Kindergeld

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Von der Zahlung des Kindergelds sollen vor allem Familien mit mittleren und kleinen Einkommen profitieren. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden, die sich in jeder Stadt bei der Agentur für Arbeit befindet. 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro.

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die zur Grundsicherung des Kindes beiträgt und monatlich gezahlt wird. Die Leistung ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt und wird von Geburt an bis mindestens zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich in der Ausbildung befinden oder studieren, wird das Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung aber höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gezahlt. Von der Zahlung des Kindergelds sollen vor allem Familien mit mittleren und kleinen Einkommen profitieren. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden, die sich in jeder Stadt bei der Agentur für Arbeit befindet.
lexoffice – Gesetzliche Änderungen – Beitragserhöhung beim Kindergeld
Beim Kindergeld handelt es sich um eine Leistung, die gestaffelt ist und an Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder Großeltern ausgezahlt wird, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Zurzeit werden von der Familienkasse 204 Euro für das 1. und das 2. Kind gezahlt. Das 3. Kind erhält 210 Euro. Ab dem 4. Kind und für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro. Gleichzeitig steigt auch der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 2.586 Euro auf 2.730 Euro. Der Betreuungsfreibetrag wird bei jedem Elternteil von 1.320 Euro auf 1.464 Euro erhöht.

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