Gesetzliche Änderungen
zum Jahreswechsel 2023
Lohn & Gehalt

Jeder Jahreswechsel bringt traditionell einige Änderungen rund um Lohn & Gehalt mit sich. Neben den neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung haben auch Gesetzesänderungen Einfluss auf Unternehmen und Beschäftigte.

In unserem Jahreswechsel Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die anstehenden Themen, zeigen Ihnen wo und wie sich die Änderungen in lexoffice Lohn & Gehalt spiegeln und geben Ihnen unsere Top-Tipps fürs kommende Jahr mit auf den Weg.

Jahreswechsel Webinar 2022/2023

Im folgenden Video stellt Ihnen unser Team die wichtigsten Gesetzesänderungen aus dem Themenbereich Lohn & Gehalt vor. Das Video ist nach Kapiteln unterteilt und Sie können so natürlich nur die Inhalte auswählen, die für Sie relevant sind.

Wenn bei Ihnen nach dem Anschauen des Videos noch Fragen offen geblieben sind, dann schicken Sie uns diese gerne an lohn@lexoffice.de mit dem Betreff „Fragen zum Jahreswechsel“. Wir beantworten diese soweit möglich…

  • in einem der beiden „Fragen & Antworten“ Webinare. Hier geht’s zur kostenlosen Anmeldung >>
  • auf dieser Seite im Abschnitt „Fragen & Antworten“
  • oder direkt durch unseren Support, falls es eine sehr unternehmensindividuelle Frage ist.

Kapitel

Sozialversicherung und Meldewesen

00:01:58 Rechengrößen
00:08:58 Neues zum Minijob, Midijob und Mindestlohn
00:14:45 Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU)
00:38:32 Unternehmensnummer in der Unfallversicherung
00:46:58 Entgeltbescheinigungen elektronisch abgeben
00:54:21 Vermischtes
00:58:12 Ausblick (euBP, Arbeitgeberkonto, BA BEA)

Änderungen bei der Lohnsteuer

01:05:48 Rückschau auf die Entlastungspakete I, II
01:09:58 Neue Gesetze und Regelungen
01:14:53 Reisekosten

Arbeitsrecht

01:16:16 Personalfragebogen
01:18:18 Arbeitsverträge
01:20:49 Zeiterfassung

Jahreswechselarbeiten

01:23:47 Lohnsteuerbescheinigung vorbereiten
01:29:22 Erstellungszeitpunkte der Jahreswechselmeldungen 2022
01:34:54 Einzige und letzte Chance für besondere Einstellungen

Tipps & Ausblick

01:41:54 Ausblick: Identifizierung der Lohnabrechner:innen
01:47:18 Tipp 1: Abrechnungskorrekturen
01:52:06 Tipp 2: Änderung der Beschäftigungsart
01:53:30 Tipp 3: Laufenden Urlaubsanspruch anpassen
01:55:00 Tipp 4: Wichtige Aufgaben zu Ihrer Lohnabrechnung erkennen

Die Präsentation zum Download

  • Format: pdf
  • Dateigröße: 50MB
  • Download

Weiterführende Informationen

In der Aufzeichnung weisen wir auf einige weiterführende Informationen und Links hin. Diese finden Sie hier nochmal übersichtlich:

Einen guten Überblick über Wissenswertes rund um Lohn & Gehalt finden Sie in unserem Wissensbereich. Zu den gesetzlichen Änderungen 2023 insgesamt finden Sie einen Überblick auf unserer Seite „Gesetzesänderungen“.

Fragen & Antworten

Hier sammeln wir Ihre Fragen und beantworten diese.

Muss der AN die Verlängerung der Krankschreibung dem AG mitteilen? Eintritt der AU am 1.2.2023, Arzt schreibt bis 10.2.2023 krank, Meldung des AN an AG am selben Tag. AU wird am 10.2.2023 durch den Arzt verlängert. Muss der AN den AG darüber informieren? Oder fragt lexoffice dann automatisch neu ab?
Ja, es handelt sich um eine weitere Krankmeldung. Diese muss getrennt erfasst werden, sodass eine Folgebescheinigung angefragt werden kann.

Gemäß Arbeitsvertrag müssen die Mitarbeiter erst ab dem 3. Krankheitstag zum Arzt und würden damit künftig die eAU auslösen. Was passiert, wenn sie nur 1 oder 2 Tage krank sind und nicht zum Arzt gehen? Erfolgt dann keine Erstattung gem. U1 an mich als Arbeitgeber?
Dann lässt man die Angabe bei der Erfassung der Krankheit weg, dass der Mitarbeiter beim Arzt war. Somit wird auch keine eAU abgerufen. Das U1 Verfahren bleibt davon aber unberührt. Die Erstattung erfolgt trotzdem.

Zur Krankschreibung, wenn man gewählt hat, dass diese erst ab dem 3. Tag abgegeben werden braucht, übernimmt dann trotzdem die Krankenkasse ihren Anteil der Kosten für die ersten 2 Tage?
Ja. Die U1 Erstattung ist unabhängig von der eAU Abfrage und läuft wie gewohnt weiter.

Ich habe eine Unternehmensnummer von der VBG erhalten, ab wann kann ich diese im Programm abändern? 
Die Eingabe der Unternehmensnummer ist seit 19.12.2022 in lexoffice möglich. Bitte laden Sie die Seite ggf. neu, um das zusätzliche Eingabefeld anzuzeigen.

Können wir lexoffice für die Lohnabrechnung von Mitarbeitern nutzen, die wir ausschließlich nach Stücklohn vergüten?
lexoffice unterstützt keinen Akkordlohn. Die Berechnung der monatlichen Vergütung anhand der Stücklöhne müsste außerhalb erfolgen. Gleiches gilt für die Dokumentation der Berechnungsgrundlage.

Hätte man die Krankmeldung „Covid“ anders behandeln müssen?
Die Frage ist: War oder ist mein MA arbeitsunfähig krank? Wenn diese Frage dank einem ärztlichen Attest mit “Ja” beantwortet werden kann, erfassen Sie wie gewohnt die Fehlzeit “Krankheit” in lexoffice. Eine andere Handhabung ist uns nicht bekannt (zumal eine Spezialbehandlung nicht möglich sein dürfte, weil Sie i. d. R. nicht die Diagnose, die hinter einer AU steckt, kennen).

Wie kommt das „E“ auf die Lohnsteuerbescheinigung?
Das “E” kommt automatisch auf die LStB, wenn Sie die Energiepreispauschale mit lexoffice abgerechnet haben. Wenn Sie unterjährig gewechselt haben und die Energiepreispauschale vorher schon abgerechnet haben, können Sie diese über die Vorträge erfassen und auch dann wird das “E” automatisch auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

Ich zahle die Lohnsteuer jährlich und habe die Energiepreispauschale an den AN gezahlt. Wie kann ich die Lohnsteuerbescheinigung vor dem Absenden bearbeiten und das „E“ eintragen?
Das geht. Aber nicht mit lexoffice. Für diesen Fall gibt es von der Finanzverwaltung das Produkt “Mein Elster” und Sie müssen das von Hand korrigieren. Von den Werten / Inhalten ändert sich nichts, das macht es leichter. Sie machen die Dezemberabrechnung. Sie warten auf die Rückmeldung vom FA, das diese die LStB bekommen haben. Sie melden sich bei “Mein Elster” an, wählen die Korrektur einen LStB, übertragen alle Angaben die auf der von lexoffice erstellten LStB draufstehen, ergänzt um das große E. Was Sie für die Korrektur brauchen, ist eine sog. KM-ID. Diese bekommen Sie von unserem Support.

Wie kann ich nachvollziehen, ob mir die Energiepreispauschale erstattet wurde?
Wenn Sie mit lexoffice die Energiepreispauschale ausbezahlt haben, dann lief das immer im Gleichgewicht ab. Das war ja im September. D.h. für jeden Mitarbeiter, für den lexoffice 300 € ausgezahlt hat, hat lexoffice dem Finanzamt 300 € in Rechnung gestellt. Und Sie können das nachvollziehen, indem Sie in lexoffice in Ihren Dokumenten die Lohnsteueranmeldung anschauen. Da ist das dokumentiert. Und andererseits sollten Sie das auf Ihrem Bankkonto sehen.

Kann ich die Urlaubstage für verschiedene Monate des laufende Jahres noch nachtragen. Wie vermeide ich das sonst Urlaubstage in das neue Jahr übertragen werden, obwohl kein Urlaubsanspruch mehr besteht.
Das geht. Man kann auch (und wir haben es auch im Video ab 01:53:30 erklärt) im Bereich des Urlaubskontos über die drei Punkte das Urlaubskonto quasi nullen.

Können Sie eine App oder Tool zur Arbeitszeiterfassung empfehlen. Vor einigen Wochen kam von lexoffice schon mal eine Info. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit, diese auf der Lohnabrechnung zu vermerken?
Es kommt drauf an 🙂 Es kommt wirklich darauf an, welche Anforderungen Sie haben. Es reicht ja von einem analogen Stück Papier mit Start-, End- und Pausenzeit und Gesamtarbeitszeit über eine Excel Liste bis zu digitalen Tools inkl. Abwesenheitsmanagement und Schichtplanung. Jedes Unternehmen hat da andere Anforderungen, deshalb können wir keine Empfehlung aussprechen.
Es gibt noch keine Anbindung von Drittanbieter-Apps zur Zeiterfassung an lexoffice Lohn & Gehalt.

Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2021/2022

Inhalte & Themen

In unserem Webinar zu den gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2021 / 2022 für Lohn & Gehalt haben wir die folgenden Themen bearbeitet:

    Übergreifende Themen:

    • Wie geht es mit dem Kurzarbeitergeld weiter?
    • Jahreswechsel-Checkliste
    • Tipps & Tricks für die Lohnabrechnung

    Neues in der Sozialversicherung:

    • Aktuelle Rechengrößen mit Rechenbeispiel
    • Elektronische Führung der Entgeltunterlagen
    • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Neue Pflichtangaben bei Minijobber:innen
    • Weitere Neuerungen in den Meldeverfahren

    Neues im Bereich der Lohnsteuer:

    • Freibeträge und Rechengrößen
    • Neuerungen bei beliebten Benefits wie dem 44€-Sachbezug und Gutscheinen
    • Neues zum Firmenwagen

    Neues im Arbeitsrecht:

    • Änderungen beim Mindestlohn

    Aufzeichnung: Jahreswechsel Webinar 2021/2022

    Wir stellen Ihnen hier die Aufzeichnung unseres Webinars am 14. Dezember 2021 zur Verfügung.

    Wichtiger Hinweis: Sie erhalten in diesem Webinar keine Rechts- und Steuerberatung. Wir betrachten das Thema „Gesetzliche Änderungen“ lediglich in Zusammenhang mit lexoffice Lohn & Gehalt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

    In der Aufzeichnung sind die einzelnen Kapitel markiert, falls Sie nur an einzelnen Themen Interesse haben.

    Das eBook zum Jahreswechsel 2021/2022 für Arbeitgeber:innen

    Ausführliche Fachartikel und Hintergründe zu den Jahreswechsel-Themen bei Lohn und Gehalt sowie unsere Jahreswechsel-Checkliste finden Sie in unserem mehr als 40 Seiten starken eBook >>

    Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel die über die Themen für Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen hinaus gehen, finden Sie in unserer lexoffice Übersicht zu den gesetzlichen Änderungen >>

    Die Themen kommen u.a. aus den Bereichen Familie, Steuern, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Umwelt und Medien.

    eBook: gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2022 zu den Themen Lohn und Gehalt (Download)

    FAQ zum Webinar

    Während des Webinars konnten die Teilnehmer:innen Ihre Fragen in den Chat schreiben. Aus Datenschutzgründen sind diese in der Aufzeichnung nicht zu sehen. Wir haben aber die Fragen gesammelt und beantworten Sie hier im Folgenden:

    Arbeitshilfen

    Kurzarbeit

    Nur Resturlaub aus 2021 oder gleich zuerst den neuen Jahresurlaub 2022?
    Nur der Resturlaub aus dem Vorjahr, also 2021. Der neue Urlaubsanspruch für 2022 ist davon nicht betroffen.

    Bis 31.3. bekam meine Mitarbeiterin KUG 87%, dann kein KUG bis Ende 2021. Bei Neubeantragung für Januar 2022 geht es wieder bei 67% los? / Wenn KUG schon 2020 gewährt wurde, gilt immer die Erhöhung weiter, die Monate zählen immer weiter?
    Auszug aus www.bmas.de: “Gezählt werden die individuellen Bezugsmonate des Beschäftigten, es kommt nicht darauf an, wann und wie lange Kurzarbeit im Betrieb eingeführt und ob diese zwischenzeitlich unterbrochen wurde. Für den erhöhten Leistungssatz ist es ausreichend, wenn Beschäftigte insgesamt drei bzw. sechs Monate Kurzarbeitergeld bezogen haben. Die Zählwirkung beginnt nach einer Unterbrechung nicht wieder von vorne. Dies gilt auch bei Beschäftigten, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld den Arbeitgeber wechseln und dort (erneut) Kurzarbeitergeld beziehen.”

    Wie ist das wenn die Mitarbeiterin Ehefrau ist? Mir ging es in erster Linie um die Einkommensteuer. Muss die Ehefrau die als Mitarbeiterin angestellt ist, durch Bezug von KUG eine eigene Steuererklärung abgeben?
    smartsteuer bietet in ihrer KUG Steuererklärung auf https://www.smartsteuer.de/online/kurzarbeit/#kurzarbeit auch Zusammenveranlagung an.

    Wenn man eine Weiterbildung machen würde, kann man das zusätzlich anklicken oder auswählen? Und muss man wahrscheinlich bei der Agentur für Arbeit einreichen?
    Ja, wir haben alle Informationen zum Thema in einem gesonderten Artikel zusammengefasst: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/5827609-weiterbildungen-wahrend-kurzarbeit

    Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Art der Weiterbildung?
    Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit begonnen werden. Träger und Maßnahme müssen nach dem SGB III zugelassen sein. Außerdem muss die Maßnahme entweder mehr als 120 Stunden dauern oder sie muss nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt werden.

    Kürzung Urlaub bei Kurzarbeit Null: Muss die Kürzung des Urlaubs vorher dem Arbeitnehmer angezeigt werden?
    Nein, das ist in dem konkreten Fall, der in Erfurt gerichtlich behandelt wurde, auch nicht passiert. Das ist angelehnt an den Sachverhalt, wenn ein Arbeitsverhältnis ruht, wie zum Beispiel bei der Elternzeit. Dann passt man den Urlaubsanspruch auch an. Aus Fairnessgründen sollte man das aber vielleicht tun. Im Zweifel besprechen Sie das bitte mit einem:einer Fachjurist:in für Arbeitsrecht.

    Wir haben Mitte des Jahres eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die zuvor in ihrem alten Betrieb auch schon KUG erhalten hatte – wie stelle ich nun den 80%-Anspruch in meine Abrechnung ein?
    In diesem Artikel beschreiben wir, wie Sie die KUG Monate eingeben können, die vor einem Wechsel zu lexoffice bereits angefallen sind >>
    In dem Fall hilft das leider nicht: Das beschreibt doch nur den Fall, dass die Mitarbeiterin BEI UNS zuvor beschäftigt war… Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die MA auch Anspruch auf 80% hat, wenn sie die bei ihrem vorhergehenden AG erhalten hatte…
    Kug-Monaten aus Zeiten vor dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis können mit lexoffice nicht abgerechnet werden.

    Wenn ein Mitarbeiter seit April 2020 und voraussichtlich bis einschließlich März-2022 auf Kug ist, kann er nach einer Kündigung danach Arbeitsgeld erhalten?
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu “Falls Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld arbeitslos werden, berechnet sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall erzielt worden wäre. Damit ist gewährleistet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine leistungsrechtlichen Nachteile erfahren, wenn sie nach dem Kurzarbeitergeldbezug arbeitslos werden sollten.”

    Corona Prämie

    Einen Artikeln mit allen Informationen zur Corona Prämie finden Sie hier >>

    Steuer- aber nicht sozialabgabenfrei?
    Weil steuerfreie Einnahmen prinzipiell nicht zum Arbeitsentgelt zählen, sind die Sonderleistungen auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

    Wie beantragt man die Corona Prämie?
    Ein Antrag ist nicht notwendig; die Corona-Prämie kann unbürokratisch einfach gewährt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird pauschal angenommen, dass eine die Unterstützung rechtfertigende Situation vorliegt. Die Aufzeichnungspflicht ist aber nach wie vor zu beachten: Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto des Beschäftigten dokumentiert werden.

    Ich habe Pfleger:innen als Arbeitnehmende. Liegt da die Prämie auch bei 1500 oder höher?
    Informationen zum Pflegebonus finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus.html

    Können auch Werkstudenten den Corona Zuschuss bekommen?
    Ja, auch an Werkstudenten kann die Corona-Prämie ausgezahlt werden.

    Formlose Dokumentation auf der Lohnabrechnung durch Lexoffice möglich?
    In lexoffice Lohn & Gehalt steht Ihnen die Corona Prämie als Entgelt zur Auswahl im zweiten Schritt der monatlichen Lohnabrechnung zur Verfügung. Nutzen Sie dies, ist die Zahlung automatisch so auch im Lohnkonto des:der Beschäftigten dokumentiert. Übrigens achtet lexoffice auch automatisch darauf, dass Sie den Höchstbetrag von 1.500 Euro nicht überschreiten.

    Steht diese einer natürlichen Person in mehreren Angestellten-Verhältnissen zu? D.h. 1500 EUR vom Arbeitgeber 1 und nochmals zusätzlich 200 EUR vom Arbeitgeber 2 (z.B. 450 EUR-Job)?
    Die Corona-Prämie gilt mit ihrem Höchstbetrag von 1.500 EUR je Arbeitsverhältnis und ist für alle Mitarbeitertypen (Angestellte, Minijobber usw) nutzbar.

    Frage zu der Prämie. Einmal bekommen als Minijobber und einmal eine Teilzahlung im Fest-Job. Muss das denn nicht zum Teil wieder erstattet werden im Lohnsteuerjahresausgleich?
    Die Corona-Prämie ist – zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gezahlt – wirklich steuerfrei und führt nicht zu Steuerprogression. Sie muss nicht in der Einkommensteuer angegeben werden.

    KUG und Corona-Zulage: Gibt es Auswirkungen, wenn wir im Dezember nun in Kurzarbeit gehen müssen, unseren Mitarbeitern aber schon eine Corona-Zulage mit Auszahlung im Dezember versprochen hatten (als Dankeschön für die zurückliegenden anstrengenden Monate) – kann die ohne Gefahr zusätzlich zum KUG gezahlt werden und muss die im KUG-Antrag angegeben werden?
    Das ist gefahrlos möglich und muss nicht im Kug-Antrag angegeben werden. Einige unserer Kund:innen haben die Corona-Prämie als Arbeitgeberzuschuss zum Kug verwendet, um das Netto “aufzufüllen”.

    eAU & Krankenkassen bei Minijob

    Was ist, wenn ein Mitarbeiter keine Steuer ID trotz mehrmaliger Aufforderung nicht einreicht? Keine Abrechnung?
    Nicht abrechnen ist keine gute Option. Bitte nehmen Sie mit unserem Support Kontakt auf.

    Wie ist es denn mit der Erstattung bei privat Versicherten?
    Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.
    Folgefrage: Wenn es keine Erstattung gibt, muss ich denn da die Umlage zahlen? Heißt das auch für mich als Arbeitgeber, dass ich zukünftig bei Privatversicherten die Lohnfortzahlung immer alleine trage?
    Auch für privat versicherte Minijobber zahlen Sie Beiträge in die Umlageversicherung ein. In der Folge erhalten Sie eine Erstattung der Entgeltfortzahlung. Sie müssen keine Krankenkasse bei privat versicherten Minijobbern eintragen.

    Wenn ein AN von Mini zu Midi wechselt, muss ich oder der AN sich noch extra an die Krankenkasse wenden oder übernimmt Lexoffice alles Notwendige selbst?
    Sie passen die Daten des:der Mitarbeiter:in in lexoffice an (ändern das Beschäftigungsverhältnis) und geben dabei auch die Krankenkasse an. Um den Rest kümmert sich lexoffice.

    Was bedeutet die Höchstbeschäftigungsdauer genau? Ich darf keinen Minijobber für mehr als 3 Monate beschäftigen?
    Die Höchstbeschäftigungsdauer gilt für kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter:innen und nicht für Beschäftigte mit Minijob. Dort gilt aktuell die Verdienstgrenze von 450 €.

    Hat ein Minijobber auch Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn er bei einem anderen AG Vollzeitbeschäftigte ist?
    Anm. AFreigang: Minijobber haben unabhängig von weiteren Beschäftigungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    Wenn ein privatversicherter MA krank wird bekommt er ja keine gelbe AU Meldung für/von der Krankenversicherung. Wie wird dies dann gehandhabt?
    Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.
    Folgefrage: Heißt das auch für mich als Arbeitgeber, dass ich zukünftig bei Privatversicherten die Lohnfortzahlung immer alleine trage?
    An der Erstattung von geleisteter Entgeltfortzahlung für privat krankenversicherte Mitarbeiter:innen ändert sich nichts.

    Wie läuft das mit der eAU bei Minijobbern mit mehreren AG?
    Der oder die Arbeitgeber:innen, bei denen sicher der Minijobber krankmeldet, dürfen die eAU anfragen. Voraussetzung ist weiterhin, dass im Krankheitszeitraum ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

    Was ist wenn AN im Krankenhaus liegt und keine AU hat?
    Wie realistisch das ist, vermag ich nicht einzuschätzen. Generell gilt, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Tagen eine Bescheinigung beigebracht werden muss. Falls dem nicht so ist, könnten Sie als Arbeitgeber:in die Entgeltfortzahlung zurückhalten. Derartige Fälle sollten im Gespräch mit der Krankenkasse besprochen werden.

    Wie lange sind die eAU´s abrufbereit?
    Sobald ein Abruf erfolgreich vonstatten ging, kann er nicht wiederholt werden. Ein Abruf der eAUs für 2022 vor dem verpflichtenden Verfahrensstart (1. Juli) sollte möglich sein.

    Das heißt aber wenn kein Abruf AU = keine Erstattung, oder?
    Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung. Am Prozedere bei AUs ändert sich nur der Transportweg (und der Überbringer). Es gilt, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Tagen eine Bescheinigung beigebracht werden muss. Falls dem nicht so ist, könnten Sie als Arbeitgeber:in die Entgeltfortzahlung zurückhalten.

    Kann man die AU im aktuellen Monat auch für Vormonate eingeben. Ist ja oft monatsübergreifend.
    Ja, das geht. Haben Sie den Monat bereits abgerechnet führt das im Folgemonat zu einer Korrekturabrechnung.

    Was passiert wenn MA am 1. Krankheitstag noch gearbeitet hat?
    Dafür können sie ein Häkchen setzen. Dann wird das entsprechend berücksichtigt.

    Wie läuft es denn, wenn der/die Angestellte ohne Arzt krank ist? Freitag Abend bekommt er/sie Magendarm…fällt Samstag aus, ist aber Montag wieder fit. Dann kann Sie ja nicht zum Arzt für eine Bestätigung, ist aber trotzdem krank?
    Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung.

    Muss man die eAU als Arbeitgeber tatsächlich bei den einzelnen KK aktiv abfragen oder erfolgen die Gutschriften automatisch auch wenn man nicht abfragt?
    Sobald sie eine Krankheit erfassen und diese eAU-fähig ist ruft lexoffice die eAU automatisch ab und hält sie über den Status des Abrufs auf dem Laufenden.
    Und wie bisher auch versendet lexoffice automatisch den Erstattungsantrag an die Krankenkassen.

    Nehmen alle Ärzte an der eAU teil? Ist das Pflicht?
    Ab 01.07.2022 ist das Pflicht. Private Versicherungen nehmen nicht an der eAU teil.
    Am Verfahren sollen alle Vertrags(zahn)ärzte und Vertragskrankenhäuser teilnehmen. Seit Oktober 2021 übertragen Praxen bereits Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen. Allerdings machen längst noch nicht alle Ärzt:innen mit, die müssten…

    Was passiert, wenn der MiniJobber privat versichert ist? Muss dann die letzte gesetzliche in Erfahrung gebracht werden?
    Für privat versicherte Mitarbeiter:innen gibt es keine elektronische AU. Die privaten Kassen nehmen an dem Verfahren nicht teil. D.h. Sie brauchen hier auch keine Kasse in Erfahrung bringen sondern wählen in den Mitarbeiterangaben “privat versichert” aus.

    Die Informationen zur KK bei Minijobbern werden auch für die Jahresmeldungen oder anderen DEÜV-Meldungen benötigt oder nur bei Erfassung von Erkrankungen?
    Die Angaben zur Krankenkasse brauchen Sie für die AAG-Erstattungsanträge, für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und später auch für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld. Entgeltmeldungen sind bisher nicht betroffen.

    Ist die Krankenkasse, die über die 2. kurzfristige Beschäftigung informiert, die „echte“ Krankenkasse oder die Minijobzentrale?
    Hier muss ich mich korrigieren. Die Antwort kommt von der Minijobzentrale.

    Eine Erstattung durch die Krankenkasse erhalte ich doch auch nur, wenn ich eine AU habe. Oder nicht?
    Für Arbeitsunfähigkeiten bis zu 3 Tagen bekommt man auch ohne AU eine Erstattung.

    Wenn man die AU ab dem 1. Tag verlangen möchte, reicht dann ein Mail an die Mitarbeiter oder braucht’s eine Vertragsänderung?
    Es gibt zwei Empfehlungen: Entweder ganz konkret in den Arbeitsvertrag schreiben. Oder im Arbeitsvertrag eine Formulierung wählen im Stil “Der:die Arbeitgeber:in behält sich vor, eine kürzere Vorlagefrist zu verlangen.” und dann daneben konkret regeln. Es muss auf jeden Fall schriftlich hinterlegt werden. Im Zweifel besprechen Sie das bitte mit einem:einer Fachjurist:in für Arbeitsrecht.

    Die Krankenhäuser erstellen manchmal keine AUs sondern nur Bescheinigungen aus dem Entlassungsmanagement. Sie werden im eAU Verfahren gleichgestellt oder?
    Diese Bescheinigungen werden – insofern es sich um ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne der Sozialgesetzgebung handelt – ebenfalls über den eAU-Kanal zurückgemeldet.

    Wie sieht es in den ersten 30 Arbeitstagen mit der eAU – wie wird das für den Mitarbeiter berücksichtigt?
    lexoffice erkennt und berücksichtigt automatisch, das bei einem neuen Mitarbeiter bzw. einer neuen Mitarbeiterin in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung erfolgt.

    Fragt Lexoffice die eAUs an und übermittelt die an uns oder müssen wir diese selbstständig anfordern?
    Mit dem Eintragen des Krankzeitraums wird von lexoffice automatisch eine eAU abgefragt.

    Wenn ich mich am 14.12.2021 beim AG krank melde, hängt der AG am 15.12.2021 in „der Luft“, oder?
    Ja, genau. Arbeitgeber:innen haben zu dem Zeitpunkt nur das Wort der Beschäftigten, aber noch keine eAU vorliegen.

    Wie verhält es sich mit der „Ärztl. Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“? (Ausstellung ebenfalls durch Arzt) Gibt es hierfür auch eine elektronische Meldung oder bleibt hier alles beim Alten?
    lexoffice plant im ersten Quartal 2022 auch die Entgeltbescheinigungen für Kund:innen bereitzustellen, um den manuellen Prozess abzulösen. Januar, Februar und März ist bei “Kind krank”, “Krankengeld” etc. noch immer sv.net der richtige Weg. Wie das geht, schreiben wir in diesem Artikel >>

    Verstehe ich das richtig, dass lexoffice die eAU bei den Krankenkassen anfordert? Das müssen wir nicht tun?
    Korrekt 🙂

    Kann man den Arzt der festgestellten AU noch einsehen?
    Diese Informationen wird es zukünftig nicht mehr geben. Neben dem Mitarbeiter kennt nur die Krankenkasse den feststellenden Vertragsarzt.

    Was passiert, wenn der von der Krankenkasse gemeldete Zeitraum abweicht?
    Abweichungen können ganz regulär sein. Ein Beispiel: Ein:e Mitarbeiter:in ist 5 Tage krank, die ersten drei ohne AU und die letzten beiden mit AU. Dann haben Sie 5 Tage krank hinterlegt, bekommen aber eine eAU für 2 Tage. Der Status, den lexoffice dann zurückmeldet, lautet “eAU liegt teilweise vor”. Sie prüfen das dann, ob die Abweichung okay ist oder Ihnen komisch vorkommt. In dem genannten Beispiel passt es und sie müssen nichts anpassen. Anderes Beispiel: Der:die Mitarbeiter:in ist 10 Tage krank geschrieben und fühlt sich nach 5 Tagen wieder fit und kommt zurück zur Arbeit (Ja, das geht. Nachzulesen hier und hier), dann kürzen Sie die Krankheit. Die AU bleibt aber die AU; das ist ja nur eine Prognose.

    Gibt es eine Unterscheidung Krankheit ohne und mit AU-Bescheinigung? Das wird für die Vorerkrankungsanfrage benötigt…
    Ja, mit der Bereitstellung von eAU wird es in lexoffice möglich sein bei Krankheiten anzugeben, ob sie im Zusammenhang mit einem Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt stehen.

    Sind die eAU nur noch Richtwerte der Mitarbeiter? Wie sind die MA versichert, wenn diese eher zurückkommen?
    Die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern gibt nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf ab. Bei Arbeitnehmern, die trotz einer Krankschreibung arbeiten, greift der Versicherungsschutz weiterhin. Ausführlich zum Nachlesen in unserem Artikel >>

    Minijobber Steuer ID

    Hallo, kurze Frage zur ID Nr. Mitarbeiter Minijobber. Brauche ich die ID Nr. für Minijobber, die nicht mehr bei mir seit Dez. 2021 arbeiten?
    Für Mitarbeiter:innen, die vor / Dezember 2021 bei Ihnen aufhören / aufgehört haben, brauchen Sie keine Steuer-Id eintragen.

    Mindestlohn

    Was ist mit dem Mindestlohn in der Baubranche, inwiefern erhöht sich dieser?
    Branchenspezifische Mindestlöhne können wir nicht berücksichtigen. In lexoffice wird lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn geprüft. Die Rechengrößen des Baugewerbes können Sie auf den Seiten der https://www.soka-bau.de nachlesen.
    Bitte beachten Sie, das mit lexoffice Lohn & Gehalt kein Baulohn abgerechnet werden kann!

    Gutscheine

    Unseren frisch aktualisierten Artikel zu Gutscheinen und Geschenken finden Sie hier >>

    Was ist mit Gutscheinen, die man noch hat. Darf man diese noch im kommenden Jahr ausgeben?
    Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen ausgegebenen Gutscheine und Geldkarten die neuen Anforderungen erfüllen, sollten Sie am besten noch vor dem 31.12.2021 eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt beantragen. Im Rahmen dieser Anrufungsauskunft können Sie nachfragen, ob die von Ihnen ausgegebenen Geldkarten oder Gutscheine die Kriterien nach dem ZAG erfüllen. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos.

    Amazon geht dann also nicht mehr? Wie ist es mit Rewe Gutscheinen? Oder Edeka, Lidl, etc?
    Gutscheine gelten als Sachbezug, wenn eine dieser Eigenschaften erfüllt ist:

    • Wenn diese nur in einem limitierten Netz eingesetzt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
    • Wenn sich diese nur auf eine beschränkte Produktpalette beziehen. Hierzu zählen beispielsweise Tankkarten, Gutscheinkarten für einen Buchladen oder ein Fitnessstudio oder auch Kinokarten.
    • Wenn diese als „Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken“ eingesetzt werden. Hierzu zählen z. B. Essensmarken.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, beantragen Sie eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos.

    Meldungen & Jahreswechsel

    Guten Tag, bis zum 30.6.2021 habe ich über Lexware einen Minijob abgerechnet. ab 1.7.2021 über lexoffice. Gibt es die Sozialversicherungsmeldung 92 automatisch und wann?
    Die UV-Jahresmeldung wird mit der Lohnabrechnung für Dezember erstellt und versendet.

    Was bewirkt das M auf der Lohnsteuerbescheinigung? Ich habe die Sache mit dem M nicht verstanden.
    Immer, wenn Sie einem Ihrer Mitarbeiter:innen im Rahmen einer Dienstreise eine (oder mehrere) Mahlzeiten bezahlen, muss das auf der Lohnsteuerbescheinigung mit einem “M” vermerkt werden. Das Finanzamt will damit Spesenbetrug vermeiden.

    Kann man kurzfristig Beschäftigten einen Vorschuss in der Gehaltsabrechnung ausweisen?
    Ja, Sie finden eine entsprechende Lohnart im Abrechnungsassistent, wenn Sie auf Schritt 2 “Stunden & Entgelte” beim entsprechenden Mitarbeiter auf “ENTGELT HINZUFÜGEN” klicken und in der Liste nach “Abschlag / Vorschuss” suchen.

    Wenn ein MA monatlich 284 € für betriebliche Altersversorgung zahlt, sind davon ab 2022 nur 280 € steuerfrei. Der Rest wird automatisch als Lohn versteuert. Richtig?
    Ganz genau.

    Direktversicherung Änderung der AG Beiträge in lexoffice enthalten?
    Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 sind in lexoffice enthalten. Die Auswirkungen auf die maximale Höhe der Abgabenfreiheit bei BAV wird berücksichtigt.

    Weitere Fragen

    Wie muss ich eine Quarantäne abrechnen? Dafür hat der Arbeitnehmer ja keine AU, sondern nur den Brief vom Gesundheitsamt. Muss ich dann noch irgendwo ein Antrag einreichen?
    Wie Sie bei einer Quarantäne vorgehen, haben wir in diesem Artikel geschrieben >>

    Muss ich auch für Minijobber eine Lohnsteuer-Anmeldung machen? Wir haben aktuell nur Minijobber.
    Das ist nur nötig, wenn mindestens einer Ihrer Minijobber:innen auf Steuerkarte arbeitet (sehr selten). Falls das Finanzamt jedoch dennoch Lohnsteuer-Anmeldungen haben möchte, melden Sie sich gerne kurz bei unserem Support. Wir haben hierfür eine Lösung.

    Muss der Übergangsbereich schriftlich vom Mitarbeiter bestätigt werden, ob er/sie das will?
    Nein, es handelt sich nicht um ein Optionsmodell. Sobald das vereinbarte Entgelt 450,00 EUR übersteigt und höchstens 1.300,00 EUR beträgt, kommt der Übergangsbereich zur Anwendung.

    Wenn ein Mitarbeiter zum 31.12.2021 aufhört, wann werden dann die Lohnsteuerbescheinigung und Besch. zur SV verschickt?
    Mitarbeiter:innen, die zum 31.12.2021 ausscheiden, erhalten mit der Lohnabrechnung für Dezember alle (Jahres-)Bescheinigungen, wie die Lohnsteuer-Bescheinigung und die Meldebescheinigung für die Rentenversicherung.

    Kann man die Anzahl der Arbeitstage pro Woche im Jahr wechseln, unser Mitarbeiter arbeitet im Sommer 6 Tage, im Winter nur 4 Tage?
    Das Arbeitszeitmodell der Mitarbeiter:innen kann monatlich angepasst werden. Achten Sie bitte auf die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs.

    Wenn ich das Beschäftigungsverhältnis anpasse (Beispiel vom Minijob zum Angestelltenverhältnis): Können dann noch Korrekturen / Änderungen an den Vormonaten vorgenommen werden?
    Wenn Sie den Wechsel der Beschäftigungsart ohne Aus- und Wiedereintritt (wie ich es empfohlen habe ;-)) durchführen, ist das möglich. Sonst nicht.

    Kann man Mitarbeiterziele setzen und anhand von einem Bonus auszahlen?
    lexoffice bietet keine Möglichkeiten an, Zielvereinbarungen zu hinterlegen. Das müssten Sie in einem dafür geeigneten System machen. Den Bonus finden Sie natürlich am Ende des Bewertungszeitraums in der Abrechnung in der Liste der Entgelte.

    Fragen zu lexoffice Lohn & Gehalt generell

    Planen Sie, dass man im Lohn und Gehalt auch ausländische Mitarbeiter abrechnen kann?
    Ja, wir wollen demnächst auch die Abrechnung von Mitarbeiter:innen mit Wohnsitz im Ausland umsetzen. Sobald es soweit ist, werden Sie über unseren Newsletter (oder ähnliche geeignete Kanäle) informieren.

    Ist die Funktion geplant betriebliche Ruhetage zu hinterlegen? Ist ja relevant bei der Lohnfortzahlung von Stundenlöhnern (/Werkstudenten) wenn der Ruhetag auf einen Arbeitstag fällt.
    Nein, das haben wir bisher nicht geplant. Ich nehme diese Anregung sehr gerne mit in die Produktteams.

    Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2020/2021

    Inhalte & Themen

    In unserem Webinar zum Jahreswechsel 2020 / 2021 kamen die folgenden Themen zur Sprache:

    Die Corona-Krise

    • Rückblick & Ausblick: Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Pandemie

    Sozialversicherung

    • Aktuelle Rechengrößen und Neuerungen in den Meldeverfahren.
    • Die Erhöhung des Mindestlohns und seine Auswirkung auf die Arbeitszeit von Minijobbern.
    • Der Betriebsprüfer kommt: Informationen aus der Praxis.
    • Ausblick: Abschaffung des gelben Krankenscheins in den kommenden Jahren

    Lohnsteuer

    • Die Soli-Abschaffung ab 2021 – was bedeutet das für Ihre Mitarbeiter:innen?
    • Die Entfernungspauschale: Erhöhung im Rahmen des Klimaschutzprogramms.

    Arbeitsrecht

    • Neuerungen und interessante Rechtsprechungen

    Tipps & Tricks

    • Jahreswechsel-Checkliste für Arbeitgeber:innen
    • Produkt-Neuigkeiten bei lexoffice Lohn & Gehalt

    Aufzeichnung: Jahreswechsel Webinar 2020/2021

    Das Webinar fand an drei Terminen statt. Wir stellen Ihnen hier die Aufzeichnung des dritten und letzten Termins vom 12. Januar 2021 zur Verfügung.

    Wichtiger Hinweis: Sie erhalten in diesem Webinar keine Rechts- und Steuerberatung. Wir betrachten das Thema „Gesetzliche Änderungen“ lediglich in Zusammenhang mit lexoffice Lohn & Gehalt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

    Das eBook zum Jahreswechsel 2020/2021 für Arbeitgeber

    Ausführliche Fachartikel und Hintergründe zu den Jahreswechsel-Themen bei Lohn und Gehalt sowie unsere Jahreswechsel-Checkliste finden Sie in unserem mehr als 30 Seiten starken eBook >>

    Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel die über die Themen für Arbeitgeber und Mitarbeiter hinaus gehen, finden Sie in unserer lexoffice Übersicht zu den gesetzlichen Änderungen >>

    Die Themen kommen u.a. aus den Bereichen Familie, Steuern, Gesundheit, Wohnen, Mobilität, Umwelt und Medien.

    FAQ zum Webinar

    Während des Webinars konnten die Teilnehmer:innen Ihre Fragen in den Chat schreiben. Aus Datenschutzgründen sind diese in der Aufzeichnung nicht zu sehen. Wir haben aber alle Fragen gesammelt und beantworten Sie hier im Folgenden:

    Coronaprämie: Darf diese in Teilzahlungen erfolgen? z.B. 3Monate x 500 EUR.

    Kurze Antwort: ja. Die 1.500,00 EUR sind ein Freibetrag, der mit einzelnen Zahlungen oder mit einem Mal gewährt werden kann.

    Elektronisch: Reicht es als pdf eingescannt?

    Sie beziehen sich bestimmt auf die Anforderung, das Entgeltunterlagen zukünftig elektronisch aufbewahrt werden müssen. Dazu fehlen leider noch Details, wobei PDF mit hoher Sicherheit eine Rolle spielen wird. Die Dokument-Management-Systeme, die in der Rechnungsstellung und Buchhaltung laufen, verwenden dieses Format extensiv.

    Müssen die Entgeltunterlagen auch rückwirkend elektronisch abgelegt werden?

    Die konkreten Regelungen stehen noch aus. Da Betriebsprüfungen für vergangene Zeiträume erfolgen, wird es interessant sein zu erfahren, welche tollen Bestimmungen wir im Laufe dieses Jahres vorgesetzt bekommen.

    Wird die elektronische Arbeitszeitdokumentation ab 1.1.2022 auch verpflichtend?

    Die Liste der infrage kommenden Dokumente ist in der sog. BVV niedergeschrieben. Sie beinhaltet u. a. den Zeitnachweis gem. Mindestlohngesetz.

    Wäre einen Direktversicherung so ein Fall für die Solipflicht, da die ja pauschal versteuert wäre?

    Sie haben Recht: Sobald pauschal versteuert wird, fällt der Solidaritätszuschlag an.

    Wie trage ich ein Sabbatical ein, als unbezahlter Urlaub?

    Das hängt ganz davon ab, wie Sie die Auszeit vertraglich vereinbart haben. Die Vereinbarung von unbezahltem Urlaub ist nicht unüblich.

    Reicht es den Erstattungssatz in Lexoffice einzutragen oder muss man das vorher mit der KK vereinbaren?

    Wenn Sie keine Regelung mit der Krankenkasse getroffen haben, gilt zunächst der “Standard”-Satz. Eine Änderung des Umlagesatzes setzt eine schriftliche Vereinbarung mit der individuellen Krankenkasse voraus. Es genügt nicht, die Einstellung in lexoffice zu ändern – wir dürfen das nicht in Ihrem Namen vereinbaren.

    Wenn ich meine Mitarbeiter nicht direkt aus Lexoffice bezahle, z.B. über Dauerauftrag, wie ordne ich dann im Konto der Bank den Betrag zu, ohne eine Doppelbuchung zu haben?

    Bei der Lohnabrechnung werden die Ausgaben automatisch an die Buchhaltung übergeben. Sie müssen die Transaktion der Gehälter in der Bank lediglich mit “Nettogehälter” kategorisieren. So vermeiden Sie Doppelbuchungen.

    Können 450 EUR Kräfte ebenfalls eine Coronapauschale erhalten? Wenn ja wie ist die SV Steuer für den Arbeitnehmer und den AG?

    Die Corona Sonderzahlung darf auch bei Mitarbeiter:innen mit Minijob gezahlt werden. Sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es entstehen keine zusätzlichen Abgaben.

    Was ist zu beachten, wenn man von 2020 (Lexware) auf 2021 (lexoffice) wechselt?

    Wir haben die wesentlichen Punkte, die beim Wechsel zu lexoffice zu beachten sind, in einem Hilfeartikel zusammengefasst >>

    Gibt es inzwischen eine Möglichkeit „pauschale Steuer“ für Geschenke etc. an externe zu buchen?

    Leider bieten wir die Abrechnung und Meldung von pauschaler Lohnsteuer nach § 37b EStG nicht in lexoffice an.

    Wenn schon seit März 2020 Kurzarbeit im Betrieb eingesetzt wird, bleibt die 100% Sozialabgabenübernahme auch in 2021 bis wann?

    Unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum 30 Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.6.2021 in voller Höhe und danach bis zum 31.12.2021 zu 50 Prozent pauschaliert erstattet.

    Warum wird die Steuerprogression bei KUG nicht direkt bei der monatlichen Lohnsteueranmeldung durch den Unternehmer angegeben und gezahlt um die Nachzahlungen für Mitarbeitende zu vermeiden?

    Die Lohnsteuerberechnung in lexoffice erfolgt anhand eines durch die Finanzbehörden der Länder vorgegebenen Ablaufplans. Die Progression ist dort nicht berücksichtigt. Das hängt auch damit zusammen, das nicht nur Entgelte aus der Lohnabrechnung Einfluss darauf haben.

    Wie hoch ist der Schwellenwert bei Progressionseinkünften, bei dessen Übersteigung ich zur Abgabe der ESt-Erklärung verpflichtet bin?

    Unsere Kollegen von smartsteuer haben das schön in einem FAQ zusammengefasst: Wer in einem Jahr mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung im darauffolgenden Jahr verpflichtet.

    Hat Lexoffice Platz für Notizen wo man Besonderheiten aufschreiben kann oder muss man Besonderheiten in einem externen Programm vermerken? 

    Momentan bieten wir das nicht an. Wir denken momentan über eine digitale Personalakte für Mitarbeiter:innen in lexoffice nach. Das könnte der richtige Platz dafür sein. Wir werden auf uns aufmerksam machen, wenn wir mit unseren Überlegungen weitergekommen sind. 😉

    Mitarbeiterakte ist Super! Ähnlich wie der Kundenmanager zum hochladen wäre schon mal genial 🙂

    Mal schauen, was sich machen lässt.

    Kann man die Corona Prämie auch im Nachhinhein auszahlen lassen? Ich meine ob ich den Mitarbeitern auch erst im Januar oder Februar 2021 beispielsweise die Corona Prämie zahlen kann oder gibt es dafür nur eine bestimmte Zeit?

    Bis Anfang November 2020 wäre der letzte Zeitpunkt für die Gewährung der Corona Sonderzahlung der 31.12.2020 gewesen. Inzwischen wurde dieser Zeitraum auf den 30.06.2021 verlängert. Solange Sie die 1.500,00 EUR nicht überschreiten, dürfen Sie auch im Februar 2021 noch die Corona Sonderzahlung gewähren.

    Corona Zuschuss MA Pflegeeinrichtungen: Wenn die Sonderzahlung nicht ausgezahlt wurde, kann diese später eingefordert werden? Mir liegt irgendein Termin im Kopf er abgelaufen ist.

    Im neuen § 150a SGB XI wurde eine Verpflichtung zur Zahlung der Corona-Prämie für zugelassenen Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die Prämie soll lt. SGB XI 2020 gezahlt werden. Das sollten Sie sich unbedingt anschauen und sich ggf. Beratung einholen.

    Für welche Bereiche/Branchen kann man die Corona-Prämie auszahlen? Auch im Bereich der Gastronomie?

    Für Branchen außerhalb des Pflegesektors hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen 1.500,00 EUR als Corona Sonderzahlung steuerfrei zu gewähren. Wichtigstes ist der Zeitraum der Zahlung (ab März 2020) und das eine Anerkennung der besonderen und unverzichtbaren Leistung Ihrer Mitarbeiter:innen erreicht werden soll (§ 3 Nr. 11a EStG).

    Welche Unterlagen müssen in den elektronischen Akten sein?

    Neben den üblichen Verdächtigen (Beitragsabrechnung, Lohnkonto, Lohnabrechnung usw.), die heute schon elektronisch in lexoffice vorliegen, spricht man von u. a. folgenden Dokumenten:

    • Nachweis der Versicherungsfreiheit, wie Immatrikulationsbescheinigungen
    • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von Minijobber:innen
    • Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen
    • Bescheide von Krankenkassen über die Feststellung der Versicherungspflicht
    • Zeitnachweise (Stundenzettel) nach dem Mindestlohngesetz

    Können die Unterlagen/Daten zur Betriebsprüfung unter Abgrenzung des Prüfungszeitraums bereitgestellt werden?

    lexoffice unterstützt momentan die elektronischen Unterlagen für den Steuerprüfer. Hierzu können Sie einen Export im DLS-Format für den angeforderten Prüfungszeitraum erstellen. Darüber hinaus wünschen sich die Betriebsprüfer einen elektronischen Export im Format euBP. Dieses Format ist aktuell nicht verpflichtend und unterliegt noch starken Änderungen. lexoffice wird dieses Format mittelfristig auch unterstützen. Bis dahin kann die Prüfung mit unseren Lohnkonten erfolgen.

    Kann ich diesen „Phantomlohn“ an den Mitarbeiter nachzahlen, unabhängig von der regelmäßigen Krankenkassenzahlung?

    Wenn Sie feststellen, dass Sie versehentlich zu wenig ausbezahlt haben und so “Phantomlohn” entstanden ist, können Sie die betroffenen Zeiträume natürlich korrigieren. Infolge der rückwirkenden Änderung wird lexoffice die zusätzlich abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge ermitteln und an die Krankenkasse(n) melden. Das spart auf jeden Fall Ärger mit dem Prüfer! 😉

    Wenn ich km über die Lohnabrechnung auszahle, dann wird das doch auch gleich richtig verbucht oder muss ich da noch eingreifen?

    Wenn Sie unsere Standardlohnarten verwenden, erfolgt eine Übergabe des Kilometergelds zur Kategorie “Kilometergelderstattung Arbeitnehmer” in lexoffice.

    FK ab 2021 heißt also für Reisen mit dem Privat-PKW von Zuhause zum Kunden und zurück bleibt es bei 30ct/je gefahrenen km?

    Wir müssen unterscheiden. Bei Dienstreisen bleibt es bei Fahrten mit dem Privatwagen bei 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder bei Familienheimfahrten gibt es für die ersten 20 gefahrenen Kilometer jeweils 0,30 EUR. Ab dem 21. Kilometer gibt es 0,35 EUR.

    Muss ich was angeben, wenn der MA Verpflegungsmehraufwendungen erhalten hat (die 14 eur pro 8h)?

    Sie müssen 2 Dinge tun:

    1.) erfassen Sie die gewährten steuerfreien Verpflegungspauschalen mit dem Entgelt “Zuschuss Verpflegungsmehraufwand (steuerfrei)”, damit es zur Auszahlung kommt und damit die Lohnsteuerbescheinigung aktualisiert wird.

    2.) erfassen Sie bitte das Entgelt “Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit”, damit der Großbuchstabe “M” auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheint. Details finden Sie in unserem Hilfeartikel zu Reisekosten.

    Wo kann man für Mitarbeiter die jetzt im Home Office sind, steuerfrei 50% des Internet Anschlusses mitzahlen?

    Wir bieten in lexoffice ein Standard-Entgelt “Internetpauschale” für diese Zwecke an. Bitte informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen vor der ersten Nutzung.

    Wenn ich im April zu lexoffice Lohn gewechselt bin, dann muss ich die Lohnsteuer-Abrechnung manuell über Elster machen, da die Wert für das 1. Quartal fehlen – richtig? (Meldung ist Jahresmeldung)

    Wenn April Ihr erster Monat mit lexoffice war und Sie Ihre Lohnsteuer-Anmeldungen jährlich einreichen müssen, fehlt in der Tat das erste Quartal (diese Werte kennt lexoffice nicht). Hier müssen Sie entweder mit Ihrem Steuerberater sprechen oder mit Elsterformular manuell tätig werden. Wir haben dazu einen gesonderten Hilfeartikel verfasst. Bitte berücksichtigen Sie auch unsere Hinweise zur Erfassung der Vortragswerte für die Lohnsteuerbescheinigung.

    Besteht die Möglichkeit die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal versteuern zu lassen oder geht es immer nur automatisch.

    Bei lexoffice pauschalieren wir, wo es möglich ist. Eine generelle individuelle Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist momentan nicht vorgesehen.

    Wie kann ich bitte den Sachbezug PKW Kto 4946 im SKR04 buchen? In der Buchung für Lohne u Gehalt wird das nicht angeboten.

    lexoffice bucht den Sachbezug automatisch auf die Kategorie “Sachbezüge 16% USt (Waren)” (bis 31.12.2020), die mit dem Sachkonto 4945 (SKR04) verknüpft ist.

    Vortragswerte für Minijobber?

    Vortragswerte sind bei Minijobbern nur erforderlich, wenn diese individuell nach Steuerklasse besteuert werden.

    Gilt für das erhöhte Kug immer noch der Mindestausfall von 50%?

    Ja, die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt muss mindestens 50 % betragen.

    Welche Änderungen sind in lexoffice Lohn & Gehalt erforderlich, wenn ein Minijobber in die Sozialversicherungspflicht wechselt?

    Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Artikel „Wie gehe ich bei Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen vor?“ auf support.lexoffice.de

    Wenn im März / April Kurzarbeitergeld bezogen wurde, dann erst im November wieder, gilt dann die Bezugsdauer in Monaten pro Jahr oder muss im November noch mal neu gezählt werden?

    Bei einer Unterbrechung von KUG von 3 Monaten oder länger, muss der Arbeitsausfall neu angezeigt werden. Sie müssen sich also neu bei der Arbeitsagentur melden.

    Wenn es um das erhöhte Kurzarbeitergeld geht, wird nicht neu gezählt. Monate ohne KUG werden ausgelassen. Wurde bspw. für März und April Kurzarbeitergeld bezogen, ist der 4. Monat nach der Novemberabrechnung im Dezember erreicht.

    Wir haben bis Ende Februar KUG beantragt – müssen wir einen Folgeantrag stellen wenn wir es verlängern wollen?

    Ja, Sie müssen einen Folgeantrag stellen.

    Es gibt ja für die Pflegeberufe einen Bonus von 1000 € steuerfrei. Gilt das auch für andere Berufe?

    Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen erhalten die sog. Corona-Prämie in Höhe von 1.500 €. Auch für andere Branchen steht ein Freibetrag in identischer Höhe zur Verfügung, der steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden darf. Wissenswertes zur Corona Prämie lesen Sie in unserem Artikel „Corona-Prämie: Steuerfreie Unterstützung für Beschäftigte“

    Gilt das mit der Zählung generell für den Betrieb oder auch jeden einzelnen Mitarbeiter? Da wir einige MA zweitweise raus hatten aus KUG.

    Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld. Die Zählung der Monate erfolgt für jede:n Mitarbeiter:in individuell und nicht auf Firmenebene.

    Wirkt sich das KUG auf eine Corona Zulage für frühere Zeiten, aber jetzt im Herbst gezahlt, negativ aus?

    Um von der Corona-Sonderzahlung profitieren zu können, muss sie in der Zeit ab 01.03.2020 und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Sie wirkt sich nicht negativ auf das Kurzarbeitergeld aus.

    Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss spätestens im März bewilligt sein? Oder was war der März nochmal?

    Die besonderen Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit (z.B. mindestens 10 % der Mitarbeiter:innen haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 %) enden nach dem 31.03.2021. Es geht nicht allein um die Bewilligung von KUG, sondern bzgl. der Erstattung der SV-Beiträge auch um die Inanspruchnahme von KUG.

    Wenn es unterjährig einen Arbeitgeberwechsel gegeben hat, wird dann das Progessionsverfahren nur auf das Einkommen von dem Arbeitgeber, wo ich in Kurzarbeit war angerechnet, oder auf mein gesamtes Einkommen in 2020?

    Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das wird sich auf das lohnsteuerpflichtige Brutto des gesamten Jahres 2020 auswirken.

    Fällt der Corona-Zuschuss von 1500,- auch unter die Steuerprogression?

    Nein. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein umfangreiches, gut lesbares FAQ-Dokument bereitgestellt, das diese und weitere Fragen zur Corona-Prämie (steuerfreie Beihilfe) beantwortet. www.bundesfinanzministerium.de

    Kann man Kurzarbeit auch für Minijobber beantragen?

    Nein. Details dazu in unserem Artikel „Kurzarbeit bei Minijobbern und Aushilfen“ >>

    Sind die 1.500 € Corona Prämie je Mitarbeiter möglich oder auf das gesamte Unternehmen zu rechnen?

    Dieser Freibetrag gilt für jede:n Mitarbeiter:in individuell.

    Soll die Corona-Prämie zweckbezogen (in Verbindung zu Corona Maßnahmen) verwendet werden, oder ist frei in der Verwendung?

    Sie dürfen den Freibetrag auf verschiedene Weisen ausschöpfen: als Barlohn oder als Sachbezug. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an, um konkrete Einsatzmöglichkeiten zu diskutieren.

    Dokumentation Corona-Prämie (steuerfrei): Genügt hier eine Dokumentation als „pauschaler Zuschuss Homeoffice“ oder muss das detaillierter sein?

    Wenn Sie die lexoffice-Lohnart “Corona Prämie (steuerfrei)” nutzen, erfolgt die Dokumentation automatisch im Lohnkonto in der Position “Corona-Prämie (steuerfrei § 3 Nr. 11a)”.

    Wir bekommen seit dem 01.03.2020 durchgehend 100 % Kurzarbeitergeld. Im Januar 2021 wird das KuG also nicht wieder auf 60 bzw. 67 % gesenkt, sondern es läuft für alle unsere Mitarbeiter mit 80 bzw. 87 % bis zum 31.12.2021 weiter? Ursprünglich sollte es ja ab dem Folgejahr wieder von vorne berechnet werden, also 1-3 Monat 60 %, dann 70% und dann letztendlich 80%.

    Die Zählung der Monate ab März 2020 wird im neuen Jahr fortgesetzt.

    Kann der Corona-Bonus auch an Gesellschafter-Geschäftsführer gewährt werden?

    Prinzipiell schon – beachten Sie bitte die vollständigen Voraussetzungen (Zeitraum, Zusätzlichkeitserfordernis usw.)

    Solidaritätszuschlag wird zunächst für Steuerzahler mit niedrigem und mittlerem Einkommen abgeschafft oder? Was hier die Höchstgrenze? Jahresbrutto ?

    Die Lohnsteuer-Grenze, ab der der Solidaritätszuschlag anfällt, wurde drastisch erhöht. Ehegatten bzw. bei Steuerklasse III von 1.944 € auf 33.912 € im Jahr, in allen übrigen Fällen von 972 € auf 16.956 € im Jahr. Bitte beachten Sie, dass der Soli bei pauschal besteuerten Entgelten unverändert erhoben wird.

    Kann man in lexoffice die „weiteren Unterlagen “ hochladen und dem Mitarbeiter digital zuzuordnen? Das vermisse ich aktuell.

    Aktuell ist das noch nicht der Fall. Wir denken allerdings gerade darüber nach, wie wir diesen Aspekt in lexoffice ergänzen. In diesem Zusammenhang warten wir auf die Anforderungen der Sozialversicherungsträger, die ebenfalls konkrete Anforderungen an Speicherung der Entgeltunterlagen haben werden.

    Muss eine Arbeitszeiterfassung für alle Mitarbeiter vorliegen?

    Das kommt ganz darauf an. Für die Dokumentation nach MiLoG benötigen Sie Stundenzettel. In allen anderen Fälle kommt es darauf an, wie Sie die Zeitaufzeichnungen in Ihrem Betrieb geregelt haben. Sprechen am besten mit einem Arbeitsrechtler darüber.

    AU online ab 2022: Da wäre eine zusätzliche Info (an Arbeitgeber) per Mail sinnvoll, sonst bekommt man das ja gar nicht mehr mit.

    Aus aktueller Sicht muss Sie der Mitarbeiter weiterhin informieren, wenn er oder sie wegen Arbeitsunfähigkeit nicht auf Arbeit kommen kann. Ein kommentarloses Wegbleiben wird auch 2022 nicht funktionieren. Wir beobachten die Entwicklung der elektronischen AU – wenn die Ärzte und Krankenkassen bis 2022 keinen lauffähigen Prozess hinbekommen, wird sich die Einführung des Verfahrens sicher verschieben. Wir warten ab. 😉

    Ist ein Arbeitsvertrag bei einem Minijobber Pflicht? Oder ist es nur ratsam? Zum Beispiel bei Minijobbern, die nur für den Winterdienst (also nur für 5 Monate) eingestellt werden?

    Eine Beratung ist schwierig. Minijobber haben auf jeden Fall Anspruch auf ein Dokument mit den wesentlichen Inhalten des Arbeitsverhältnisses. Lesen Sie gerne unseren Beitrag „Checkliste Arbeitsvertrag“ dazu.

    Bleibt es bei Fahrtkostenzuschüssen bei 0,30€ pro Kilometer?

    Ja und nein. Bis zum 20. Kilometer können auch im neuen Jahr 0,30 € als Entfernungspauschale angesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer steigt dieser Betrag auf 0,35 € pro Kilometer.

    Wird im Firmenwagen-Assistent auch der Umsatzsteueranteil des geldwerten Vorteils direkt nach Lexoffice Buchhaltung gebucht?

    Ja.

    Wird es möglich, dass über lexoffice die Lohnabrechnungen direkt an Mitarbeiter geschickt werden?

    Ja, wir führen gerade eine Pilotphase durch, bei der Mitarbeiter:innen eingeladen werden können, damit diese mit einem eigenen Zugang von ihrem Telefon (oder Rechner) auf die eigenen Lohndokumente zugreifen können.

    Wir wollen unseren Mitarbeitern Gutscheine von Amazon zu Weihnachten schenken, ist dies möglich?

    Die Möglichkeiten mit Gutscheinen als 44 €-Sachbezug wurden deutlich eingeschränkt. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab, ob Ihre Gutscheine die aktuell gültigen Anforderungen erfüllen.

    Eine Frage zu dem bis zu 1500 Euro möglichem Corona-Zuschuss je Mitarbeiter: Gibt es konkrete Vorgaben, die hierfür erfüllt sein müssen (z.B. übermäßige Belastung in Zeiten von Corona – wenn ja, wie sind diese nachzuweisen?) – oder kann man den Betrag unabhängig davon pauschal jedem Mitarbeiter auszahlen?

    Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein umfangreiches, gut lesbares FAQ-Dokument bereitgestellt, das diese und weitere Fragen zur Corona-Prämie (steuerfreie Beihilfe) beantwortet. www.bundesfinanzministerium.de

    Rückblick ins Archiv: Jahreswechsel Webinar 2019/2020

    Das Webinar fand am 12. Dezember 2019 statt. Wir stellen Ihnen hier die Aufzeichnung zur Verfügung.

    Wichtiger Hinweis: Sie erhalten in diesem Webinar keine Rechts- und Steuerberatung. Wir betrachten das Thema „Gesetzliche Änderungen“ lediglich in Zusammenhang mit lexoffice Lohn & Gehalt. Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

    Um die Aufzeichnung anzusehen, klicken Sie bitte auf das nachfolgende Bild. Das Video öffnet sich in einem neuen Fenster.

    Jahreswechsel Webinar 2019/2020: Inhalte & Themen

    Sozialversicherung und Meldewesen

    • Rechengrößen 2020
    • Was zuletzt geschah – Aus der Gleitzone wird der Übergangsbereich
    • Minijobber 2020 – Mindestlohnerhöhung und (noch) mehr
    • Regelmäßige Arbeitszeit bei Aushilfen
    • Diverse Themen (Personenstandsgesetz, Krankenkassen, Sofortmeldungen)

    Änderungen bei der Lohnsteuer 2020

    • Familienentlastungsgesetz
    • Bürokratieentlastungsgesetz III
    • Elektrofahrzeuge
    • Nettolohnoptimierung
    • Reisekosten

    Arbeitsrecht

    • Fernbehandlung: Krankschreibung per Whatsapp
    • DSGVO: Auskunftsanspruch von Mitarbeiter:innen
    • Urlaubsrecht
    • Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

    Jahreswechselarbeiten

    • Lohnsteuerbescheinigung vorbereiten
    • Anpassungen für die Berufsgenossenschaft
    • Erstellungszeitpunkte der Jahreswechselmeldungen 2019
    • Einzige und letzte Chance für besondere Einstellungen

    Tipps & Ausblick

    • Krankenkassen und Löhne per Sammelüberweisung bezahlen
    • Krankenkassen, Finanzamt einzeln aus lexoffice bezahlen
    • Löhne & Gehälter einzeln aus lexoffice überweisen

    Das eBook zum Jahreswechsel 2019/2020 für Arbeitgeber

    Ausführliche Fachartikel und Hintergründe zu den Jahreswechsel-Themen bei Lohn und Gehalt sowie unsere Jahreswechsel-Checkliste finden Sie in unserem mehr als 30 Seiten starken eBook >>

    Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel die über die Themen für Arbeitgeber und Mitarbeiter hinaus gehen, finden Sie in unserer lexoffice Übersicht zu den gesetzlichen Änderungen >>

    Die Themen kommen u.a. aus den Bereichen Steuern, Gesundheit, Familie, Mobilität, Umwelt und Medien.

    Geprüft, getestet, ausgezeichnet und zertifiziert

    GKV-Zertifikat lexoffice

     TÜV Süd geprüfte Buchhaltungssoftware