Unklar ist zudem, ob die Vereinbarung einer Monats- oder Jahresarbeitszeit erlaubt ist. Voraussichtlich ist es zulässig, den Zeitraum, in dem die Wochenarbeitszeit verrichtet wird, auszudehnen. Aber nur, solange die Ausdehnung auch an eine verstetigte Vergütung, also einen festen Monatslohn gekoppelt ist. Die künftige Rechtsprechung wird hier noch für mehr Klarheit sorgen. Wenn Sie flexibel sein wollen, vereinbaren Sie eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit und treffen eine Abmachung darüber, innerhalb welchen Zeitraums diese Wochenarbeitszeit abzuarbeiten ist.
Wie für alle Eckpunkte bei der Arbeit auf Abruf, gilt auch hier: Das Beste ist, die vereinbarten Bedingungen arbeitsvertraglich eindeutig festzuhalten. So gehen Sie auf Nummer sicher!
Tipp: Verwenden Sie unser Arbeitsvertrag Muster als Vorlage, um alle wichtigen Punkte bei der Erstellung Ihres Vertrags zu berücksichtigen.