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GoBD konform

Buchhaltung sorglos erledigen

Einfach GoBD konform arbeiten

lexoffice sorgt automatisch für eine GoBD konforme Buchhaltung. Von der Rechnungsstellung bis zur Aufbewahrungspflicht. Ohne dass Ihr Mandant sich damit auseinandersetzen muss. So kann beispielsweise ein Betriebsprüfer über den Betriebsprüferexport oder einen Benutzerzugang alle steuerrelevanten Buchungen verstehen und überprüfen. Belege sind rechtskonform archiviert und Ihr Mandant hat selbst nach einer Kündigung weiterhin lesend Zugriff darauf. Unsere GoBD-Konformität lassen wir regelmäßig von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen und sind GoBD-testiert.

     

Vorteile im Überblick

GoBD testiert

lexoffice wurde geprüft und GoBD testiert, damit Sie GoBD-konform arbeiten können.

Festschreibung

Mit lexoffice steuerrelevante Daten zeitnah festschreiben.

Digitale Archivierung

Alle Änderungen und Belege können Sie nachvollziehbar aufbewahren.

GoBD konform arbeiten mit lexoffice

Uwe und Hans meistern die GoBD-Vorgaben

Wie Uwe lernt mit lexoffice GoBD konform zu arbeiten

lexoffice Starter Paket

Wir machen Sie fit für die Zusammenarbeit über lexoffice

Persönliche Betreuung · Kanzleischulungen · Einarbeitung erster Mandanten

Weitere Informationen zu GoBD

Auf unserer Themenseite „GoBD konform arbeiten“ finden Sie viele unterstützende Informationen wie Mandantenbriefe, Präsentationen und das Haufe eBook „GoBD – auch im Mandantenalltag relevant“ kostenlos zum Download.

Übrigens: Im lexoffice Steuerberaterzugang können Sie Ihren Mandanten auf Knopfdruck eine Verfahrensdokumentation für die Belegverwaltung erstellen.

FAQs zu GoBD konform

  • allgemein
    Arbeiten meine Mandanten mit lexoffice GoBD konform?
    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmBH hat lexoffice bereits 2016 nach einen Audit entsprechend der GoBD Anforderungen testiert. Regelmäßige Prüfungen (Reaudits) gehören ebenfalls zu unserem Qualitätsanspruch. Weitere Informationen zur Testierung finden Sie unter www.lexoffice.de/steuerberater/vorteile/gobd-konform/
  • Häufig gestellte Fragen zu GoBD
    In welchem Format müssen Belege GoBD konform aufbewahrt werden?
    Die Aufbewahrung muss im Ursprungsformat erfolgen. Sind Dokumente elektronisch entstanden, sind diese im ursprünglichen Dateiformat digital aufzubewahren (Tz 132 GoBD). Digital entstandene Dokumente können zusätzlich in Papierform aufbewahrt werden – die digitalen Daten dürfen nicht gelöscht werden. Die im Ursprungsformat bestehende maschinelle Auswertbarkeit darf nicht durch Umwandlung in ein anderes Datenformat beschränkt werden (Tz 129 GoBD). Bei Umwandlung in ein anderes Format (z. B. Inhouse-Format) darf keine Inhaltliche Veränderung vorgenommen (Tz 133 GoBD) oder Verdichtung vorgenommen werden(Tz 135 GoBD). Wenn Daten in ein anderes Format umgewandelt worden sind, müssen beide Versionen aufbewahrt werden (Tz 135 GoBD).
  • Häufig gestellte Fragen zu GoBD
    Welche Folgen haben die Nichterfüllung der GoBD?
    Defizite in
    • Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit (Tzn. 30 ff. GoBD, § 145 Abs. 1 AO)
    • Vollständigkeit (Tzn. 36 ff. GoBD, § 146 Abs. 1 AO)
    • Richtigkeit (Tzn. 44 GoBD, § 146 Abs. 1 AO)
    • Zeitgerechtheit (Tzn. 45ff GoBD; § 146 Abs. 1 AO)
    • Unveränderbarkeit (Tzn. 58 ff. GoBD, § 146 Abs. 4 AO)
    können zu Zuschätzungen oder Nichtanerkennen (Vollschätzung) der Buchungsgrundlagen führen.
  • Häufig gestellte Fragen zu GoBD
    Was sind die GoBD relevanten Geschäftsvorfälle?
    Bei jedem Geschäftsvorfall muss sichergellt sein, dass er in der Buchführung oder den Aufzeichnungen GoBD konform erfasst wird. Geschäftsvorfälle sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts
    • den Gewinn bzw. Verlust oder
    • die Vermögenszusammensetzung
    in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern. Betroffen sind demnach:
    • Belegwesen
    • Finanzbuchhaltung
    • Vor und Nebensysteme (z.B. Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Fakturierung)
  • Häufig gestellte Fragen zu GoBD
    Sind von der GoBD Umstellung nur Ausgangsrechnungen betroffen, die auch elektronisch (z.B. als Word-Anhang per Mail) versandt werden?
    Nein. Einschlägig ist hier das in Tz 120 der GoBD genannte Beispiel: Wird eine WORD- oder EXCEL-Rechnung als solche in einem „File-System“ (z.B. WINDOWS – Dateimanager) gespeichert, gilt sie als elektronisches Dokument, welches unveränderbar abgespeichert werden muss. Auf den weiteren Verfahrensweg – Versand per Post oder E-Mail – kommt es dann nicht mehr an. Damit gilt folgendes: Es existiert eine im Dateisystem abgespeicherte Maske oder Vorlage (z.B. Word oder Excel). Wird eine Rechnung mit einer solchen Word oder Excel-Maske erstellt, ausgedruckt und in Papierform versandt, jedoch nicht abgespeichert, liegt eine Rechnung in Papierform vor, die in Papierform aufbewahrt werden darf und muss. Wird diese Rechnung zusätzlich – „intern“ –  abgespeichert, liegt ein digitaler Beleg vor. Die ausschließliche Aufbewahrung in Papierform ist dann nicht mehr zulässig.
  • allgemein
    Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich für den Steuerberaterzugang registriere?
    Mit dem Steuerberaterzugang erhalten Sie eine kostenlose Mandantenverwaltung. Sie können mit einem Login alle Mandanten verwalten, die mit lexoffice arbeiten. Über die Mandanten-Übersicht können Sie direkt auf die Belege und Buchhaltung Ihrer Mandanten zugreifen. Die Mandantendetailseite zeigt Ihnen die aktuelle Entwicklung Ihres Mandanten an. Bei Problemen können Sie sofort reagieren und proaktive Beratung anbieten. Sie können sich den Finanzreport und die Auswertungen ansehen oder auf das laufende Buchungsjournal zugreifen, von der Buchung bis zum Belegbild. Übermitteln Sie alle Belege und Daten in Ihre Kanzleisoftware. Genau dann, wenn Sie sie benötigen und immer im richten Format. Sie können sich auch direkt auf die lexoffice Sicht Ihres Mandanten einwählen. Als registrierter Steuerberater können Sie Ihre Daten zudem in der lexoffice-Steuerberatersuche veröffentlichen und erhalten so qualifizierte Anfragen von Mandanten, die gerne mit Ihnen über lexoffice zusammenarbeiten möchten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in den Steuerberater FAQs

Zu den Steuerberater FAQs ›

Alle Steuerberater-Funktionen von lexoffice nutzen

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Weitere Vorteile für Steuerberater und Mandanten in lexoffice

Das sagen Mandanten und Steuerberater über lexoffice

"Mir und meiner Zielgruppe ist es wichtig, orts- und zeitunabhängig zu arbeiten und so nutze ich mit rund 70% aller Mandanten lexoffice. Das gefällt ihnen, weil es einfach zu verstehen und zu bedienen ist und bietet die perfekte Schnittstelle zu meiner Steuerberatersoftware."

Interview mit Marcus Dein lesen

Marcus Dein, Steuerberater

"Was lexoffice angeht, so haben wir Mandanten, die seit über 20 Jahren mit den Produkten der Lexware arbeiten. Die stehen einer Unternehmenslösung mit Buchhaltung aus dem Haus natürlich sehr aufgeschlossen gegenüber. Ich habe aber auch sonst noch keinen Mandanten gehabt, der zu lexoffice gewechselt ist und dann irgendwann wieder wegwollte. Dieses System läuft gut, einleuchtend und zuverlässig."

Interview mit Thorsten Mally lesen

Thorsten Mally, Steuerberater

"Ich nutze lexoffice bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. lexoffice ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten und wird auch sehr gut angenommen."

Interview mit Daniela Kunz lesen

Daniela Kunz, Steuerberaterin

"Digital zu arbeiten hat viele Vorteile für die Mandanten, aber auch für uns als Steuerberater: Belege werden komfortabel per App gescannt und hochgeladen, Rechnungen sind mit lexoffice sofort GoBD-konform, Medienbrüche und manuelles Übertragen werden vermieden."

Interview mit Farah Razai lesen

Farah Razai, Steuerberaterin

"Ich habe mir unterschiedliche digitale Buchhaltungslösungen angeschaut, aber lexoffice erfüllt meine Ansprüche am besten. Wenn ich selbst nicht dahinterstehe, empfehle ich eine Lösung nämlich auch nicht, und lexoffice ist sehr nutzerfreundlich."

Interview mit Nadine Meibohm lesen

Nadine Meibohm, Steuerberaterin

"Ich finde lexoffice besser aufgestellt als die anderen Lösungen und ich freue mich, wenn über die lexoffice Steuerberatersuche direkt Mandanten zu mir kommen."

Interview mit Sandra Rohloff lesen

Sandra Rohloff, Steuerberaterin

"Wir haben viele Systeme ausprobiert, mit denen wir zusammenarbeiten könnten. Da gibt es dann welche wie lexoffice, wo wir sagen: „Super, das passt.“ Und es klappt. Dann gibt es wieder andere, wo man sagt: „Ah, lieber nicht.“ Das alles macht es komplex."

Interview mit Sebastian Wieland lesen

Sebastian Wieland, Steuerberater

"lexoffice ist gut durchdacht, der Export fehlerfrei – das ist das Wichtigste für uns Steuerberater"

Interview mit Carina Heckmann lesen

Carina Heckmann, Steuerberaterin

"Inzwischen haben ca. 20% unserer Mandate lexoffice im Einsatz und für unsere Mitarbeiter macht es keinen Unterschied. Die Belege sind digital, egal aus welchem Programm sie stammen. Aber die Kunden können mit den gewohnten Geräten und der guten Usability weiterarbeiten."

Florian Gößmann-Schmitt, Steuerberater

"Die lexoffice Lösung hat mir gefallen, weil sie einfach sehr leicht zu bedienen ist. Man braucht kein Handbuch. Man muss nicht irgendwo nachlesen, wie man etwas bedient. lexoffice ist selbsterklärend und von überallher zu bedienen."

Güncem Campagna, startboosters.de

"Mir gefällt, dass lexoffice einfach ist und daher bedienerfreundlich für die Mandanten. lexoffice ist für kleine und Kleinstunternehmen sinnvoll, wirtschaftlich und preislich gesehen ein sehr gutes Programm."

Interview mit Armin F. Schiehser lesen

Armin F. Schiehser, Steuerberater

"Drei Dinge finde ich an lexoffice genial: Erstens lassen sich Rechnungen unglaublich einfach stellen. Zweitens ist die Umsatzsteuervoranmeldung ein Klacks: Ich pflege schlicht meine Ausgaben ein und schon kann ich via lexoffice elstern. Und drittens kann ich das von überall aus tun und reisen, wann und wie ich will."

Cornelia Altenburg, Schreibtrainerin

"Ich arbeite mit lexoffice mobil und dank Internetzugang genau dort, wo ich mich wohlfühle."

Frank Scheele, Steuerberater

"Ich nutze den praktischen lexoffice Steuerberater-Zugriff. Den ganzen Monat über erfassen meine Mandanten ihre gesamten Belege mit lexoffice. Am Monatsende muss ich mich dann nur noch einloggen und die Datei exportieren, die ich benötige. Das läuft perfekt und völlig unkompliziert."

Markus Schmetz, Steuerberater

Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

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