Kassenbuch der Selbstbucher
Selbstbucher ab lexoffice „Buchhaltung und Berichte“ verfügen auch über ein rechtskonformes Kassenbuch, dass vom Finanzamt anerkannt wird. Ihre Mandanten fügen in Sekundenschnelle neue Einträge hinzu. Den Kassenbestand berechnet lexoffice selbst. Um die Datensicherung und Mindestaufbewahrungspflicht müssen sich Ihre Mandanten nicht kümmern. Das erledigt lexoffice automatisch.