Sie befinden sich auf einer lexoffice-Website für Lohn & Gehalt.

Hier kommen Sie zur lexoffice-Hauptseite →

Arbeitnehmerüberlassung:
Das gibt es zu beachten

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Zeitarbeit und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Arbeitgeber:innen können damit flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren und sich durch die Arbeitnehmerüberlassung Arbeitskräfte auf Zeit in den Betrieb holen. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Personalleasing, Mitarbeiterüberlassung oder Zeitarbeit bzw. Temporärarbeit bezeichnet.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Ein Unternehmen (der Entleiher), dass eine:n Leiharbeiter:in einstellen möchte, wendet sich an eine Zeitarbeitsfirma (den Verleiher) und schließt mit dieser einen Überlassungsvertrag. In diesem ist u. a. geregelt, dass Arbeitskräfte gegen Geld entliehen werden. Der:die Leiharbeiter:in selbst bleibt bei der Zeitarbeitsfirma vertraglich angestellt, stellt seine:ihre Arbeitskraft aber dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung.

Wann sollten Sie über den Einsatz von Zeitarbeiter:innen nachdenken?

Zeitarbeiter:innen einzustellen lohnt sich, um Konjunkturschwankungen zu begegnen. Auch in Fällen von Krankheit oder Elternzeit sowie saisonalen Anlässen (z. B. Weihnachtsgeschäft, Sommermonate mit hohem Tourismusaufkommen) kann es sinnvoll sein, auf Zeitarbeiter:innen zurückzugreifen und sie für eine befristete Zeit auszuleihen.

Statistik: Verteilung der Zeitarbeitnehmer und Beschäftigten insgesamt in Deutschland im Jahr 2021 nach Geschlecht | Statista

Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung

Vorteile für Arbeitgeber:innen

Flexibilität, Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit: Je nach Auftragslage können Sie mithilfe von Leiharbeiter:innen schnell, flexibel und bedarfsgerecht auf den vermehrten Bedarf an Arbeitskräften reagieren. So ist es kurzfristig möglich, Auftragsspitzen abzufangen und so zu vermeiden, Kund:innen an die Konkurrenz zu verlieren.

Kostenersparnis: Durch den Einsatz von Leiharbeiter:innen verzichten Sie auf einen aufwendigen Recruiting-Prozess, der neben Zeit auch Geld kostet. Auch um den Arbeitsvertrag müssen nicht Sie sich kümmern, da der:die Leiharbeiter:in über die Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Kalkulierbare Personalkosten: Die Personalkosten, die durch eine Arbeitnehmerüberlassung entstehen, sind gut kalkulierbar. Sie zahlen den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz für die erbrachten Leistungen – Ausfallzeiten (Urlaub oder Krankheit) und Lohnnebenkosten trägt die Zeitarbeitsfirma.

Nachteile für Arbeitgeber:innen

Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung gibt es kaum. Anführen könnte man, dass Zeitarbeitsfirmen nicht immer geeignetes Personal zur Verfügung haben. Das meint nicht zwangsläufig die Qualifikation des:der Zeitarbeitenden, sondern die Herausforderung, dass Unternehmen und Leiharbeiter:in auch wirklich zueinanderpassen. Eine gute Zeitarbeitsfirma wird darauf achten. Auch dürfen Leiharbeiter:innen i. d. R. maximal 18 Monate im selben Unternehmen beschäftigt werden, was ein weiterer Nachteil sein kann.

Rechte der Leiharbeiter:innen

Bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten für Leiharbeiter:innen die gleichen Rechte wie für andere Arbeitnehmer:innen, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz. Es gibt allerdings ein paar Besonderheiten:

  • Im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss eine Arbeitnehmerüberlassung eindeutig als solche bezeichnet werden. Der:die Leiharbeiter:in muss darin explizit aufgeführt sein – eine „Vorratserlaubnis“ ist somit nicht mehr möglich.
  • Leiharbeiter:innen dürfen maximal 18 Monate für denselben Entleiher tätig sein – es sei denn, die Tätigkeit im Unternehmen wurde für insgesamt drei Monate und einem Tag unterbrochen. Allerdings können in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen werden (maximal 24 Monate darf die Überlassung dann betragen).
  • Eine Weiterüberlassung an andere Unternehmen ist verboten (§ 1 AÜG).
  • Es ist nicht erlaubt, Leiharbeiter:innen zu nutzen, um von Gewerkschaften organisierte Streiks zu brechen. Hier drohen Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro.
  • Für Leihmitarbeiter:innen gilt: equal pay. Nach neun Monaten erhalten sie bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit dasselbe Gehalt wie Stammbeschäftigte im Unternehmen, das sie entliehen hat.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Diese Punkte muss er enthalten

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen geschlossen. Enthalten muss sein:

  • Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Zeitarbeitsfirma.
  • Bei Erlöschen oder Nichtverlängerung der Erlaubnis muss die Zeitarbeitsfirma sich umgehend mit dem Entleiher in Verbindung setzen.
  • Arbeitsbedingungen im Unternehmen des Entleihers.
  • Entgelt für vergleichbare Arbeitnehmer:innen im Unternehmen des Entleihers.
  • Qualifikationen des:der Leiharbeiter:in.
  • Entgelt, das vergleichbare Beschäftigte im Unternehmen des Entleihers verdienen.
  • Besondere Anforderungen, die die Tätigkeit mit sich bringt.

Auch werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag u. a. die Arbeitszeit und die Verrechnung der geleisteten Arbeit festgehalten.

Lust auf mehr?

Praktisches Wissen für Arbeitgeber:innen

mit dem ganz pragmatischen Blickwinkel „Was bedeutet das ganz konkret für mich?“ sowohl zu aktuellen gesetzlichen Änderungen als auch zu den Grundlagen des Arbeitgeberlebens. Keine unverständlichen Gesetzestexte, keine bürokratischen Abhandlungen.

>> Wissen für Arbeitgeber:innen