Was ist die Minijobzentrale?
Aufgrund einer Neuregelung wurde im April 2003 die Minijob Zentrale (aka Knappschaft) ins Leben gerufen. Diese fungiert deutschlandweit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen, den sogenannten Minijobs.
Durch die damalige Neuregelung wurde die Meldung und Beitragszahlung für Minijobs vereinfacht. Konkreter gesprochen heißt das, dass seither nicht mehr die einzelnen ca. 300 Krankenkassen und ca. 700 Finanzämter für den Einzug von Steuern und Beiträgen zuständig sind, sondern die Minijobzentrale. Träger der Minijob Zentrale ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – damit unterliegt sie dem Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde.
Die Minijobzentrale (aka Knappschaft) ist auf vier Standorte verteilt: Das telefonische Service-Center hat seinen Sitz in Cottbus, das Finanz- und Logistikzentrum ist in Essen beheimatet und an den Standorten Hamburg, Gelsenkirchen und Cottbus findet die Sachbearbeitung im Einzelfall statt.
Minijob Zentrale: Mehr als eine Anmeldestelle
Die Aufgaben der Minijobzentrale sind vielfältig: Sie nimmt die Meldungen zur Sozialversicherung entgegen und zieht die Abgaben für Minijobs ein. Zudem führt sie das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in privaten Haushalten durch und meldet diese Minijobs zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Zusätzlich zu diesen Leistungen bietet die Minijobzentrale (aka Knappschaft) umfassende Beratung zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in Bezug auf Minijobs an. Die Haushaltsjob-Börse ist ebenfalls Service-Bestandteil der Minijob Zentrale, allerdings richtet sich diese Online-Jobbörse ausschließlich an Privatpersonen. Online stellt die Minijobzentrale außerdem hilfreiche Broschüren, Tools und Formulare zur Verfügung.