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Die Minijob Zentrale

Ihr Komplize für Minijobs

Für Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen, ist die Minijobzentrale (aka Knappschaft) die erste Anlaufstelle. Was die Minijob Zentrale für Sie leistet und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Was ist die Minijobzentrale?

Aufgrund einer Neuregelung wurde im April 2003 die Minijob Zentrale (aka Knappschaft) ins Leben gerufen. Diese fungiert deutschlandweit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs.

Durch die damalige Neuregelung wurde die Meldung und Beitragszahlung für Minijobs vereinfacht. Konkreter gesprochen heißt das, dass seither nicht mehr die einzelnen ca. 300 Krankenkassen und ca. 700 Finanzämter für den Einzug von Steuern und Beiträgen zuständig sind, sondern die Minijobzentrale. Träger der Minijob Zentrale ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – damit unterliegt sie dem Bundes­versicherungsamt als Aufsichtsbehörde.

Die Minijobzentrale (aka Knappschaft) ist auf vier Standorte verteilt: Das telefonische Service-Center hat seinen Sitz in Cottbus, das Finanz- und Logistikzentrum ist in Essen beheimatet und an den Standorten Hamburg, Gelsenkirchen und Cottbus findet die Sachbearbeitung im Einzelfall statt.

Minijob Zentrale: Mehr als eine Anmeldestelle

Die Aufgaben der Minijobzentrale sind vielfältig: Sie nimmt die Meldungen zur Sozialversicherung entgegen und zieht die Abgaben für Minijobs ein. Zudem führt sie das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in privaten Haushalten durch und meldet diese Minijobs zur gesetzlichen Unfallversicherung an.

Zusätzlich zu diesen Leistungen bietet die Minijobzentrale (aka Knappschaft) umfassende Beratung zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in Bezug auf Minijobs an. Die Haushaltsjob-Börse ist ebenfalls Service-Bestandteil der Minijob Zentrale, allerdings richtet sich diese Online-Jobbörse ausschließlich an Privatpersonen. Online stellt die Minijobzentrale außerdem hilfreiche Broschüren, Tools und Formulare zur Verfügung.

Sie wollen einen Minijobber bei der Minijob Zentrale anmelden? So funktioniert’s!

Zu Beginn der Beschäftigung müssen Sie sozialversicherungsrechtlich beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Hierzu dient der Personalfragebogen der Minijobzentrale (aka Knappschaft), mit dem Sie alle relevanten Daten Ihres Arbeitnehmers aufnehmen und auswerten können. Dieser dient gleichzeitig als Nachweis bei Betriebsprüfungen und sichert die Vollständigkeit Ihrer Lohnunterlagen.

Wenn Sie erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, ist es zunächst wichtig, dass Sie elektronisch eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Agentur für Arbeit beantragen, denn diese ist für die Meldung zur Sozialversicherung notwendig.

Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung und haben Sie eine Betriebsnummer beantragt, melden Sie ihren Arbeitnehmer namentlich bei der Minijob Zentrale (aka Knappschaft) an – zusammen mit der Meldung zur Sozialversicherung. Dies muss elektronisch erfolgen, z. B. über ein Lohnprogramm. Alternativ bietet die Minijobzentrale Arbeitgebern die Software sv net zur kostenlosen Nutzung an. Im Vergleich zum Lohnabrechnungsprogramm ist sv.net allerdings deutlich abgespeckt und umständlicher zu bedienen.

An die Minijob Zentrale (aka Knappschaft) ist außerdem ein Beitragsnachweis einzureichen, auf dem alle Beiträge erfasst sein müssen, die Sie für einen Monat zu entrichten haben. Ist mehr als ein geringfügig Beschäftigter bei Ihnen angestellt, so genügt ein Nachweis für alle diese Beschäftigungsverhältnisse.

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