Mehr als nur eine: Die Steuernummern in Deutschland

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Viele Unternehmer*innen werden erstmals damit konfrontiert, sich Gedanken über die unterschiedlichen Steuernummern zu machen, wenn sie das Impressum ihrer Website ausfüllen. Dort gehört nämlich eine Steuernummer zu den Pflichtangaben – aber bloß nicht die normale, mit der sich auch Daten beim Finanzamt abfragen lassen! Sondern die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss hier, sofern vorhanden, angegeben werden. Die UID lässt sich unkompliziert online beantragen, über den dynamischen Link „Vergabe deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummern“ unten auf der Seite.

Damit Du Dich zwischen den vielen unterschiedlichen Steuernummern zurechtfindest, die trotz der vielen Bürokratievereinfachungsgesetze immer noch reichlich vertreten sind: Hier eine kleine Einführung.

Steuernummern bzw. Nummern innerhalb und außerhalb des Steuerrechts

Die steuerliche Identifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummer wurde im Jahr 2007 eingeführt, sie wird an jeden in Deutschland gemeldeten Bürger vergeben. Neugeborene Kinder erhalten sie per Post. Die Steueridentifikationsnummer gilt nur für natürliche Personen, nicht für Unternehmen. Sie ändert sich nie. Die Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und dient dazu, den Steuerpflichtigen eindeutig zu identifizieren sowie einen Datenaustausch zwischen verschiedenen Institutionen zu ermöglichen.

Mittelfristig soll sie die Steuernummer sowie die eTIN ablösen und damit die Verwaltung vereinfachen und entlasten.
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Die Steuernummer dient als das zentrale Aktenzeichen, unter dem bei den Ämtern sämtliche Vorgänge zu Deinem Namen geführt werden. Dummerweise kannst Du davon mehrere bekommen, wenn das Finanzamt Dir für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer unterschiedliche zuteilt … und wenn Du umziehst, bekommst Du auch neue.

Auf Rechnungen muss sie angegeben werden, es sei denn, Du hast eine UID. Das alleine ist bereits ein guter Grund, sich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zuzulegen, die in Bezug auf möglichen Datenzugriff bei weitem nicht so brisant ist.
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Die eTIN (Electronic Taxpayer Identification Number oder elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) wurde im Rahmen der Einführung der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerdaten eingeführt als lohnsteuerliche Identifikationsnummer für die Datenübermittlung an die zuständigen Behörden und ist inzwischen aufgrund der mittlerweile vorliegenden Steueridentifikationsnummer überflüssig geworden. Noch existieren beide Nummern parallel, so dass man die eTIN nach wie vor z.B. auf der elektronischen Lohnsteuerjahresbescheinigung wiederfindet.
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Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-ID-Nummer, VAT-Number oder UID wird für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union benötigt. Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern an Unternehmen oder unternehmerisch tätige Personen vergeben. Eine Warenlieferung in ein anderes EU-Land kann zum Beispiel nur dann als umsatzsteuerfrei behandelt werden, wenn der Lieferant eine gültige USt-ID-Nummer von seinem Kunden mitgeteilt bekommen hat, siehe Reverse-Charge-Verfahren.

Ob die UID eines geschäftlichen Gegenübers gültig ist, kannst Du kostenfrei prüfen.

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