tonne zu veranschlagen. Diese Bestimmung wurde nun um ein Jahr verschoben. Zweck der Aussetzung ist es, die Bürger:innen angesichts der allgemeinen inflationären Erhöhung der Preise zu entlasten.

    Energiekosten durch Maßnahmenpaket senken

    Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Deutschland Energiekrise und Inflation beschert. Durch ein gezieltes Maßnahmenpaket plant der Bund für die Bürger:innen Entlastung von allzu hohen Energiekosten. Zu diesem Paket zählen beispielsweise der Heizkostenzuschuss für Empfänger:innen von Wohngeld, die Entlastungen für Rentner und Studierende, die Gaspreisbremse und Strompreisbremse und eben auch die Entlastungen bezüglich der eigentlich bereits beschlossenen Erhöhung der CO2Bepreisung.

    Denn geplant war es ursprünglich, aufgrund der schädlichen Effekte der Emissionen von Kohlenstoffdioxid (durch Erdgas, Erdöl oder Kohle) diese durch eine höhere Bepreisung unattraktiver zu machen und dadurch den Trend zu nachhaltigen und umweltfreundlichen regenerativen Energien zu verstärken. Die Erhöhung der CO2-Kosten sollte ab Januar 2023 um fünf Euro von bislang 30 Euro auf 35 Euro erfolgen. Für 2024 hatte man eine weitere Steigerung der CO2-Bepreisung auf 45 Euro die Tonne beschlossen.

    Weniger Energiekosten durch Aussetzen der Erhöhung

    Bezüglich der CO2-Preisung musste der Bund einen Spagat ausführen. Auf der einen Seite soll natürlich alles dafür getan werden, um die Klimaziele zu erreichen und den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Auf der andere Seite sollen die Bürger:innen, die von der Erhöhung der Energiepreise betroffen sind, natürlich auch bestmöglich entlastet werden. Im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets zur Entlastung der Bürger:innen beschloss man nun, die geplante Erhöhung der CO2-Bepreisung zu verschieben. Die Aussetzung erfolgt für ein Jahr. Erst am 1. Januar 2024 wird der CO2-Preis dann also 35 Euro betragen. Auch die Erhöhung der CO2-Bepreisung auf 45 Euro wird um ein Jahr verschoben, um die Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen zu entlasten.

    Steigender CO2-Preis: Das können Unternehmer:innen tun

    Die Gesetzesänderung bezüglich der Erhöhung der CO2-Kosten ist natürlich lediglich ein Aufschub. Für Unternehmen sind optimierte Energiekosten ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Es lohnt sich also, Förderungen rund um die Nutzung erneuerbarer Energien zu nutzen und die Energiebilanz des Betriebs nachhaltig zu optimieren. Beratung bieten einschlägige Fachbetriebe, aber auch Energieberater und die Website des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft.

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