Ab 2020: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital

Ab 2021 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer. Kunden der TKK können sie ab 2020 testen. Hier reinklicken!

Das seit Mai 2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wirkt sich auf viele Bereiche des Gesundheitswesens aus. Ein wichtiger Punkt ist, dass ab 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital zwischen Arzt und Krankenkasse ausgetauscht wird. Die „gelben Zettel“, welche der Arbeitnehmer bis dato seinem Arbeitgeber zukommen lassen musste, gehören damit der Vergangenheit an. Dadurch soll die Kommunikation zwischen Arzt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkasse vereinfacht werden. Auch der Arbeitnehmer wird entlastet, da er sich nicht mehr darum kümmern muss, dass die anderen Stellen seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Stattdessen kann er sich voll auf seine Genesung konzentrieren.

Die Techniker Krankenkasse ermöglicht ihren Patienten bereits ab 2020 die digitale Krankmeldung in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH).

Arbeiten Sie rechtssicher?

Das Problem:
Bei so vielen Gesetzen und jährlichen Änderungen ist es schwer noch den Überblick zu behalten.

Die Lösung:
Eine Online Unternehmersoftware kann Ihnen das abnehmen:

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