Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die zur Grundsicherung des Kindes beiträgt und monatlich gezahlt wird. Die Leistung ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt und wird von Geburt an bis mindestens zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich in der Ausbildung befinden oder studieren, wird das Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung aber höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gezahlt. Von der Zahlung des Kindergelds sollen vor allem Familien mit mittleren und kleinen Einkommen profitieren. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden, die sich in jeder Stadt bei der Agentur für Arbeit befindet.