Wohnmobil absetzen: Camping Van als Büro von der Steuer absetzen (Work & Travel)

Wohnmobil als Büro absetzen

So klappt es

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    Sind Sie als Selbständige:r viel unterwegs, können Sie ein Lied davon singen, wie teuer die Übernachtungen in Hotels auf Dauer sein können. Warum nicht mal andere Wege gehen, ein Wohnmobil kaufen und darin arbeiten und übernachten. Hier die wichtigsten Steuerspielregeln, damit Sie ein Wohnmobil als Büro absetzen können. Gleich vorab: Die Finanzämter sind bei Wohnmobilien in der Gewinnermittlung meist sehr streng.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Wohnmobil als Büro absetzen: Liegt Betriebsvermögen vor?

    Erwerben Sie aus betrieblichen Gründen ein Wohnmobil, können Sie dieses Ihrem ertragsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen, wenn es nachweislich zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt wurde (im Fachjargon: gewillkürtes Betriebsvermögen).

    In einem älteren Urteil hat das sächsische Finanzgericht die Zuordnung eines Wohnmobils zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen verneint und damit die kompletten Betriebsausgaben für Abschreibung, Reparaturen und Treibstoff nicht zum Abzug zugelassen, weil keine Nachweise zur mindestens 10-prozentigen betrieblichen Nutzung geführt wurden (Urteil v. 25.6.2024, Az. 8 K 1144/13).

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    Praxis-Tipp: Nachweise zum betrieblichen Nutzungsumfang führen

    Möchten Sie Ihrem Betriebsvermögen also ein Wohnmobil zuordnen und dieses Wohnmobil als Büro absetzen, sollten Sie am besten ein Fahrtenbuch führen, um zum einen die mindestens 10-prozentige betriebliche Nutzung nachzuweisen und zum anderen, um den zu versteuernden Betrag für die Privatnutzung möglichst niedrig zu halten.

    Sie müssen allerdings kein Fahrtenbuch führen, um die mindestens 10-prozentige betriebliche Nutzung nachzuweisen. Es genügen auch einfache Aufzeichnungen, die nach den Richtern des sächsischen Finanzgerichts aber über einen Zeitraum von einem Jahr geführt werden müssen.

    Macht es Sinn, dass Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen?

    In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, wenn Sie ein Wohnmobil als Büro absetzen. Hintergrund: Führen Sie kein Fahrtenbuch oder stuft das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch wegen Mängeln als steuerlich unwirksam ein, muss der zu versteuernde Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt werden. Und das kann teuer werden. Zudem ist zu beachten, dass Verkaufserlöse als Betriebseinnahmen zu versteuern sind.

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    Wohnmobil als Büro absetzen: Dieses Steuerrisiko besteht

    Möchten Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen und können dem Finanzamt die mindestens 10-prozentige betriebliche Nutzung nachweisen, kann es auch passieren, dass das Finanzamt bei einem sehr teuren Wohnmobil den Rotstift ansetzt und nur einen Teil des Kaufpreises steuerlich anerkennt. In diesem Fall kann nur der vom Finanzamt ermittelte „angemessene“ Kaufpreis als Betriebsausgabe abgeschrieben werden.

    Die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs wird grundsätzlich mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummern 4 und 7 EStG begründet. In diesen beiden Vorschriften heißt es:

    Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

    • Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (Wohnmobil = ähnliche Zwecke)
    • andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (Kosten für Luxuswohnmobil = unangemessen)

    Dass Kosten für ein sehr teures Wohnmobil nicht abziehbare Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG (= ähnliche Zwecke) sein können, kann einem neueren Urteil zu einem Luxussportwagen entnommen werden (FG München, Urteil v. 10.10.2022, Az. 7 K 1693/20).

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    Praxis-Tipp: Moderate Anschaffungskosten und gute Argumente

    Damit Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen können, ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, lohnt es sich, ein Wohnmobil zu einem möglichst geringen Kaufpreis zu erwerben. Zudem sollte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt und dem Finanzamt vorgelegt werden. In dieser Berechnung sollten die Hotelrechnungen der letzten Jahre für betriebliche Fahrten, die nun gespart werden, den Kosten für das Wohnmobil gegenübergestellt werden. Zeigt diese Berechnung, dass sich der Kauf des Wohnmobils wirtschaftlich für Ihr Unternehmen rechnet, dürften Sie problemlos Ihr Wohnmobil als Büro absetzen können.

    Wohnmobil als Büro absetzen: Investitionsabzug und Sonderabschreibung

    Sie haben auch die Möglichkeit, beim Kauf eines Wohnmobils für Ihr Unternehmen, drei Jahre vor dem Kauf einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG und im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen.

    Beim Investitionsabzugsbetrag muss allerdings nachgewiesen werden, dass der betriebliche Nutzungsumfang im Jahr des Kaufs und im Folgejahr insgesamt mindestens 90 Prozent beträgt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kippt der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend.

    Die Sonderabschreibung, wenn Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen, setzt voraus, dass die betriebliche Nutzung im Jahr des Kaufs und im Jahr darauf jeweils mindestes 90 Prozent beträgt. Auch hier gilt: Kann diese ausschließliche betriebliche Nutzung nicht plausibel nachgewiesen werden, kippt die Sonderabschreibung.

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    Praxis-Tipp: Finanzamt ist bei Wohnmobil streng

    Gerade für die mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung bei Wohnmobilien empfiehlt sich die Führung eines Fahrtenbuchs. Doch stuft das Finanzamt das Fahrtenbuch als steuerlich unwirksam ein, kippen in der Regel sowohl der Investitionsabzugsbetrag als auch die Sonderabschreibung (FG Münster, Urteil v. 18.2.2020, Az. 6 K 46/17).

    Steuer-1×1, wenn Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen

    Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, damit Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen können, sollten Sie folgende Steuerspielregeln kennen:

    • Abschreibung: Ein Wohnmobil hat im Rahmen der Abschreibung nach der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von 8 Jahren
    • 1-Prozent-Regelung: Wird kein Fahrtenbuch geführt oder verwirft das Finanzamt die Aufzeichnungen als steuerlich unwirksam, kann der zu versteuernde Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung ermittelt werden. Voraussetzung: Es muss eine mehr als 50prozentige betriebliche Nutzung des Wohnmobils nachgewiesen werden.
    • Listenpreis: Ordnen Sie ein Wohnmobil Ihrem Betriebsvermögen zu, müssen Sie für die Privatnutzung einen Anteil versteuern. Bei der 1-Prozent-Regelung ist allerdings nicht der Kaufpreis maßgeblich, sondern der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Wohnmobils. Das kann teuer werden.
    • Schätzung: Kommen weder die Fahrtenbuchmethode noch die 1-Prozent–Regelung zur Anwendung, kann das Finanzamt den zu versteuernden Privatanteil schätzten. Dieser liegt dann in der Regel bei hohen 70 Prozent.

    Wohnmobil als Büro absetzen: Belassen im Privatvermögen

    Möchten Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen, können Sie es bei einer betrieblichen Nutzung von unter 50 Prozent auch im Privatvermögen belassen. In diesem Fall müssen Sie keinen Privatanteil versteuern und beim Verkauf muss der Verkaufserlös nicht als Betriebseinnahme versteuert werden.

    Halten Sie dann jede betriebliche Fahrt mit dem privaten Wohnmobil fest und notieren den Kilometerstand am Anfang und am Ende des Jahres, können Sie die tatsächlichen Kosten prozentual für die betrieblich zurückgelegten Kilometer als Betriebsausgaben geltend machen.

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    Praxis-Tipp: Bei Privatvermögen weniger Ärger mit dem Finanzamt

    Möchten Sie Ihr Wohnmobil als Büro absetzen und belassen es dafür im Privatvermögen, hat das den Vorteil, dass das Finanzamt hier sicherlich entspannter agiert. Denn bei einem Wohnmobil im Betriebsvermögen ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass der Sachbearbeiter im Finanzamt bei Überprüfung der Erklärung einen Betriebsprüfer einschaltet, der vor Ort nach dem Rechten sieht.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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