Arbeitgeber sollen dann ab dem 1. Januar 2022 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der jeweiligen Krankenkasse übermittelt bekommen. Das ersetzt aber nicht die unverzügliche Meldung des Arbeitnehmers, wenn er aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann.
Hinweis: Zukünftig müssen Arbeitgeber selbst aktiv werden. Sobald die Daten von der Krankenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters eingestellt wurden und elektronisch bereitstehen, muss der Arbeitgeber diese Daten selbst bei der Krankenversicherung abrufen.
Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das digitale Verfahren bietet einige Vorteile. Die wichtigsten Vorzüge im Überblick:
- Auf elektronischem Weg wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sicherer und schneller an Arbeitgeber und Krankenkassen zugestellt.
- Der elektronische Krankenschein reduziert Erstellungs- und Übermittlungskosten.
- Versicherte werden von der Zustellpflicht der Bescheinigung entbunden.
- Der Arbeitgeber kann unmittelbar nach der Ausstellung auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugreifen.
- Das elektronische Verfahren bietet eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit z. B. den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld.
Ausnahme Minijobber und Privatversicherte
Bei geringfügig Beschäftigten müssen Arbeitgeber sich an die Minijob-Zentrale wenden, um über diese die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse abrufen zu können. In den meisten Fällen kennen Arbeitgeber derzeit die Krankenkasse ihrer Minijobber nicht, da sie bei der Einstellung irrelevant ist. Das ändert sich nun: Die Krankenkasse muss im Nachgang oder bei Neueinstellung erfragt werden.
Auch bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern gibt es eine Ausnahme. Hier findet das neue Verfahren keine Anwendung. Zudem wird es sicherlich auch bei bestimmten Lebenssachverhalten nicht möglich sein, das neue Verfahren anzuwenden. In diesen Fällen wird es beim bisherigen Verfahren bleiben.