Das muss dokumentiert werden
Aufgezeichnet werden müssen folgende Angaben:
- Beginn der Arbeitszeit
- Ende der Arbeitszeit
- Dauer der Arbeitszeit (Pausen sind hierbei herauszurechnen)
In welcher Form (handschriftlich oder maschinell) die Aufzeichnungen vorgenommen werden müssen, bestimmt das Mindestlohngesetz nicht. In der Praxis empfiehlt sich hierfür jedoch oft ein sogenannter Stundenzettel. Eine kostenlose Vorlage erhalten Sie hier.
Eine Unterschrift des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers auf dem Stundenzettel ist nicht erforderlich. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die aufgezeichneten Arbeitszeiten korrekt sind.
Die Dokumentation der Arbeitszeit muss bis spätestens zum Ende des siebten Tages nach der Arbeitsleistung erfolgen. Die dokumentierten Arbeitszeiten müssen vom Arbeitgeber zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Bei einer Kontrolle durch den Zoll muss die Aufzeichnung vorgezeigt werden können.