Istversteuerung

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Istversteuerung: Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
    • Vorteil: Mehr Liquidität, da die Umsatzsteuer erst nach Zahlung durch den:die Kund:in fällig wird
    • Antragstellung: Beim Finanzamt, keine spezielle Formvorgabe, auch rückwirkend möglich
    • Voraussetzungen: Umsatzgrenzen, Befreiung von der Buchführungspflicht, freiberufliche Tätigkeit (es muss nur eine der Voraussetzungen erfüllt sein)

    Einführung

    Die Istversteuerung, auch als Istbesteuerung bekannt, ist eine Methode der Umsatzbesteuerung, bei der die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der:die Kund:in die Rechnung bezahlt hat. Dies bietet insbesondere kleineren Unternehmen und Freiberufler:innen den Vorteil, ihre Liquidität besser zu managen, da sie die Steuer nicht vorfinanzieren müssen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die gesetzlichen Regelungen zur Istversteuerung finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG). Hier die wichtigsten Punkte:

    1. § 20 UStG: Erlaubt die Istversteuerung, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      • Der Gesamtumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr darf 800.000 Euro nicht überschreiten.
      • Der:die Unternehmer:in ist von der Buchführungspflicht nach § 148 Abgabenordnung (AO) befreit.
      • Es werden Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt.
    2. § 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG: Bestimmt den Entstehungszeitpunkt der Steuer bei der Istversteuerung.
    3. Abschnitte 13.6 und 20.1 UStAE: Verwaltungsanweisungen, die weitere Details und Anwendungsbestimmungen regeln.

    Unterschiede zwischen Soll- und Istversteuerung

    Die Sollversteuerung ist der Standardfall im deutschen Umsatzsteuerrecht. Hier wird die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung fällig, unabhängig davon, ob die Zahlung schon eingegangen ist. Bei der Istversteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde.

    Beispiel – Sollversteuerung:

    Ein Malermeister erbringt im Januar eine Leistung und stellt im Februar eine Rechnung über 5.000 Euro netto (zzgl. 950 Euro USt). Der Kunde zahlt erst im Mai. Die Umsatzsteuer von 950 Euro muss dennoch im Januar abgeführt werden.

    Beispiel – Istversteuerung:

    Eine Schreinerin, die die Istversteuerung beantragt hat, erbringt im Januar eine Leistung und stellt im Februar eine Rechnung über 8.000 Euro netto (zzgl. 1.520 Euro USt). Die Kundin zahlt erst im Mai. Die Umsatzsteuer wird erst im Mai fällig, wenn die Zahlung tatsächlich eingeht.

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    Merke

    • Sollversteuerung: Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung fällig.
    • Istversteuerung: Umsatzsteuer wird bei Zahlungseingang fällig.

    Vergleich Soll- und Istversteuerung

    Vergleich Soll- und Istversteuerung

    Merkmal

    Sollversteuerung

    Istversteuerung

    Zeitpunkt der Steuerentstehung

    Bei Leistungserbringung/Rechnungsstellung

    Bei Zahlungseingang

    Liquidität

    Steuer muss vorfinanziert werden

    Steuer wird erst bei Zahlung fällig

    Risiko bei Zahlungsverzug

    Hoch

    Niedrig

    Vorsteuerabzug

    Unabhängig von der Zahlung

    Unabhängig von der Zahlung

    Voraussetzungen für die Istversteuerung

    Die Istversteuerung kann vom Finanzamt auf Antrag genehmigt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    1. Gesamtumsatz unter 800.000 Euro: Der Gesamtumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr darf 800.000 Euro nicht überschreiten.
    2. Befreiung von der Buchführungspflicht: Unternehmer:innen, die nach § 148 der Abgabenordnung von der Buchführungspflicht befreit sind, können die Istversteuerung beantragen.
    3. Freiberufliche Tätigkeit: Unternehmer:innen, die freiberuflich tätig sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, können ebenfalls die Istversteuerung nutzen.
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    Wichtig: Es reicht aus, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist.

    Vorteile der Istversteuerung

    Der größte Vorteil der Istversteuerung ist die Verbesserung der Liquidität, da die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, wenn die Zahlung eingegangen ist. Dies verhindert finanzielle Engpässe, die durch die Vorfinanzierung der Steuer entstehen könnten. Besonders für Gründer:innen und Kleinunternehmer:innen bietet dies eine erhebliche Erleichterung, da das Risiko von Liquiditätsproblemen verringert wird.

    Weitere Vorteile:

    • Kein Vorfinanzierungsbedarf: Die Steuer wird erst fällig, wenn die Einnahmen tatsächlich eingehen.
    • Sicherheitsgewinn: Reduziert das Risiko, Umsatzsteuer für nicht bezahlte Rechnungen abzuführen.
    • Einfacherer Zahlungsfluss: Erleichtert das Finanzmanagement, da die Umsatzsteuerzahlungen den tatsächlichen Zahlungseingängen entsprechen.

    Antragstellung und Genehmigung

    Der Antrag auf Istversteuerung kann formfrei gestellt werden, sogar telefonisch. Wichtig ist, dass der Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird. Es gibt keine spezifische Frist, sodass auch rückwirkende Anträge möglich sind. Unternehmer:innen können bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen, dass sie die Istversteuerung wünschen. Die genehmigte Istversteuerung gilt, bis das Finanzamt die Erlaubnis widerruft oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

    Schritte zur Antragstellung:

    1. Formloser Antrag: Ein formaler Antrag ist nicht nötig. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt.
    2. Angabe im Erfassungsbogen: Existenzgründer:innen können im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass sie die Istversteuerung nutzen möchten.
    3. Rückwirkende Geltung: Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, was besonders nützlich sein kann, wenn bereits das laufende Jahr betroffen ist.
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    Hinweis: Formloser Antrag genügt, auch rückwirkend möglich.

    Besonderheiten und Hinweise

    • Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung: Unternehmer:innen können zwischen den beiden Besteuerungsarten wechseln, müssen jedoch sicherstellen, dass keine Umsätze doppelt erfasst oder unversteuert bleiben. Besonders beim Wechsel von Soll- zu Istversteuerung ist Vorsicht geboten.
    • Vorsteuerabzug: Unabhängig von der Besteuerungsart ist der Vorsteuerabzug möglich, sobald eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Leistung erbracht wurde.
    • Mehrere Betriebe: Wenn ein:e Unternehmer:in mehrere Betriebe führt, wird der Gesamtumsatz aller Betriebe zur Bestimmung der Umsatzgrenze herangezogen. Es ist jedoch möglich, die Istversteuerung für einzelne Betriebe zu beantragen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.

    Fazit

    Die Istversteuerung bietet Unternehmer:innen die Möglichkeit, ihre Liquidität zu verbessern, indem die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abgeführt werden muss. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar. Sie ermöglicht eine bessere Planung und vermeidet finanzielle Engpässe, die durch vorfinanzierte Steuern entstehen können.

    Häufig gestellte Fragen – FAQ

    Wer kann die Istversteuerung beantragen?

    Unternehmer:innen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Gesamtumsatz unter 800.000 Euro,
    • Befreiung von der Buchführungspflicht oder
    • freiberufliche Tätigkeit.

    Der Antrag kann formlos, schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Es gibt keine besondere Frist; auch rückwirkende Anträge sind möglich.

    Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der Besteuerungsart möglich, sobald eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Leistung erbracht wurde.

    Es muss sichergestellt werden, dass keine Umsätze doppelt erfasst oder unversteuert bleiben. Besonders beim Wechsel von Soll- zu Istversteuerung ist Vorsicht geboten.

    Ja, der Gesamtumsatz aller Betriebe zählt zusammen. Einzelne Betriebe können jedoch separat die Istversteuerung beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

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