Erneut zertifiziert: lexoffice Lohn Qualitätssicherung durch die ITSG

Erneut zertifiziert: lexoffice Lohn & Gehalt – Qualitätssicherung durch die ITSG

Wir haben mit unserer Software für automatisierte Lohnabrechnungen erneut die anspruchsvolle Prüfung der Informationstechnischen Servicestelle der GKV bestanden

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Alle Daten von Lohnabrechnungen sollten stets sicher und unverfälscht beim Empfänger ankommen. Sie werden dazu mit komplexen Signatur- und Verschlüsselungsverfahren geschützt.

Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) gestaltet die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und stellt das entsprechende Zertifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung, das wir mit lexoffice Lohn & Gehalt zum dritten Mal erfolgreich durchlaufen haben.

Alexander Freigang

Product Owner lexoffice Lohn& Gehalt
lexoffice Lohn & Gehalt

„Am 31.03. war unsere jährlichen Qualitätskontrolle durch die ITSG dran und was soll ich sagen: Wir haben es direkt geschafft! Wir hatten zahlreiche gesetzliche Änderungen abzuliefern und sind stolz und froh, anerkennende Zustimmung u.a. von den Rentenversicherungsprüfer:innen erhalten zu haben. Sie lobten unsere vorbildliche Umsetzung zu BEEG und ZUZA. Bring mal einen Rentenversicherungsprüfer zum Lächeln – das ist ein echtes Erfolgserlebnis, so gelobt zu werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei allen Kolleg:innen aus dem lexoffice Lohn & Gehalt Team bedanken. Ohne euch hätte das alles nicht so wunderbar geklappt. Auf ein weiteres Jahr mit zertifizierter Lohnabrechnung für unsere Kunden und Kundinnen!“

Erfolgreich mit den Anforderungen gewachsen

Bereits dreimal hat lexoffice Lohn & Gehalt die jährliche Qualitätskontrolle durch die ITSG erfolgreich absolviert und sich auf Anhieb als zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm qualifiziert.

Darauf sind wir sehr stolz, denn die Anforderungen an Lohnsoftware steigen jährlich. Es werden ständig neue Verfahren ergänzt – die wir dann ebenfalls abdecken müssen, um die Qualitätskontrolle für unser Lohnprogramm zu bestehen. Die erfolgreiche Zertifizierung zeigt:

Alle Meldeverfahren werden von deinem lexoffice Lohnprogramm rechtssicher ausgeführt.

Aber was genau heißt das? Was macht lexoffice Lohn & Gehalt da eigentlich? Die erfolgreiche Zertifizierung bedeutet, das wir aus den Lohn- & Gehaltsdaten sowie den Bewegungsdaten deiner Mitarbeiter:innen mittels hochkomplexer Berechnungen jederzeit die absolut korrekten Werte für alle Meldungen an die Sozialversicherungsträger ermitteln. Noch dazu erstellen und versenden wir diese Meldungen ganz automatisch. Das heißt, als Arbeitgeber:in musst du dir auch bei nicht-alltäglichen Sachverhalten wie beispielsweise der „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“ aka ZUZA keine Gedanken machen, woher du die Daten für die Meldung bekommst, keine nutzungsunfreundlichen Formulare ausfüllen usw. Alles ist einfach erledigt. Ohne Kopfzerbrechen. Und zertifiziert richtig.

Qualitätszertifizierung durch die ITSG

Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist die offizielle Prüfstelle für Abrechnungsprogramme der Entgelt- und Zahlstellenabrechnung: Für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen dürfen ausschließlich Programme zur Entgeltabrechnung und Zahlstellenabrechnung eingesetzt werden, die eine sogenannte Systemprüfung bestanden haben.

Mit einer kombinierten System- und Pilotprüfung mit umfangreichem Pflichtenheft und Praxistest durch zwei Programmanwender:innen wird erst zertifiziert und im Anschluss regelmäßig die Qualitätssicherung durchgeführt.

Mehr über die Systemprüfung der ITSG

lexoffice Lohn & Gehalt übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen

Mit lexoffice Lohn & Gehalt übergibst du den gesamten Prozess von Mitarbeiteranmeldung über die Abrechnung bis zur monatlichen Ausgabe der Lohnzettel an unsere Software.

Nervenschonend, mit reduziertem Aufwand, weniger Kosten und ohne die Gefahr, jemals etwas Wichtiges zu vergessen.

Wir arbeiten täglich daran, diesen hohen Standard nicht nur zu halten, sondern weiter zu verbessern. Lohnbuchhaltung sollte so unkompliziert wie möglich sein, das ist unser erklärtes Ziel.

Claudia Riede

Senior Marketing Managerin lexoffice Lohn & Gehalt

„Die Zertifizierung ist keine Kleinigkeit, da die Anforderungen Jahr für Jahr steigen und immer wieder neue Verfahren dazukommen. Zum Beispiel eAU – auch wenn die Einführung noch verschoben wird, haben wir die Zertifizierung für das Verfahren. Weitere Verfahren sind DSDB, BEEG und ZUZA – und ja, das klingt nach einer Auflistung in einem Fanta4-Song, aber es sind tatsächlich ganz knallharte Anforderungen 🙂 und wir freuen uns sehr, unseren Kund:innen ein Lohnprogramm mit dieser Qualitätssicherung anbieten zu können.“

lexoffice macht die Lohnabrechnung für dich! Die freien Kapazitäten kannst du nutzen, um lieber Mitarbeiter:innen einzustellen, die dein Unternehmen voranbringen. Um die Lohnabrechnung kümmern wir uns:

Zuverlässig, sicher und immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.

FAQ:

Wofür steht eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung wird als Datensatz direkt zur Kasse gesandt. Seit dem 1. Oktober 2021 ist, wenn technisch möglich, die eAU für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. In Fällen, wo dies noch nicht möglich ist, wird weiterhin die 3fache Ausfertigung auf Papier verwendet.

Was heißt DSDB?

DSDB heißt Datensatz Betriebsdatenpflege. Mit diesem Datensatz übermittelst du Veränderungen deiner Betriebsdaten an die Bundesagentur für Arbeit (BA): Der Gesetzgeber hat in § 18i SGB IV nicht nur festgelegt, welche Daten alle Unternehmer in Deutschland an die BA übermittelt werden müssen, sondern auch, dass dies rein elektronisch zu erfolgen hat.

Was heißt BEEG?

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem neu geschaffenen Elterngeld.

Was ist ZUZA?

Die Bescheinigung für den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen
(ZUZA) durch die DRV heißt ZUZA – Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen. Die Rentenversicherung benötigt die Werte zum Entgelt, um die Befreiung des Arbeitnehmers von Zuzahlungen in der Rehabilitation zu prüfen.
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