Leasing absetzen: Steuerliche Fallstricke erkennen und vermeiden

Leasing absetzen

Steuerliche Fallstricke erkennen und vermeiden

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    Viele Unternehmen nutzen bereits Leasingangebote, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugen. Doch was ist Leasing überhaupt? Und warum ist das aus Liquiditätssicht so interessant?

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Was ist Leasing?

    Der Begriff Leasing stammt vom englischen Begriff „to lease“ (übersetzt: mieten oder pachten). Beim Leasing wird somit quasi ein Gegenstand gemietet. Das Unternehmen erwirbt das Objekt also nicht, sondern nutzt dieses gegen ein Entgelt über einen bestimmten Zeitraum.

    Wann wird Leasing genutzt?

    Typische Beispiele aus der Praxis sind insbesondere Fahrzeuge (zum Beispiel Firmenwagen oder auch Nutzfahrzeuge), Maschinen oder auch IT-Hardware (zum Beispiel Notebooks).

    Leasing ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Dieser Beitrag fokussiert sich auf die Unternehmenssicht.

    Leasing oder Finanzierungsvertrag: Was ist der Unterschied?

    Recht häufig werden Leasing- und Finanzierungsverträge miteinander verwechselt. Doch hier muss klar unterschieden werden, wem das Leasingobjekt zuzurechnen ist. Die Eigentumsverhältnisse sind entscheidend.

    Beispiel Leasing: Unternehmen A least einen Neuwagen für vier Jahre. Monatlich fallen 250 Euro Leasingrate an. Nach Ablauf der vier Jahre wird der Wagen zurückgegeben.

    Beispiel Finanzierungsvertrag: Das Unternehmen A erwirbt einen Neuwagen und vereinbart mit dem Autohändler einen Finanzierungsvertrag. Auch hier fällt eine monatliche Zahlung an – allerdings von 600 Euro. Nach Ablauf der vier Jahre gehört das Auto dem Unternehmen.

    Welche Vorteile bringt gewerbliches Leasing mit sich?

    Die Anschaffung eines Fahrzeugs kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Das geht zulasten der Liquidität des Unternehmens. Vorteile des Leasings sind darum:

    • Kein Verlust beim Verkauf des Fahrzeugs durch erheblich gesunkenen Gegenwert.
    • Flexibilität und bessere Planbarkeit (z. B. mit Blick auf die Firmenwagen, die zukünftig tatsächlich benötigt werden).
    • Zeitlich begrenzte Nutzung durch Leasing ermöglicht schnellere Nutzung eines anderen, moderneren Fahrzeugs.
    • Austesten neuer technischer Entwicklungen wie Hybridmodelle oder E-Fahrzeuge.

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    Wie kann Leasing steuerlich abgesetzt werden?

    Beim klassischen Leasing muss beachtet werden: Das Auto darf vom Leasingnehmer nicht bilanziert werden. Es wird dem:der Leasinggeber:in (Autohaus) zugerechnet. Damit darf auch nur das Autohaus das Fahrzeug bilanziell erfassen und beispielsweise Abschreibungen vornehmen.

    Leasingraten absetzen

    Die Leasingraten stellen beim Leasingnehmer Betriebsausgaben dar. Sie mindern also den Gewinn – und wirken damit auch steuermindernd. Das gilt auch beispielsweise für Sonderzahlungen.

    Anders bei einem Autokauf mit Finanzierung: Hier erwirbt das Unternehmen das Fahrzeug gegen Ratenzahlung. Das Auto wird also dem Unternehmen zugerechnet und muss entsprechend auch bilanziert werden. Abschreibungen können in diesem Fall vorgenommen werden.

    Leasing absetzen: Wie hoch sind Leasingraten?

    Wie hoch die Leasingraten sind, hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Automarke, dem Modell, dem Fahrzeugpreis u. v. m. ab.

    Anders gesagt: Die Leasingrate für einen Audi A6 wird in der Regel höher sein als die Rate für einen Opel Corsa.

    Was gibt es steuerlich zu beachten?

    Entscheidend ist für die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs die Zurechnung. Wird das Fahrzeug dem Leasingnehmer zugerechnet, dann muss er auch entsprechende bilanzielle Folgen beachten.

    Wenn jedoch – wie beim klassischen Leasing – das Fahrzeug dem:der Leasinggeber:in (=Autohaus) zugerechnet wird, dann werden die Leasingraten bei dem:der Leasingnehmer:in als Betriebsausgaben direkt abgezogen. Das Autohaus erfasst das Fahrzeug bilanziell. Die erhaltenen Leasingraten stellen für das Autohaus Betriebseinnahmen dar.

    Zu beachten ist außerdem, dass auch bei Leasingfahrzeugen die Privatnutzung zu versteuern ist. Wenn Mitarbeiter:innen den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen dürfen, muss der geldwerte Vorteil ermittelt und versteuert werden. Hierfür gibt es zwei Varianten:

    Welche Methode Sie verwenden möchten, bleibt Unternehmer:innen überlassen. Ein Wechsel von einer zur anderen Methode ist aber jeweils nur zum Jahreswechsel möglich oder wenn der Firmenwagen unterjährig gewechselt wird.

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    Geldwerter Vorteil – Neuregelung bei Elektrofahrzeugen und Plug-in Hybriden

    Mit der seit 2020 geltenden Neuregelung dienen als Berechnungsgrundlage der Besteuerung rein elektrischer Fahrzeuge 25 Prozent des Listenpreises, bei Plug-in Hybriden 50 Prozent des Listenpreises.

    Diese Neuregelung gilt für Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2030 angeschafft werden bzw. wurden. Für Hybride gelten außerdem bestimmte Anforderungen:

    • Kohlenstoffemission nicht höher als 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer
    • Reichweite (bei ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs) muss mind. 40 km betragen, ab 2022 60 km und ab 2025 80 km.

    Nur eine der beiden Anforderungen muss für die Steuervergünstigung erfüllt sein.

    Linienmuster

    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

    lxlp