FAQ: Kurzarbeit beantragen & Kurzarbeitergeld abrechnen
Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?
Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Der Arbeits- und Entgeltausfall muss zudem erheblich, vorübergehend und unvermeidbar sein. Ausführlich können Sie das in unserem Wissensartikel zu Kurzarbeit nachlesen >>
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt
- 67 % des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts (erhöhter Leistungssatz).
- 60 % des Verdienstausfalls für alle anderen Arbeitnehmer (allgemeiner Leistungssatz).
Praxistipp: Die Agentur für Arbeit bietet auch eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes an.
Für wie lange kann Kurzarbeit beantragt werden?
Kurzarbeitergeld kann für höchstens 12 Monate gezahlt werden. Liegen auf dem Arbeitsmarkt besondere Verhältnisse vor, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bezugsfrist auf bis zu 24 Monate verlängern.
Wie ist das mit der Lohnsteuer und den SV-Abgaben bei Kurzarbeit?
Für das Kurzarbeitergeld fällt keine Lohnsteuer an. Sozialversicherungsbeiträge werden fällig, werden aber aktuell vollständig von der Agentur für Arbeit erstattet.
Bekommen auch Minijobber Kurzarbeitergeld?
Nein. Voraussetzung für Kurzarbeitergeld ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Welche Möglichkeiten Sie bei der Beschäftigung von Aushilfskräften wie Minijobbern in dieser Krise haben, lesen Sie hier >>
Bekommen kranke Mitarbeiter auch Kurzarbeitergeld?
Arbeitnehmer können auch bei Krankheit Kurzarbeitergeld erhalten, wenn Sie während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erkranken. Der Anspruch gilt so lange, wie auch eine reguläre Entgeltfortzahlung bei Krankheit bestehen würde.
Wie rechnen wir Mitarbeiter ab, die schon vor Beginn Kurzarbeit und darüber hinaus arbeitsunfähig sind?
Sofern diese sich noch in Lohnfortzahlung befinden, dann erhalten diese Lohnfortzahlung in Höhe des „Brutto-Istentgeltes“ (wie die anderen betreffenden Mitarbeiter) und die Höhe des Kurzarbeitergeldes, allerdings wird dieses KUG, wenn der Mitarbeiter bereits vor Beginn der Kurzarbeit erkrankt war als sogenanntes KUG-Krankengeld bezeichnet und nicht von der Agentur für Arbeit, sondern von der Krankenkasse erstattet.
Wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die Höhe des Elterngeldes aus?
Aktuell ist eine Gesetzesänderung geplant die folgende Auswirkung hätte: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des BMFSFJ >>
Wie wird der Urlaub während der Kurzarbeit bezahlt?
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, dass der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Arbeitnehmer können also Verdienstausfälle durch Kurzarbeit vermeiden, indem sie Urlaub nehmen.
Kann ich Kurzarbeitergelt auch für leitende Angestellte beantragen?
Ja; für das Kurzarbeitergeld gilt allerdings die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung, d. h. im Jahr 2020 6.900 Euro brutto.
Darf ich mit der KUG erst starten, bis wirklich der letzte Mitarbeiter den Resturlaub abgebaut hat?
Nein; jeder Mitarbeiter, der die Voraussetzungen erfüllt, kann in Kurzarbeit gehen, auch wenn andere die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen.
Muss auch der Urlaub für 2020 (teilweise) aufgebraucht worden sein? Müssen Überstunden komplett abgebaut werden?
Nein der Urlaub aus dem Jahr 2020 muss nicht in Anspruch genommen werden. Arbeitszeitkonten sollten grundsätzlich vor der Kurzarbeit abgebaut sein.
Wie ist die Regelung zu KuG und befristet Beschäftigten?
Befristet Beschäftigte sind bei Kurzarbeit wie unbefristete Beschäftigte für den Zeitrahmen der Befristung zu behandeln.
In welcher Form müssen die Arbeitszeitaufzeichnungen für die Ausfallstunden erfolgen, wenn es im Unternehmen aktuell noch keine Zeiterfassung gibt?
Sie müssen angeben können, in welchem Umfang weniger gearbeitet wurde, d.h. hierfür müsste es dann Aufzeichnungen geben.
Leistungsantrag: Muss der Antrag für jeden einzelnen Monat separat eingereicht werden?
Ja; es können natürlich auch mehrere Monate zusammen einegereicht werden unter Berücksichtigung der Frist von 3 Monaten.
Können Arbeitnehmer in der Altersteilzeit-Aktiv-Phase an KUG teilnehmen?
Können, ja; sollte jedoch dringend ausgeschlossen werden, da ansonsten die Halbierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit nicht erreicht werden kann.
Wie verhält sich KUG zu Pfändungen?
Kurzarbeitergeld ist unpfändbar, es sei denn der Gläubiger hat in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sich dies gesondert eintragen lassen.
Wie ist es wenn der Mitarbeiter durch Kurzarbeit bei seinem Gehalt in den Bereich der Gleitzone kommt? Greift hier die Gleitzone?
Nein.
Gibt es eine zeitliche Grenze für neue Mitarbeiter? Zum Beispiel mind. 3 Monate Betriebszugehörigkeit, um KUG beziehen zu können?
Nein.
Wenn ein Arbeitnehmer nicht bereit ist, die Einverständniserklärung zur Kurzarbeit zu unterzeichnen, welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber bzw. welche Konsequenzen kann das für den Arbeitnehmer haben?
Es muss versucht werden auf arbeitsrechtlichem Weg mit diesem Mitarbeiter eine Lösung zu finden; grundsätzlich gilt es zu vermitteln, dass auf eine Kündigung verzichtet werden möchte und genau aus diesem Grund auf Kurzarbeit umgestellt wird.
Kann ich z.B. wöchentlich die MA durchwechseln die in Kurzarbeit gehen müssen? Bsp: In einer Woche geht MA (A), und in der zweiten Woche kommt MA (A) zurück und es geht MA (B) in Kurzarbeit?
Ja.
Wenn jemand während der Kurzarbeit Urlaub hat aber erkrankt, dann müsste doch die Krankheit den Urlaub ablösen und auch nur noch LFZ in Höhe des gezahlten KUG erfolgen. Der Urlaub müsste dann dem Urlaubskontingent des lfd. Jahres wieder gutgeschrieben werden. Ist das korrekt?
Ja.
Wie sieht das mit bereits beantragtem und genehmigten Urlaub 2020 aus, den der Mitarbeiter z.B. für Mai verschieben möchte, weil er dann wohl nicht seine geplante Reise antreten kann. Für den Arbeitgeber wäre das eigentlich kein Problem. Ist das für KUG ein Problem, obwohl es heißt Urlaub 2020 wird nicht berührt?
Grundsätzlich ist beantragter Urlaub zu nehmen.