„Förderung unternehmerischen Know-hows“
Programm bis Ende 2022 verlängert

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    Das BAFA-Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" bis Ende 2022 verlängert.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Wie Sie profitieren und wer antragsberechtigt ist

    Die „Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde bis Ende 2022 verlängert. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Unternehmen von diesem Programm profitieren können und wer antragsberechtigt ist.

    Zielsetzung des Förderprogramm

    Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Beratungsdienstleistungen zu erleichtern. Betriebe können demzufolge einen Zuschuss zu den Kosten für eine qualifizierte Unternehmensberatung erhalten. Die Zuwendungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Vor dem Hintergrund besonderer Herausforderungen in der Wirtschaft (z. B. Digitalisierung) wurde das Förderprogramm initiiert.

    Die Zielgruppe des Förderprogramms

    • Unternehmen, die seit maximal zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Unternehmen, die vor mehr als zwei Jahren gegründet wurden (Bestandsunternehmen)
    • Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden

    Inhalte des Förderprogramms

    Unternehmen dürfen sich grundsätzlich in sämtlichen wirtschaftlichen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten der Unternehmensführung beraten lassen.
    Unternehmen in Schwierigkeiten können die Förderung für eine Beratungsleistung zur Unternehmenssicherung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beantragen. Zusätzlich sind solche Unternehmen berechtigt, eine weitere Beratung allgemeiner Art zur Unternehmensführung im Rahmen des Förderprogramms zu erhalten.

    Bewilligt werden kann lediglich eine einzelne Beratung. Maßnahmen wie Seminare oder Workshops sind von der Förderung ausgenommen.

    Voraussetzungen

    Es muss sich um eine Beratung handeln, die in der Liste „Regionalpartner der Leitstelle“ registriert ist. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen maximal drei Monate liegen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

    Vor dem Einreichen eines Förderantrags müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bei Bestandsunternehmen ist ein solches Gespräch freiwillig.

    Verfahren der Antragstellung

    Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können Sie über die digitale Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Die Beratungsdienstleistung ist vom Berater in einem schriftlichen Bericht zu dokumentieren. Ihre Unterschrift ist dabei erforderlich.

    Auf der Website des BAFA finden Sie detaillierte Informationen zum Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

    lxlp