Die elektronische Krankmeldung (eAU)

Die elektronische Krankmeldung (eAU)

Neue Pflichten auch für Chefinnen und Chefs: Der gelbe Schein wird abgeschafft und durch die digitale Bescheinigung ersetzt

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Wer krank ist, erhält von der Arztpraxis einen Nachweis in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) der Arbeitgeberfirma gegenüber. Diese wird nun nach und nach ganz auf elektronisch umgestellt (eAU). Die größte Änderung: Die „krankgeschriebenen“ Mitarbeiter:innen werden die Meldung an die Krankenkasse nicht mehr selbst vornehmen – und Arbeitgeber:innen müssen selbst aktiv werden.

Aktualisiert am 01.06.2022

eAU: Das Ende der gelben Zettelwirtschaft

Expert:innen gehen davon aus, dass sich durch die Einführung der eAU, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei rund 77 Millionen Krankmeldungen jährlich jeweils bis zu 230 Millionen Blatt Krankschreibungspapier sparen lassen.

Die Umstellung der Abläufe Schritt für Schritt startete im Oktober 2021. Die Neuregelungen sind Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zum Bürokratieabbau, das der Bundestag Ende 2019 verabschiedet hat.

Arbeitgeber:innen sollen dann ab Januar 2023 verpflichtend in das elektronische Verfahren zum Abruf der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden: Damit kommen neue, ebenfalls digitale Aufgaben auf Chef:innen zu, die sich dann selbst um den Erhalt der eAU-Meldung kümmern müssen.

Der grundsätzliche Ablauf ändert sich nicht:

Deine Mitarbeiter:innen müssen sich weiterhin krankmelden, sie werden durch die digitalen Abläufe im Hintergrund nicht von der eigenen Meldepflicht befreit und können dir per Telefon, Whatsapp oder SMS oder Mail Bescheid geben. Die Pflicht, für die zuverlässige Zustellung der Krankmeldung Sorge zu tragen, liegt immer noch bei Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.

Doch der berühmte „gelbe Schein“ existiert nicht mehr und du als Arbeitgeber:in musst dir in Zukunft die Daten selbst bei der Krankenkasse abholen.

Dabei erfährst du nicht die Einzelheiten der Erkrankung, versteht sich. Die sind und bleiben vertraulich. Doch du hast als Arbeitgeber:in dann den Job am Hals, den bürokratischen Abläufen der Krankenkasse die eigentliche Meldung abzuringen.

Ob die eAu klappt, hängt von der IT-Kompetenz der Kassen ab

Bisher musste eine Arztpraxis auf dem traditionellen Weg die Krankschreibung dreifach ausstellen – für den/die Arbeitgeber:in, die Krankenkasse und die erkrankte Person. Patient:innen schickten das Papier dann selbst an die Firma und die Kasse weiter – ein umständlicher und langsamer papierlastiger Prozess, doch auch ein sehr übersichtlicher.

Jetzt informiert der Arzt oder die Ärztin mit wenigen Klicks digital die Krankenkasse und du musst als Arbeitgeber:in die Daten dann dort abfragen. Das klappt natürlich erst, wenn die Daten zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden von der Krankenversicherung auch eingestellt wurden und elektronisch bereitstehen.

eAU Übergangfrist für Arztpraxen bis Ende Dezember 2021

Bis zum Jahresende haben Arztpraxen noch die Möglichkeit, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Patient:innen wird nichts übrigbleiben, als in jedem Fall zu fragen, ob sie die Meldung immer noch selbst vornehmen müssen.

Die Vorteile der eAU:

viel weniger Papier, kein Porto, kein Versand
schnellere Abläufe und niedrigere Fehlerquoten
Arbeitnehmer:innen werden konkret entlastet
weniger Bürokratie für Patienten, Kassen und Praxen
keine Gefahr mehr, Ansprüche durch späte Meldungen zu verlieren

Die andere Seite der eAU:

Eine Krankmeldung wird zur Zusatzaufgabe für Arbeitgeber:innen

Abläufe sind von der IT-Kompetenz der Kassen abhängig:
Firmen müssen sich den bürokratischen Prozessen der Kassen unterordnen

Datensicherheit wird eine Herausforderung werden.

Was ist mit den Daten? Der Gesetzesentwurf zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

Zusatzaufgaben für Arbeitgeber:innen

Aus einer Bringschuld deiner Mitarbeiter:innen wird deine Abholpflicht als Arbeitgeber:in. Wie gut die Abwicklung der eAU dann für alle Beteiligten klappt, das wird davon abhängen, wie gut die Krankenkassen ihre IT im Griff haben.

Deine Mitarbeiter:innen müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern, dass die AU rechtzeitig bei der Kasse eintrifft. Damit verringert sich das Risiko, dass ihnen Bezüge aberkannt werden, weil Meldungen zu spät eintreffen.

Seit dem 1. Oktober 2021 läuft eine Übergangsfrist

Seit dem 1. Oktober 2021, spätestens aber ab dem 1. Juli 2022 schickt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung direkt digital an die gesetzliche Krankenkasse der erkrankten Person. Bis zum 31. Dezember 2022 erhalten die Mitarbeiter:innen weiterhin den „gelben Schein“ und müssen selbst dafür sorgen, dass die entsprechende Kopie in der Arbeitgeberfirma ankommt.

Sie werden auch in Zukunft immer ein „Beweisexemplar“ bekommen mit der Begründung, dass ja bei der digitalen Übertragung auch Störungen auftreten könnten.

Ab dem 1. Januar 2023 musst du als Chefin oder Chef dann mit der Krankenkasse arbeiten, indem du die Krankmeldung von der Kasse selbst anforderst. Die Mitarbeiter:innen müssen weiterhin Bescheid geben wie bisher, sie haben das „Beweisexemplar“, aber du als Arbeitgeber:in bist nun zum Abruf der Daten berechtigt bzw. verpflichtet.

Diese Berechtigung liegt vor, wenn die erkrankte Person zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit bei dir angestellt ist und dir die abzurufende Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt hat. Aber frühestens zwei Tage danach kann die Meldung von dir abgerufen werden – auch bei einer Verlängerung der AU.

Weniger Papier und weniger Bürokratie und Entlastung für die kranken Mitarbeiter:innen? Auf jeden Fall. Aber wie gut die eAU klappt, wenn die Kassen sich mit Arbeitgeber:innen zusammenraufen müssen, das wird sich erst noch zeigen. Im Pilotprojekt 2017 der TK Techniker Krankenkasse war die eAU erfolgreich:

„Dass das elektronische Verfahren grundsätzlich funktioniert, zeigt ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse (TK), an dem sich bundesweit mehr als 600 Ärzte beteiligen: Schon seit 2017 haben TK-Versicherte die Möglichkeit, ihr Attest über den Arzt mittels dessen Praxissoftware digital an die Krankenkasse zu übermitteln. Eine sechsstellige Zahl an Krankschreibungen ist auf diesem Weg bereits bei der TK eingegangen.“
Quelle: DHZ

Bei der Einführung werden unterschiedlicher technischer Wissensstand und Ausstattung der Arbeitgeberfirmen auf vermutlich mindestens schwankende IT-Kompetenz der Kassen treffen, denn die TK ist die einzige mit Erfahrung bisher. Ausbaden werden eventuelle Probleme dann die Firmen, denen das Einhalten von Fristen erschwert wird, wenn etwas klemmt.

Fazit: Erst wenn aber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch noch in elektronischer Form von der Krankenkasse reibungslos auf Anfrage an den Arbeitgeber weitergeleitet werden, erst dann ist die Einführung der eAU wirklich vollzogen.

FAQ:

Was ist die elektronische Krankmeldung (eAU)?

Bei der eAU handelt es sich um das digitale Verfahren zur Abwicklung einer Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei Krankenkasse und Arbeitgeberfirma, das Patient:innen entlasten und bürokratische Vorgänge entschlacken wird.

Warum muss eine Krankschreibung digital laufen?

Weil die eAU oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Geld, Zeit und tonnenweise Papier spart und Arbeitnehmer:innen entlastet. Die Zeit der vielen gelben Zettel ist vorbei – niemand muss sich mehr schniefend und triefend zum Briefkasten schleppen.

Was ändert sich durch die eAU für Arbeitgeber:innen?

Deine Mitarbeiter:innen müssen sich immer noch pünktlich zeitnah krankmelden und Sorge dafür tragen, dass die Meldung dich erreicht. Danach bist du selbst dran und musst die Meldedaten von der Krankenkasse beziehen.
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