Dem Fachkräftemangel entgegenwirken und selbst ausbilden, damit die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann auch zu deiner Firma passen? Gute Idee, aber als Ausbildungsbetrieb musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und auf die Einhaltung einiger Regelungen achten.
Niemand kann dir garantieren, ob die Azubis dir nach abgeschlossener Ausbildung erhalten bleiben. Doch du kannst einiges dafür tun, dass sie gerne bleiben. Gute Erfahrungen als wertgeschätzte und geförderte Auszubildende sind der beste Anfang.
Ausbildungsbetrieb werden: So geht’s
Deine Firma muss nicht groß sein, um Ausbildungsbetrieb zu werden, so lange nur das Verhältnis von Azubis und Fachkräften ausgewogen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die für dich zuständige Kammer darüber und solltest du nicht wissen, wer genau zuständig ist, kannst du jederzeit die gebührenfreie Hotline des Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur anrufen unter der Rufnummer 0800-4-555520 (Stand April 2021).
Die wichtigste Voraussetzung für die Eignung deines Unternehmens als Ausbildungsbetrieb ist die Möglichkeit für die Auszubildenden, die jeweils typischen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Ausbildungsberuf erlernen zu können. Die Ausbildungsordnungen zu den einzelnen Berufen und die Rahmenlehrpläne findest du im BERUFENET der Arbeitsagentur.
Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte ist wesentlich
Auszubildende müssen beim Start in die Berufswelt von einer erfahrenen Fachkraft begleitet werden. Als Ausbilder:in musst du oder die von dir beauftragte Person persönlich und fachlich geeignet sein. Eine erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung ist Voraussetzung, ebenso wie die eigene abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf, in dem nun ausgebildet werden soll.
Je nach Branche und Beruf kann dann es noch weitere Vorgaben geben.
Im Handwerk dürfen grundsätzlich Handwerksmeister:innen die Ausbildung übernehmen. Ausbildende ohne Meisterprüfung müssen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen. Je nach Ausbildungsberuf kann die Berechtigung zum Ausbilden junger Menschen aber auch mit erreichtem Fachschul- oder Hochschulabschluss vorliegen. Auch hier berät wieder der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der oben genannten gebührenfreien Rufnummer.
Der Ausbildungsrahmenplan legt die Inhalte der Ausbildung fest
Fester Teil der Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, muss der Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen.
Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt. Der Plan wird individuell ausgearbeitet und kann auch ganz flexibel sein, so lange die grundsätzliche Vorgabe bestehen bleibt. Denn der Ausbildungsplan sollte sachlich und zeitlich gegliedert sein:
Sachliche Gliederung:
Hier müssen Sie alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan aufführen und in sinnhafte Ausbildungseinheiten unterteilen. Diese können dann zum Beispiel bestimmten Abteilungen oder Lehrgängen zugeordnet werden.
Zeitliche Gliederung:
Sie können die einzelnen Abschnitte in Ausbildungsjahre einteilen oder Zeitrichtwerte nennen. Diese geben an, wie viele Stunden auf eine Tätigkeit verwendet werden sollen.
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Im Ausbildungsplan steht auch, wie viel Urlaubsanspruch die Auszubildenden haben und wie lange die Probezeit dauert.
Die Ausbildungsordnung regelt die Dauer der Ausbildung, die exakte Bezeichnung des Ausbildungsberufs die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die Prüfungsanforderungen.
3 Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung
Jugendarbeitsschutzgesetz
Für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen betreffen zum Beispiel die Arbeitszeit – sie dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Auch die Anzahl der Urlaubstage im Jahr (25 bis 30, je nach Alter) und die Art der Arbeit – keine Fließband- oder Akkordarbeit – sind vorgeschrieben.
Berufsbildungsgesetz
Im Berufsbildungsgesetz ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen der Betrieb und die für die Ausbildung zuständigen Personen im Betrieb mitbringen müssen. Außerdem sind hier die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgeschrieben.
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung sind die speziellen Voraussetzungen für die betriebliche Ausbildung in Handwerksbetrieben festgelegt.
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Vor Beginn der Ausbildung muss du in jedem Fall einen Berufsausbildungsvertrag mit dem oder der Auszubildenden abschließen. Dieser kann zunächst sogar formlos geschlossen werden, also zum Beispiel mündlich. Bevor die Ausbildung beginnt, muss der Vertrag aber schriftlich fixiert werden. Auch nachträgliche Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Der oder die Auszubildende und der Ausbilder oder die Ausbilderin unterschreiben den Vertrag. Ist die oder der Azubi minderjährig, muss zusätzlich noch ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.
Das gehört in den Vertrag:
- Beschreibung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- regelmäßige tägliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit (mindestens 1, höchstens 4 Monate)
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsvoraussetzungen
- Hinweis auf Tarifverträge und sonstige Betriebsvereinbarungen
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Nach der Probezeit benötigst du einen wichtigen Grund, um das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Pflichten als Ausbildungsbetrieb dem oder der Azubi gegenüber
Als Verantwortliche:r im ausbildenden Unternehmen hast du eine Reihe von Pflichten, damit die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Du musst eine geeignete Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen und Formalien einhalten, wie zum Beispiel die Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen. Deine Firma muss eine angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen, die Azubis als Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung anmelden, sämtliche benötigten Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen.
Außerdem bist du verpflichtet, den oder die Auszubildende:n für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freizustellen, die Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen zu lassen und diese zu kontrollieren. Du darfst nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen, musst für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen, bei jugendlichen Azubis vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres die Bescheinigung über die absolvierte ärztliche Untersuchung prüfen und außerdem die
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer beantragen.
Viele Pflichten, aber auch viele Möglichkeiten.
Die Vorteile, wenn du selbst ausbildest
Wenn du selbst ausbildest, spart du Zeit und Geld, denn als Unternehmer lernst du deine Auszubildenden in den zwei bis dreieinhalb Jahren sehr gut kennen. Das ist Zeit genug, Motivation und Eignung zu überprüfen und herauszufinden, bei wem sich eine Übernahme nach der Ausbildung für alle lohnt und bei wem eher nicht.
Teure Fehlbesetzungen sind, wenn du selbst ausbildest, am Ende deutlich seltener als bei der Einstellung externer Fachkräfte. Du bringst deinen Auszubildenden genau das bei, was in deiner Firma benötigt wird und ermöglichst es daher allen Beteiligten, erfolgreich an den Unternehmenszielen zu arbeiten.
Auszubildende sind trotz anders lautender Gerüchte nicht unbedingt besonders günstige Arbeitskräfte, da ihnen immer Betreuung zur Seite gestellt wird, sie die meisten Dinge erst noch lernen müssen und außerdem einen guten Teil ihrer Zeit in der Berufsschule verbringen.
Dafür siehst du sofort, wer zu deinem Team passt und hast die Chance, junge Talente zu fördern und weitere Fähigkeiten gemeinsam zu entdecken. Das wiederum motiviert auch die jungen Menschen und verstärkt so die Mitarbeiterbindung.
Fazit: Die unternehmensinterne Ausbildung ist eine gute Variante, um leistungsfähige Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Nach abgeschlossener Ausbildung hört die Förderung von Talenten allerdings nicht auf.
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