Strompreisbremse
Staat deckelt Stromkosten

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    Seit dem 01. Januar 2023 profitieren Privathaushalte und Betriebe von einer Strompreisbremse. Der Preisdeckel liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Was Sie zur Strompreisbremse wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Planbare Kosten dank Strompreisbremse

    Mit der Strompreisbremse sorgt der Staat für finanzielle Planbarkeit und eine konkrete Entlastung. KMU und Privatpersonen erhalten ein Grundkontingent, für das sie höchstens 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Größe des Kontingents hängt vom bisherigen Verbrauch ab.

    Seit dem Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind die Kosten für Energie stark gestiegen. Das gilt auch für die Stromkosten: Die Versorger haben die Preise für Neukund:innen stark angehoben, zum Jahreswechsel 2022/2023 sahen sich zudem viele Bestandskund:innen mit drastischen Steigerungen konfrontiert. Zahlreiche Unternehmen verdoppelten ihre Verbrauchspreise. Mit der seit 01. Januar 2023 geltenden Strompreisbremse für Privathaushalte und Unternehmen dämmt die Bundesregierung diese Problematik ein.

    Bei dieser Strompreisbremse handelt es sich wie bei der Gaspreisbremse um einen Preisdeckel. Für ein bestimmtes Grundkontingent an Strom gilt dabei ein Maximalpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Als Kundin oder Kunde profitieren Sie unmittelbar, wenn Ihr Versorger einen höheren Preis verlangt. Darüber hinaus sorgt der Bund dafür, dass die Netzentgelte auf einem stabilen Niveau verharren. Nach der Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 ist die Strompreisbremse die zweite einschneidende Maßnahme, um die Stromkosten für Privatpersonen, KMU und größere Betriebe zu begrenzen.

    So funktioniert die Strompreisbremse

    Für ein individuell berechnetes Grundkontingent bezahlen Privathaushalte und mittlere sowie kleine Unternehmen künftig maximal 40 Cent Bruttopreis je Kilowattstunde. Die Umsetzung erfolgt direkt durch Ihren Versorger: Er berücksichtigt den staatlichen Preisdeckel bei Ihren Abschlagszahlungen sowie der Endabrechnung. Der Vorteil ist, dass Sie keinen Antrag stellen müssen und keine Verzögerungen bei der Entlastung eintreten.

    Das Grundkontingent beträgt 80 % Ihres bisherigen Verbrauchs. Als Berechnungsgrundlage dient die Jahresverbrauchsprognose, die Ihrer Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt. Häufig verwenden Versorger hierfür Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch aus dem Vorjahr. Die Begrenzung auf 80 % soll zum Energiesparen animieren. Für Sie bedeutet dies, dass für den Strombezug über das Grundkontingent hinaus der normale Tarif Ihres Versorgers gilt.

    Eine abweichende Regelung gibt es für Industrieunternehmen. Der Bund hat einen Preisdeckel von 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 % des Vorjahresverbrauchs beschlossen.

    Was gilt für Selbstständige im Homeoffice?

    Der Staat behandelt Privathaushalte und KMU bei der Strompreisbremse gleich. Es spielt deshalb keine Rolle, wo Sie Ihre Betriebsstätte betreiben. Viele freiberufliche Kleinunternehmen arbeiten vom heimischen Büro aus: Sie erhalten dieselbe Entlastung wie Privathaushalte oder Unternehmen mit externem Büro. Entsprechend besteht kein Handlungsbedarf. Selbstständige mit Homeoffice müssen den beruflichen und privaten Anteil ihrer Stromkosten für diesen Preisdeckel auch nicht separat aufschlüsseln. Diese staatliche Maßnahme geht mit keinerlei Mehraufwand einher.

    Härtefallregelungen für Unternehmen

    Die Strompreisbremse sollte KMU und größere Betriebe vor einer finanziellen Überlastung schützen. Vor allem bei Betrieben mit hohem Energiebedarf war allerdings fraglich, ob der Preisdeckel ausreicht. Kosten von 40 Cent pro Kilowattstunde stellen für viele mittlere und kleine Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Das trifft vor allem auf energieintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien zu. Für diese Betriebe gibt es eine Härtefallregelung.

    Der Bund stellt hierfür Geld zur Verfügung, die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den Bundesländern. Er verwendet hierfür Finanzmittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Für die Gesamtwirtschaft wendet der Bund bis zu 12 Milliarden Euro auf, eine gesonderte Härtefallregelung für KMU stattet er mit einer weiteren Milliarde Euro aus. Die Ausgestaltung der Hilfsprogramme lag bei den Bundesländern.

    Welchen Nutzen hat die Strompreisbremse?

    Angesichts der hohen Stromkosten konnten die meisten Unternehmen vom Preisdeckel profitieren. Eine große Anzahl an Versorgern verlangte pro Kilowattstunde deutlich mehr als 40 Cent – in diesem Fall entlastet die Strompreisbremse unmittelbar. Wichtig ist, dass Sie zugleich Energiespaßmaßnahmen realisieren. Die Begrenzung des Strompreisdeckels auf das Grundkontingent birgt finanzielle Risiken, wenn Ihr Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr identisch bleibt oder steigt. Bestenfalls reduzieren Sie Ihren Verbrauch deutlich und nachhaltig, indem Sie zum Beispiel energieeffiziente Bürogeräte anschaffen.

    Strompreisbremse läuft Ende 2023 aus

    Noch Mitte November 2023 hatte der Bundestag eine Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende März 2024 beschlossen. Weil aufgrund der Haushaltskrise aber dafür kein Geld mehr da war, wurde die Verlängerung wieder gestoppt und man kehrte zum ursprünglichen Plan zurück, nach dem die Strompreisbremse Ende 2023 ausläuft. Ab dem 01. Januar 2024 wird der Preis für den Strom dann nicht mehr gedeckelt.

    lxlp