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Adieu, gelber Krankenschein

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital

Der gelbe Krankenschein zählte lange zu den vertrauten Utensilien unserer Arbeitswelt und des Gesundheitssystems. Doch seit dem 1. Juli 2022 gehört die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform der Vergangenheit an. An die Stelle des gelben Krankenscheins ist die digitale Krankschreibung getreten. Lesen Sie hier, was sich ändert.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der bisherige Ablauf

Laut den Angaben des GKV-Spitzenverbands als Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen belaufen sich die jährlichen Krankschreibungen auf etwa 77 Millionen. Trotz des umgangssprachlichen Namens „gelber Krankenschein“ handelte es sich ursprünglich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht um einen, sondern um vier Scheine.

Diese gingen jeweils an den Arzt bzw. die Ärztin, den:die Versicherte:n, die Krankenkasse und den:die Arbeitgeber:in. Arbeitnehmer:innen reichten spätestens am dritten Tag – oder nach Vereinbarung mit dem:der Arbeitgeber:in auch früher – die ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die Personalabteilung musste dann die Daten manuell erfassen.

Infografik: Krankenstand in Deutschland steigt | Statista

Wie die digitale Krankschreibung funktioniert

Die Digitalisierung des Krankschreibungsverfahrens soll für einen schlankeren Prozess sorgen. Dies soll eine Entlastung der Unternehmen und Mitarbeiter:innen mit sich bringen. In Teilen läuft der Prozess bereits digital ab.

Schritt 1: Übermittlung der Krankmeldung von der Praxis an die Krankenkasse

Bereits seit dem 1. Oktober 2021 ist es für Arztpraxen und Krankenhäuser möglich, Krankmeldungen über ihr Praxis- bzw. Krankenhausinformationssystem digital an die Krankenkasse zu übermitteln. Für Einrichtungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügten, galt eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2022. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankmeldungen elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden.

Schritt 2: Übermittlung der Krankmeldung von der Krankenkasse an den:die Arbeitgeber:in

Die Pilotphase für den zweiten Schritt startete am 1. Januar 2022. Arbeitgeber:innen, die bereits über die nötige Technik verfügten, konnten seitdem bereits die Daten der Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Ab dem 1. Januar 2023 ist das neue Verfahren für alle Beteiligten verpflichtend. Die Krankmeldung erfolgt dann nur noch digital.

Hinweis: Arbeitgeber:innen müssen dann selbst aktiv werden. Sobald die Daten von der Krankenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit des:der Mitarbeiters:in eingestellt wurden und elektronisch bereitstehen, muss der:die Arbeitgeber:in diese Daten selbst bei der Krankenversicherung abrufen.

Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das digitale Verfahren bietet einige Vorteile. Die wichtigsten Vorzüge im Überblick:

  • Auf elektronischem Weg wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sicherer und schneller an Arbeitgeber:innen und Krankenkassen zugestellt.
  • Der elektronische Krankenschein reduziert Erstellungs- und Übermittlungskosten.
  • Versicherte werden von der Zustellpflicht der Bescheinigung entbunden.
  • Der:die Arbeitgeber:in kann unmittelbar nach der Ausstellung auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugreifen.
  • Das elektronische Verfahren bietet eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit z. B. den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld.

Wie funktioniert die eAU bei Minijobber:innen?

Bisher kannten Arbeitgeber:innen die Krankenkasse ihrer Minijobber:innen nicht, da die Minijob-Zentrale bundeseinheitlich für den Einzug der Beiträge bei geringfügig Beschäftigten zuständig ist. Das ändert sich jetzt. Um die elektronische Unfähigkeitsbescheinigung auch für Minijobber:innen abfragen zu können, müssen Arbeitgeber:innen deren Krankenkasse im Nachgang oder bei Neueinstellung erfragen.

Ausnahme bei Privatversicherten

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmer:innen gibt es eine Ausnahme. Hier findet das neue Verfahren keine Anwendung. Zudem wird es sicherlich auch bei bestimmten Lebenssachverhalten nicht möglich sein, das neue Verfahren anzuwenden. In diesen Fällen wird es beim bisherigen Verfahren bleiben.

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