Der Grundfreibetrag wird erhöht

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Nach 2019 wird der Grundfreibetrag 2020 erneut erhöht. Ab 2020 beträgt er 9.408 €. Wir informieren, was sich sonst noch ändert.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Bereits am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem „Familienentlastungsgesetz“ zugestimmt. Aus diesem resultiert die 2020 beginnende zweite von zwei Stufen, in denen Maßnahmen im Gesamtwert von etwa 10 Mrd. € entlastend für Familien wirken sollen. Diese Maßnahmen bestehen aus einer Kindergelderhöhung, einer Erhöhung der Grundfreibeträge und höheren Kinderfreibeträgen bei der Steuer. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der „kalten Progression“.

    Einkommensteuer-Entlastungen

    Für den Veranlagungszeitraum 2020 wird der Kinderfreibetrag nach einer Erhöhung 2019 erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen. Diese beläuft sich im Jahr 2020 auf insgesamt 120 € pro Kind. Der Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 2.490 € auf 2.586 € (insgesamt also 5.172 €, inklusive Betreuungsfreibetrag dann 7.812 €).

    Der „Steuerfreibetrag“ oder Grundfreibetrag erhöht sich 2020 von 9.168 € auf 9.408 €, genau wie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.

    Um der „kalten Progression“ zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2020 um 1,95 % nach rechts verschoben. Hiermit will man dem Effekt entgegenwirken, durch den Einkommenssteigerungen bei einer Inflation durch den progressiven Steuersatz ihre Wirkung verlieren.

    lxlp