lexoffice für Selbstbucher
Ihr Mandant möchte die unterjährige Buchhaltung selbst erledigen? Dann ist lexoffice „Buchhaltung & Berichte“ die richtige Wahl. Möchte Ihr Mandant darüber hinaus auch die Lohnabrechnung selbst durchführen oder vorbereiten, empfehlen Sie lexoffice „Buchhaltung & Lohn“. Selbstverständlich muss Ihr Mandant nicht alle Funktionen einsetzten bzw. alle Tätigkeiten übernehmen. Welche Aufgaben der Mandant als Selbstbucher tatsächlich durchführt und welche Bereiche Sie abdecken, dass regeln Sie in Ihrem Mandatsvertrag. Gleiches gilt für die Haftung.