Überweisung vom Geschäftskonto

Überweisung

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    Überweisungen sind ein bargeldloses Zahlungsverfahren, bei dem Geldbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das des Zahlungsempfängers transferiert werden. Seit 2008 ist im europäischen Zahlungsverkehr das SEPA-Verfahren verpflichtend, welches standardisierte Anforderungen für Überweisungen in 31 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums festlegt.

    Was ist eine Überweisung?

    Die Überweisung ist ein Zahlungsverfahren, das im privaten und geschäftlichen Umfeld genutzt wird, um einen bestimmten Geldbetrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldners) auf das Konto des Zahlungsempfängers (Gläubigers) zu übertragen. Dabei handelt es sich wie bei Zahlungen mit Debit-, Kreditkarten oder per Lastschrift um ein sogenanntes bargeldloses Zahlungsverfahren.

    In Deutschland liegen Überweisungen bezogen auf den Wert der Zahlungstransaktionen laut Deutscher Bundesbank sogar an erster Stelle im bargeldlosen Zahlungsverkehr. So wurden 2019 in Deutschland insgesamt 56 Billionen Euro per Überweisung übertragen.

    Während es im letzten Jahrtausend und bis zum Anfang der 2000er Jahre noch üblich war, für eine Überweisung einen Überweisungsschein mit der Kontonummer und der Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen und des Empfängers auszufüllen, ist seit 2008 im europäischen Zahlungsverkehr das sogenannte SEPA-Verfahren bei Überweisungen verpflichtend. Dabei steht SEPA für Single Euro Payment Area, was übersetzt so viel bedeutet wie „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses einheitliche europäische Zahlungsverfahren gilt dabei nicht nur in den Ländern der EU, sondern insgesamt in 31 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); dazu zählen neben Island, Liechtenstein und der Schweiz zum Beispiel auch Norwegen. Vereinheitlicht wurde damit unter anderem, welche Angaben für eine Überweisung erforderlich sind und wie lange es dauern darf, bis das überwiesene Geld dem Gläubigerkonto gutgeschrieben sein muss.

    Unabhängig davon, ob eine SEPA-Überweisung ins In- oder Ausland erfolgt, müssen notwendige Angaben gemacht werden. Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen und des -empfängers gehören ebenso zu den notwendigen Angaben wie die Mandatsreferenz, also der Verwendungszweck. Ferner muss der Geldbetrag in Euro und Cent eingetragen werden sowie die Angabe, ob es sich dabei um eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung handelt. Die Angaben zum Zahlungspflichtigen und -empfänger erfolgen dabei über ihre Kontoverbindung, die standardisiert in Form der IBAN (International Bank Account Number, Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identification Code) eingetragen werden. Als Verwendungszweck sollten vor allem im geschäftlichen Umfeld Rechnungsnummer und Kundennummer auftauchen. Häufig wird für eine einfachere Zuordnung der Buchung auch das Rechnungsdatum verlangt.

    Im privaten Bereich sollte darauf verzichtet werden, verdächtige Schlagwörter zu benutzen. Banken sind nämlich verpflichtet ungewöhnliche Transaktionen zu melden. Meldungspflichtig sind Banken auch, wenn bei SEPA-Überweisungen ins europäische Ausland der überwiesene Betrag 12.500 Euro übersteigt. Zulässig sind Auslandsüberweisungen in Europa nur bis zu einem Betrag von 50.000 Euro.

    Um eine Überweisung zu tätigen, muss heute nicht mehr händisch ein Formular ausgefüllt werden. Neben der Papierform sind Überweisungen via Online- oder Mobile Banking zulässig. Außerdem ist es möglich, eine Überweisung am Bankingterminal der Hausbank zu tätigen. Um Fehler beim Eintippen der IBAN zu vermeiden, ist es zudem möglich, über Smartphones und eine Banking-App eine Fotoüberweisung zu wählen. Dabei werden die nötigen Angaben eingescannt und in ein Online-Formular übertragen. Zur Bestätigung der veranlassten Zahlungsverkehrs gilt beim Mobile oder Online-Banking eine TAN (Transaktionsnummer).

    Bei SEPA-Überweisungen gelten darüber hinaus feste Zeiten, in denen das Geld dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden muss. Bei online eingereichten SEPA-Überweisungen in Euro betragen diese einen Bankarbeitstag. Bei Überweisung in Papierform verlängert sich die Gutschrift um einen weiteren Arbeitstag. Längere Fristen gelten auch bei Überweisungen in Fremdwährungen und ins nichteuropäische Ausland.

    Problematisch bei Überweisungen ist, dass sie im Unterschied etwa zur Lastschrift nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können. So ist eine Rückgabe des überwiesenen Betrags nur so lange möglich, so lange der Betrag noch nicht dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wurde. Schleicht sich zum Beispiel ein Fehler in die IBAN ein, müssen Zahlungspflichtige schnell reagieren. Landet der überwiesene Betrag auf einem fremden Konto, sollte die Hausbank eingeschaltet werden.

    Notwendige Angaben bei Überweisungen:

    • Name des Zahlungsempfänger (Gläubigers) und des Zahlungspflichtigen (Schuldners)
    • IBAN und BIC des Zahlungsempfängers und -pflichtigen
    • Betrag in Euro und Cent (oder Fremdwährung)
    • Verwendungszweck (Mandatsreferenz)

    Vorteile von Überweisungen

    • standardisiertes Verfahren mit gleichem Aufwand und Kosten im Inland und europäischen Ausland
    • festgelegte Anzahl von Arbeitstagen bis Gutschrift auf Empfängerkonto
    • bargeldloses Zahlungsverfahren, das sich einfach und nachvollziehbar verbuchen lässt
    • Überweisungen lassen sich in Papierform oder elektronisch veranlassen

    Nachteile

    • überwiesener Betrag lässt sich nicht ohne Weiteres zurück überweisen
    • Überweisungen ab 12.500 Euro müssen gemeldet werden
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