Wann sind es „nur“ 7% Umsatzsteuer? Wann werden 19% berechnet?

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    Angehörige von Kreativberufen kennen die Frage: Wann fallen 7% Umsatzsteuer an, die berechnet werden – wann sind es 19%? Die Umsatzsteuer-Prozente in Deutschland werden durch das Umsatzsteuergesetz geregelt, das Du jederzeit in ganzer Länge nachlesen kannst. Grundsätzlich gilt: In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19%.

    Autor:in: Carola Heine

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    Kategorie: Steuertipps

    Für Existenzgründer ist die wichtigste Information: Umsatzsteuer wird von Dir nur „durchgereicht“ ans Finanzamt. Wenn Du sie zahlst, gehört sie nicht zu Deinen betrieblichen Kosten. Wenn Du sie berechnest, nicht zu den Einnahmen. Sobald es sich aber um die die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten handelt, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, sinkt sie auf 7% und Du darfst auch nur diese sieben Umsatzsteuer-Prozente berechnen.

    Umsatzsteuer-Prozente einfach erklärt für Gründer

    Für jeden Deiner steuerpflichtigen Umsätze fallen 19% von dem Nettoerlös an, der als Bemessungsgrundlage dient. Wenn Du als Kleinunternehmer erfolgreich warst und zukünftig selbst Umsatzsteuer berechnen musst oder einfach als frischgebackener Gründer, dann hilft Dir das folgende Beispiel beim Verständnis des Prinzips Umsatzsteuer:

    Du verkaufst beispielsweise eine Dienstleistung von 20 Stunden zu einem Stundensatz von 50 Euro an Deinen Kunden, stellst also am Ende 1.000 Euro in Rechnung. Darauf fallen wie gesetzlich vorgeschrieben 19% Umsatzsteuer an (wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst). Diese 19% schlägst Du auf die Rechnung auf. Du berechnest also 1.190,00 Euro und musst dann die 190,00 Euro Umsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt weiterreichen.

    Im gleichen Monat oder Quartal kaufst Du Dir aber ein Tablet für 357,00 Euro: Genau genommen für 300 Euro zuzüglich 57 Euro Umsatzsteuer, denn auch auf Tablets fallen die 19% an. Diese gezahlte Umsatzsteuer darfst Du nun von der weiterzureichenden abziehen. Das geht so:

    Statt 190 Euro schickst Du dem Finanzamt nur 133 Euro (die 190 eingenommene MwSt abzüglich 57 Euro Umsatzsteuer vom Tablet), die Du mit der nächsten Umsatzsteuermeldung angibst und zahlst.

    Urheberrechte übertragen, verringerten Umsatzsteuersatz berechnen

    Dann wäre da noch die Sonderregelung, die Du kennen musst. Du berechnest nur 7% Umsatzsteuer für urheberrechtlich Geschütztes.

    Diese Sonderregelung von 7% Umsatzsteuer greift immer dann, wenn es um die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten geht, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben. Das betrifft urheberrechtlich geschützte Texte, Grafiken, Bilder, Zeitungsartikel, Screendesigns, Webtexte, Broschüren. Jede solche kreative Dienstleistung wird von Dir mit 7% Umsatzsteuer versteuert. Das klingt zunächst einfach. Es kann aber immer dann zusätzliche Fragen aufwerfen, wenn gar nicht klar ist, ob urheberrechtlich geschützte Werke entstanden sind.

    Oder wenn verschiedene Tätigkeiten kombiniert werden. Bei der Erstellung einer Website zum Beispiel fallen 7% auf die kreative Leistung Screendesign an und 19% für das Einrichten des Redaktionssystems. Das muss dann aber auch getrennt abgerechnet bzw. jeweils mit ausgewiesener Umsatzsteuer versehen werden.

    Der Umsatzsteuer Anwendungserlass hat weit über 700 Seiten und ist damit für Steuerlaien nicht unbedingt ein praxisnahes Arbeitsmittel. Im Zweifelsfall solltest Du also Deinen Steuerberater fragen. Denn sonst läufst Du Gefahr, dass das Finanzamt sich die fehlenden Umsatzsteuer-Prozente bei Dir zurückholt, wenn Du 19% hättest berechnen sollen und nur 7% genommen hast.

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