Was spricht für eine Unterschrift?
Es gibt aber Argumente, die für eine Unterschrift sprechen.
Ohne eine Unterschrift ist eine Rechnung kein rechtsgültiges Dokument. Das ist in der Regel kein Problem. Eine Rechnung ist nur eine Auflistung von Waren und Leistungen, die von dem oder der Empfänger:in bezahlt werden muss. Diese Bezahlung erfolgt für gewöhnlich auch ohne eine Unterschrift unter der Rechnung.
Verweigert der oder die Empfänger:in allerdings die Zahlung, wäre ein rechtsgültiges Dokument hilfreich, um einen Rechtsstreit zu umgehen. Allerdings wird ein Dokument erst dann rechtsgültig, wenn beide Parteien durch Ihre Unterschrift bestätigt haben, dass Sie das Dokument verstanden haben und damit einverstanden sind.
Ersteller:in und Empfänger:in müssen also beide die Rechnung unterschreiben. Dadurch verpflichtet sich der oder die Empfänger:in die Rechnung zu bezahlen und Sie können die Zahlung einfacher anfordern.
Besonders, wenn Sie Waren oder Leistungen vor der Zahlung bereitstellen, kann eine unterschriebene Rechnung sinnvoll sein. Kund:innen sind dann dazu verpflichtet, nach Abschluss der Transaktion die Rechnung zu begleichen.
Der Nachteil einer Unterschrift auf einer gedruckten Rechnung ist, dass es leicht ist, die Rechnung dadurch zu fälschen. Beispielsweise kann der oder die Empfänger:in durch einen Stempel über der Unterschrift eine Zahlungsbestätigung fälschen. Die Beweislast, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt, liegt dann bei dem oder der Rechnungsersteller:in.
Außerdem ist der Papierverkehr mit viel Aufwand und Energieverbrauch verbunden. Die Rechnung muss ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, erneut gedruckt und verschickt werden.
Heutzutage gibt es aber auch die Möglichkeit einer Online-Signatur oder E-Signatur. Dafür benötigen Sie eine entsprechende Software, die diese Möglichkeit anbietet. Bis zum Jahr 2011 war die digitale Unterschrift tatsächlich Pflicht auf elektronischen Rechnungen. Heute ist das aber nicht mehr der Fall.