Die EEG-Umlage ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare Energien-Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Das EEG wurde zum Zweck geschaffen, die regenerativen Energien zu fördern und auszubauen. Eine ganz entscheidende Rolle in diesem Konzept spielen die Betreiber von Solaranlagen & Co., -, die über den Eigenbedarf hinaus Strom erzeugen und diese Mehrproduktion dann ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese ist gesetzlich festgelegt. Weil die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für den eingespeisten Strom jedoch weniger erhalten als zahlen, wird ihnen der Differenzbetrag erstattet und als EEG-Umlage allen Stromverbraucher berechnet. Sie ist für den Verbraucher also ein fester Teil des Strompreises.
Neue Umlage 2022
Die Höhe der EEG-Umlage hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Typische Beispiele sind die Prognose des Börsenpreises und die Zahl der förderbaren Anlagen, aber auch eine Liquiditätsreserve. 2022 wird die Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent / kWh reduziert – satte 43 Prozent. Die Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, Tennet und TransnetBW wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als aktuell wertvolle Erleichterung für die Verbraucher begrüßt. Denn die Energieversorger dürften die Senkung an die Stromkunden weiterreichen. Ziel sei jedoch die komplette Abschaffung der EEG-Umlage.