Arbeitnehmerüberlassung: Vorteile von Personal Leasing für Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung:
Das gibt es zu beachten

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    Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung? Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Zeitarbeit und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Arbeitgeber:innen können damit flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren und sich durch die Arbeitnehmerüberlassung Arbeitskräfte auf Zeit in den Betrieb holen. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Personalleasing, Mitarbeiterüberlassung oder Zeitarbeit bzw. Temporärarbeit bezeichnet.

    Das Wichtigste in Kürze

    Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen auszuleihen, wobei der Leiharbeiter weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma angestellt bleibt und seine Arbeitskraft dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung stellt.

    Zeitarbeit ist besonders sinnvoll, um auf Konjunkturschwankungen, Krankheitsfälle, Elternzeiten oder saisonale Anlässe zu reagieren.

    Für Arbeitgeber bietet Zeitarbeit Vorteile wie Flexibilität, Kostenersparnis und kalkulierbare Personalkosten, während Arbeitnehmer durch Zeitarbeit den Einstieg in den Beruf erleichtern können, aber auch Flexibilität benötigen und anfangs oft ein geringeres Gehalt erhalten.

    Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

    Ein Unternehmen (der Entleiher), dass eine:n Leiharbeiter:in einstellen möchte, wendet sich an eine Zeitarbeitsfirma (den Verleiher) und schließt mit dieser einen Überlassungsvertrag. In diesem ist u. a. geregelt, dass Arbeitskräfte gegen Geld entliehen werden. Der:die Leiharbeiter:in selbst bleibt bei der Zeitarbeitsfirma vertraglich angestellt, stellt seine:ihre Arbeitskraft aber dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung.

    Wann ist Zeitarbeit sinnvoll?

    Zeitarbeiter:innen einzustellen lohnt sich, um Konjunkturschwankungen zu begegnen. Auch in Fällen von Krankheit oder Elternzeit sowie saisonalen Anlässen (z. B. Weihnachtsgeschäft, Sommermonate mit hohem Tourismusaufkommen) kann es sinnvoll sein, auf Zeitarbeiter:innen zurückzugreifen und sie für eine befristete Zeit auszuleihen.

    Arbeitnehmerüberlassung: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber:innen

    Vorteile

    Flexibilität, Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit: Je nach Auftragslage können Sie mithilfe von Leiharbeiter:innen schnell, flexibel und bedarfsgerecht auf den vermehrten Bedarf an Arbeitskräften reagieren. So ist es kurzfristig möglich, Auftragsspitzen abzufangen und so zu vermeiden, Kund:innen an die Konkurrenz zu verlieren.

    Kostenersparnis: Durch den Einsatz von Leiharbeiter:innen verzichten Sie auf einen aufwendigen Recruiting-Prozess, der neben Zeit auch Geld kostet. Auch um den Arbeitsvertrag müssen nicht Sie sich kümmern, da der:die Leiharbeiter:in über die Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

    Kalkulierbare Personalkosten: Die Personalkosten, die durch eine Arbeitnehmerüberlassung entstehen, sind gut kalkulierbar. Sie zahlen den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz für die erbrachten Leistungen – Ausfallzeiten (Urlaub oder Krankheit) und Lohnnebenkosten trägt die Zeitarbeitsfirma.

    Nachteile

    Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung gibt es kaum. Anführen könnte man, dass Zeitarbeitsfirmen nicht immer geeignetes Personal zur Verfügung haben. Das meint nicht zwangsläufig die Qualifikation des:der Zeitarbeitenden, sondern die Herausforderung, dass Unternehmen und Leiharbeiter:in auch wirklich zueinanderpassen. Eine gute Zeitarbeitsfirma wird darauf achten. Auch dürfen Leiharbeiter:innen i. d. R. maximal 18 Monate im selben Unternehmen beschäftigt werden, was ein weiterer Nachteil sein kann.

    Zeitarbeit: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende

    Vorteile

    Die Suche nach einem Job nimmt meist viel Zeit in Anspruch und kann auch lange dauern. Für die Zeitarbeitsfirma wird lediglich eine Bewerbung fällig, die Vermittlung wird dann von ihnen übernommen.

    Für Berufseinsteigende ist eine Zeitarbeitsfirma eine gute Anlaufstelle, wenn noch keine Berufserfahrung vorliegt und sie sich in der Orientierungsphase befinden. Mit der Arbeitnehmerüberlassung kann der Einstieg in den Wunschberuf gelingen.

    Mit dem Einsatz in unterschiedlichen Fachbereichen und Branchen können Berufseinsteigende nötige Erfahrungen sammeln und herausfinden, wie sie sich spezialisieren möchten.

    Das Gehalt ist dabei in einem Tarifvertrag festgeschrieben, sodass keine Schwankungen zu erwarten sind und man marktgerecht entlohnt wird.

    Eine Arbeitnehmerüberlassung kann außerdem eine gute Möglichkeit für einen unkomplizierten Wiedereinstieg in den Beruf sein, zum Beispiel nach Krankheit oder Elternzeit.

    Zudem können Berufstätige durch Zeitarbeit ihr berufliches Netzwerk erweitern. Wird gute Arbeit geleistet, kann das auch interessante Türen in einem Unternehmen öffnen, z.B. die feste Übernahme mit einem unbefristeten Vertrag.

    Nachteile

    Die ersten neun Monate der Arbeitnehmerüberlassung erhalten Arbeitnehmer:innen meist ein geringeres Gehalt als die Stammbelegschaft. Erst danach gilt das Gesetz von Equal Pay.

    Arbeitnehmende brauchen ein hohes Maß an Flexibilität, da sie nie genau wissen können, wo sie als nächstes von der Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden.

    Arbeitnehmerüberlassung: Rechte der Leiharbeiter:innen

    Bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten für Leiharbeiter:innen die gleichen Rechte wie für andere Arbeitnehmer:innen, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz. Es gibt allerdings ein paar Besonderheiten:

    • Im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss eine Arbeitnehmerüberlassung eindeutig als solche bezeichnet werden. Der:die Leiharbeiter:in muss darin explizit aufgeführt sein – eine „Vorratserlaubnis“ ist somit nicht mehr möglich.
    • Leiharbeiter:innen dürfen maximal 18 Monate für denselben Entleiher tätig sein – es sei denn, die Tätigkeit im Unternehmen wurde für insgesamt drei Monate und einem Tag unterbrochen. Allerdings können in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen werden (maximal 24 Monate darf die Überlassung dann betragen).
    • Eine Weiterüberlassung an andere Unternehmen ist verboten (§ 1 AÜG).
    • Es ist nicht erlaubt, Leiharbeiter:innen zu nutzen, um von Gewerkschaften organisierte Streiks zu brechen. Hier drohen Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro.
    • Für Leihmitarbeiter:innen gilt: equal pay. Nach neun Monaten erhalten sie bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit dasselbe Gehalt wie Stammbeschäftigte im Unternehmen, das sie entliehen hat.

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Diese Punkte muss er enthalten

    Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen geschlossen. Enthalten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss sein:

    • Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Zeitarbeitsfirma.
    • Bei Erlöschen oder Nichtverlängerung der Erlaubnis muss die Zeitarbeitsfirma sich umgehend mit dem Entleiher in Verbindung setzen.
    • Arbeitsbedingungen im Unternehmen des Entleihers.
    • Entgelt für vergleichbare Arbeitnehmer:innen im Unternehmen des Entleihers.
    • Qualifikationen des:der Leiharbeiter:in.
    • Entgelt, das vergleichbare Beschäftigte im Unternehmen des Entleihers verdienen.
    • Besondere Anforderungen, die die Tätigkeit mit sich bringt.

    Außerdem werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auch u. a. die Arbeitszeit und die Verrechnung der geleisteten Arbeit festgehalten.

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