Eine elektronische Rechnung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F. ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dieses strukturierte elektronische Format muss den Normen der europäischen Rechnungsstellung und der entsprechenden Syntax gemäß RL 2014/55/EU entsprechen, was auch der CEN-Norm EN 16931 entspricht. Diese Formulierung ist technologieoffen und gilt somit auch für eventuell neue elektronische Rechnungsformate.
Die Anforderungen an das Format werden beispielsweise von der XRechnung erfüllt, die bereits im öffentlichen Auftragswesen Verwendung findet, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei). Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 2. Oktober 2023 diese Bestätigung explizit für das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 gegeben. Andere Rechnungsformate, die nicht ausdrücklich genannt wurden, können jedoch grundsätzlich ebenfalls die Anforderungen erfüllen.