Ausbildungsbetrieb werden und selber Azubis ausbilden

Selbst ausbilden: Das sind die Voraussetzungen

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    Fachliche Eignung ist eine der Bedingungen dafür, wenn ein Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb sein oder werden möchte. Doch das ist noch nicht alles. Dem Fachkräftemangel entgegenwirken und selbst ausbilden, damit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann auch zur Firma passen? Gute Idee, aber als Ausbildungsbetrieb müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und auf die Einhaltung einiger Regelungen geachtet werden. Und niemand kann garantieren, dass die Azubis nach abgeschlossener Ausbildung dem Unternehmen erhalten bleiben. Doch man kann einiges dafür tun, dass sie gerne bleiben. Gute Erfahrungen als wertgeschätzte und geförderte Auszubildende sind der beste Anfang.

    Das Wichtigste in Kürze

    Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe Ausbildungsbetriebe werden, solange das Verhältnis von Azubis zu Fachkräften ausgewogen ist und die notwendigen Voraussetzungen, wie die Möglichkeit für Azubis, relevante Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, gegeben sind.

    Erfahrene Fachkräfte sollten die Auszubildenden begleiten und bestimmte Qualifikationen wie eine abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung vorweisen können.

    Die interne Ausbildung von Azubis bietet Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter nach ihren Bedürfnissen zu formen, teure Fehlbesetzungen zu vermeiden und Talente frühzeitig zu fördern und zu binden.

    Ausbildungsbetrieb werden: So geht’s

    Eine Firma muss nicht groß sein, um Ausbildungsbetrieb zu werden, so lange nur das Verhältnis von Azubis und Fachkräften ausgewogen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Kammer darüber. Die gebührenfreie Hotline des Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur, erreichbar unter der Rufnummer 0800-4-555520, kann Auskunft über die Zuständigkeiten geben.

    Die wichtigste Voraussetzung für die Eignung eines Unternehmens als Ausbildungsbetrieb ist die Möglichkeit für die Auszubildenden, die jeweils typischen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Ausbildungsberuf erlernen zu können. Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne sind im BERUFENET der Arbeitsagentur zu finden.

    Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte ist wesentlich

    Auszubildende müssen beim Start in die Berufswelt von einer erfahrenen Fachkraft begleitet werden. Ausbilder:innen müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Eine erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung ist Voraussetzung, ebenso wie die eigene abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf, in dem nun ausgebildet werden soll.

    Je nach Branche und Beruf kann dann es noch weitere Vorgaben geben.

    Im Handwerk dürfen grundsätzlich Handwerksmeister:innen die Ausbildung übernehmen. Ausbildende ohne Meisterprüfung müssen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen. Je nach Ausbildungsberuf kann die Berechtigung zum Ausbilden junger Menschen aber auch mit erreichtem Fachschul- oder Hochschulabschluss vorliegen. Auch hier berät wieder der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der oben genannten gebührenfreien Rufnummer.

    Der Ausbildungsrahmenplan legt die Inhalte der Ausbildung fest

    Fester Teil der Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, muss der Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen.

    Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt. Der Plan wird individuell ausgearbeitet und kann auch ganz flexibel sein, so lange die grundsätzliche Vorgabe bestehen bleibt. Denn der Ausbildungsplan sollte sachlich und zeitlich gegliedert sein:

    Sachliche Gliederung:

    Hier müssen Sie alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan aufführen und in sinnhafte Ausbildungseinheiten unterteilen. Diese können dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zugeordnet werden.

    Zeitliche Gliederung:

    Sie können die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre einteilen oder Zeitrichtwerte nennen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden sollen.

    Im Ausbildungsplan steht auch, wie viel Urlaubsanspruch die Auszubildenden haben und wie lange die Probezeit dauert.

    Die Ausbildungsordnung regelt die Dauer der Ausbildung, die exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufs die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die Prüfungsanforderungen.

    Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen betreffen zum Beispiel die Arbeitszeit – sie dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Auch die Anzahl der Urlaubstage im Jahr (25 bis 30, je nach Alter) und die Art der Arbeit – keine Fließband- oder Akkordarbeit – sind vorgeschrieben.

    Berufsbildungsgesetz

    Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben.

    Handwerksordnung

    In der Handwerksordnung sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.

    Berufsausbildungsvertrag

    Vor Beginn der Ausbildung muss man in jedem Fall einen Berufsausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließen. Dieser kann zunächst sogar formlos geschlossen werden, also zum Beispiel mündlich. Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Auch nachträgliche Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Der oder die Auszubildende und der Ausbilder oder die Ausbilderin unterschreiben den Vertrag. Ist die oder der Azubi minderjährig, muss zusätzlich noch ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.

    Das gehört in den Vertrag:

    • Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
    • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
    • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
    • regelmäßige tägliche Arbeitszeit
    • Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
    • Zahlung und Höhe der Vergütung
    • Urlaubsanspruch
    • Kündigungsvoraussetzungen
    • Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen

    Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Nach der Probezeit benötigt man einen wichtigen Grund, um das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    Pflichten als Ausbildungsbetrieb dem oder der Azubi gegenüber

    Als Verantwortliche:r im ausbildenden Unternehmen hat man eine Reihe von Pflichten, damit die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

    Das Unternehmen muss eine geeignete Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen und Formalien einhalten, wie zum Beispiel die Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen. Die Firma muss eine angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen, die Azubis als Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung anmelden, sämtliche benötigten Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen.

    Außerdem ist man verpflichtet, den oder die Auszubildende:n für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freizustellen, die Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen zu lassen und diese zu kontrollieren. Man darf nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen, muss für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, bei jugendlichen Azubis vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres die Bescheinigung über die absolvierte ärztliche Untersuchung prüfen und außerdem die
    Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer beantragen.

    Viele Pflichten, aber auch viele Möglichkeiten.

    Die Vorteile, wenn man selbst ausbildet

    Wenn man selbst ausbildet, spart man Zeit und Geld, denn als Unternehmer:in lernt man die Auszubildenden in den zwei bis dreieinhalb Jahren sehr gut kennen. Das ist Zeit genug, Motivation und Eignung zu überprüfen und herauszufinden, bei wem sich eine Übernahme nach der Ausbildung für alle lohnt und bei wem eher nicht.

    Teure Fehlbesetzungen sind, wenn man selbst ausbildet, am Ende deutlich seltener als bei der Einstellung externer Fachkräfte. Als Ausbilder:in bringt man den Auszubildenden genau das bei, was in der Firma benötigt wird und ermöglichst es daher allen Beteiligten, erfolgreich an den Unternehmenszielen zu arbeiten.

    Auszubildende sind trotz anders lautender Gerüchte nicht unbedingt besonders günstige Arbeitskräfte, da ihnen immer Betreuung zur Seite gestellt wird, sie die meisten Dinge erst noch lernen müssen und außerdem einen guten Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen.

    Dafür sieht man sofort, wer zum Team passt und hat die Chance, junge Talente zu fördern und weitere Fähigkeiten gemeinsam zu entdecken. Das wiederum motiviert auch die jungen Menschen und verstärkt so die Mitarbeiterbindung.

    Fazit: Die unternehmensinterne Ausbildung ist eine gute Variante, um leistungsfähige Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Nach abgeschlossener Ausbildung hört die Förderung von Talenten allerdings nicht auf.

    lxlp