Arbeitgeber:innen können ab 01. Januar 2022 und müssen dann ab dem 1. Juli 2022 an dem neuen Verfahren teilnehmen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der jeweiligen Krankenkasse entgegennehmen. Das ersetzt aber nicht die unverzügliche Meldung des Arbeitnehmers, wenn er aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann.
Hinweis: Zukünftig müssen Arbeitgeber selbst aktiv werden. Sobald die Daten von der Krankenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters eingestellt wurden und elektronisch bereitstehen, muss der Arbeitgeber diese Daten selbst bei der Krankenversicherung abrufen.
Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das digitale Verfahren bietet einige Vorteile. Die wichtigsten Vorzüge im Überblick:
- Auf elektronischem Weg wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sicherer und schneller an Arbeitgeber und Krankenkassen zugestellt.
- Der elektronische Krankenschein reduziert Erstellungs- und Übermittlungskosten.
- Versicherte werden von der Zustellpflicht der Bescheinigung entbunden.
- Der Arbeitgeber kann unmittelbar nach der Ausstellung auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugreifen.
- Das elektronische Verfahren bietet eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen und sichert damit z. B. den korrekten Ausgleich bei der Zahlung von Krankengeld.
Wie funktioniert die eAU bei Minijobbern?
Bisher kannten Arbeitgeber:innen die Krankenkasse Ihrer Minijobber:innen nicht, da die Minijob-Zentrale bundeseinheitlich für den Einzug der Beiträge bei geringfügig Beschäftigten zuständig ist. Das ändert sich jetzt. Um die elektronische Unfähigkeitsbescheinigung auch für Ihre Minijobber:innen abfragen zu können, müssen Sie deren Krankenkasse jetzt im Nachgang oder bei Neueinstellung erfragen.
Ausnahme bei Privatversicherten
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern gibt es eine Ausnahme. Hier findet das neue Verfahren keine Anwendung. Zudem wird es sicherlich auch bei bestimmten Lebenssachverhalten nicht möglich sein, das neue Verfahren anzuwenden. In diesen Fällen wird es beim bisherigen Verfahren bleiben.